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   VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967   

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VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967 (https://dejure.org/2009,42573)
VG München, Entscheidung vom 03.03.2009 - M 16 K 08.4967 (https://dejure.org/2009,42573)
VG München, Entscheidung vom 03. März 2009 - M 16 K 08.4967 (https://dejure.org/2009,42573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit; einmalige Straftat der sexuellen Nötigung ohne Berufsbezug; Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 29.01.2002 - 21 B 98.1583
    Auszug aus VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967
    Er kann auch erhebliches Fehlverhalten wie z. B. die Begehung schwerer Straftaten eines Arztes erfassen, die keinerlei Zusammenhang mit seiner als solchen unbeanstandbar ausgeübten ärztlichen Tätigkeit hat (vgl. z. B. BVerwG v 28.8.1995 Az. 3 B 7/95; BayVGH v. 29.1.2002 Az. 21 B 98.1583- juris, m. w. N.).

    Durch diese Einbeziehung der Ansehenswahrung des Berufsstandes in den Pflichtenkreis des Arztes wird von dem dem ärztlichen Stand angehörigen ärztlichen Berufsträger "eine in jeder Hinsicht integre Lebensführung" verlangt (so ausdrücklich BayVGH v. 29.1.2002, a. a. O., Tz. 41, unter Hinweis auf andere Ansichten in der Literatur und zeitweise entgegenstehende Rspr. des VGH Baden-Württemberg).

    Des Weiteren ist es nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung nicht erforderlich, dass das Fehlverhalten der Öffentlichkeit tatsächlich bekannt geworden und damit ein Ansehensverlust in der Öffentlichkeit real und konkret eingetreten ist, sondern es ist eine abstrakte Betrachtungsweise maßgeblich, wonach auf den hypothetischen Ansehensverlust in der Öffentlichkeit, wäre ihr das ärztliche Fehlverhalten bekannt geworden, abzustellen ist (vgl. statt vieler BayVGH v. 29.1.2002, a. a. O., Tz. 42, m. w. N.).

    Auf eine auch ansonsten "in jeder Hinsicht integre Lebensführung" (vgl. BayVGH v. 29.1.2002, a. a. O.., Tz. 41) erstreckt sich das schutzwürdige Vertrauen der Patienten und der Öffentlichkeit jedenfalls aber dann und insoweit, als sie auch außerhalb seines Berufsbereiches vom Arzt eine Verhaltensweise erwartet und erwarten darf, die dem ärztlichen Berufsethos wenigstens nicht gerade entgegengesetzt ist und ein schwerwiegendes Fehlverhalten auch in diesem Bereich nicht toleriert.

    Im Übrigen stehen dem Beklagten keine weniger einschneidenden Reaktionsmittel zu Gebote, da die ärztliche Approbation als solche unteilbar, ein Teilwiderruf oder eine Approbation unter Auflagen oder Nebenbestimmungen somit nicht vorgesehen ist (BayVGH v. 29.1.2002 Az. 21 B 98.1583 Tz. 60 - juris).

  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153

    Widerruf der ärztlichen Approbation - Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zur

    Auszug aus VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967
    Entscheidend ist dabei, dass das Verhalten des Arztes für jeden billig und gerecht Denkenden als Zerstörung der für die ärztliche Tätigkeit unverzichtbaren Vertrauensbasis erscheint (BayVGH v. 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153- juris; BVerwG v. 28.1.2003 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 m.w.N).

    Schließlich beinhaltet der Rechtsbegriff der Unwürdigkeit keine Prognoseentscheidung, so dass es für die Bejahung dieses Tatbestandsmerkmals nicht auf ein zu erwartendes zukünftiges Verhalten des Betroffenen ankommt (vgl BayVGH v. 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 - juris Tz. 23).

