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   VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882   

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VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882 (https://dejure.org/2011,60003)
VG München, Entscheidung vom 13.12.2011 - M 16 K 11.3882 (https://dejure.org/2011,60003)
VG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - M 16 K 11.3882 (https://dejure.org/2011,60003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Strafgerichtliche Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 21 BV 09.1993

    Widerruf der Approbation; Unzulässigkeit; Unwürdigkeit; Betrug

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882
    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (vgl. BVerwG v. 9.11.2006 Az. 3 B 7.06 - juris und v. 18.8.2011 Az. 3 B 6.11 - juris; BayVGH v. 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 - juris; v. 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 - juris; v. 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 - juris).

    Das Gesetz trägt im Übrigen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dadurch Rechnung, dass es in § 8 Abs. 1 BÄO unter anderem für den Fall des Widerrufs der Approbation wegen Wegfalls einer der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO dann, wenn die Verhaltensweise des Arztes nach Abschluss des entsprechenden Widerrufsverfahrens dies erlaubt, die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und unter Umständen zunächst eine Erlaubnis zur erneuten Ausübung des ärztlichen Berufes nach § 8 Abs. 1 BÄO zu erhalten (vgl. BVerwG v. 18.8.2011 a.a.O.; BayVGH v. 28.4.2010, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882
    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (vgl. BVerwG v. 9.11.2006 Az. 3 B 7.06 - juris und v. 18.8.2011 Az. 3 B 6.11 - juris; BayVGH v. 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 - juris; v. 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 - juris; v. 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 - juris).

    Das Gesetz trägt im Übrigen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dadurch Rechnung, dass es in § 8 Abs. 1 BÄO unter anderem für den Fall des Widerrufs der Approbation wegen Wegfalls einer der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO dann, wenn die Verhaltensweise des Arztes nach Abschluss des entsprechenden Widerrufsverfahrens dies erlaubt, die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und unter Umständen zunächst eine Erlaubnis zur erneuten Ausübung des ärztlichen Berufes nach § 8 Abs. 1 BÄO zu erhalten (vgl. BVerwG v. 18.8.2011 