    Denn nicht nur "die Bevölkerung", sondern auch der "billig und gerecht denkende" (vgl. BayVGH v. 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153- juris Tz. 22) hypothetische Betrachter ist gegenüber Sexualdelikten wie dem in Rede stehenden besonders empfindlich, weil sie den persönlichen Intimbereich und damit eine höchst sensible Sphäre des menschlichen Daseins betreffen.

  • VGH Bayern, 12.03.1990 - 21 B 89.01871
    Auszug aus VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967
    § 4 Abs. 2 Satz 1 ZHG, der wie die entsprechende Vorschrift § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität des ärztlichen Berufsstandes schützt, indem er bei Unzuverlässigkeit und/oder Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs den Widerruf der Approbation vorsieht, ist deshalb verfassungsgemäß (vgl. BayVGH v. 12.3.1990 Az. 21 B 89.01871, Tz. 28, zit. n. juris).

    Vom Arzt erwartet man zwar in erster Linie eine sorgfältige und ordnungsgemäße, auch sonst in jeder Hinsicht integre Berufsausübung (vgl BayVGH v. 12.3.1990, a. a. O. Tz 32).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 25, 1/11; 44, 105/117; 59, 302/315; 63, 266/286) sind Einschränkungen der Berufswahl nur dann verfassungsgemäß, wenn sie dem Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter dienen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Zweck und Mittel beachten.
  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

    Auszug aus VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 25, 1/11; 44, 105/117; 59, 302/315; 63, 266/286) sind Einschränkungen der Berufswahl nur dann verfassungsgemäß, wenn sie dem Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter dienen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Zweck und Mittel beachten.
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 25, 1/11; 44, 105/117; 59, 302/315; 63, 266/286) sind Einschränkungen der Berufswahl nur dann verfassungsgemäß, wenn sie dem Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter dienen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Zweck und Mittel beachten.
  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    Auszug aus VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967
    Erforderlich ist im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arztes, das bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalles seine weitere Berufsausübung zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als untragbar erscheinen lässt (stdg. Rspr.; vgl. z B. BVerwG v. 14.4.1998, NJW 1999, 3425; BVerwG v. 2.11.1992, NJW 1993, 806).
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

    Auszug aus VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967
    Er kann auch erhebliches Fehlverhalten wie z. B. die Begehung schwerer Straftaten eines Arztes erfassen, die keinerlei Zusammenhang mit seiner als solchen unbeanstandbar ausgeübten ärztlichen Tätigkeit hat (vgl. z. B. BVerwG v 28.8.1995 Az. 3 B 7/95; BayVGH v. 29.1.2002 Az. 21 B 98.1583- juris, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08

    Zulässigkeit der Annahme der Richtigkeit tatsächlicher Feststellungen in einem

    Auszug aus VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967
    Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte dürfen ihren Entscheidungen dem Betroffenen zum Nachteil gereichende Feststellungen in rechtskräftigen Strafurteilen dennoch grundsätzlich ohne eigene Ermittlungen zu Grunde legen, es sei denn, es bestehen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen (stdg. Rspr.; vgl. aus neuerer Zeit OVG NRW v. 17.2.2009 Az. 13 A 2907/08, zit. n. juris, Tz 11; OVG Niedersachsen v. 13.1.2009 Az. 8 LA 88/08, zit. n. juris, Tz 7, jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2907/08
    Auszug aus VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967
    Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte dürfen ihren Entscheidungen dem Betroffenen zum Nachteil gereichende Feststellungen in rechtskräftigen Strafurteilen dennoch grundsätzlich ohne eigene Ermittlungen zu Grunde legen, es sei denn, es bestehen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen (stdg. Rspr.; vgl. aus neuerer Zeit OVG NRW v. 17.2.2009 Az. 13 A 2907/08, zit. n. juris, Tz 11; OVG Niedersachsen v. 13.1.2009 Az. 8 LA 88/08, zit. n. juris, Tz 7, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Aufklärungsrüge i.R. einer Beschwerde;

    Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 3. März 2009 - M 16 K 08.4967 - und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. September 2012 - 21 BV 11.340 - sind wirkungslos.
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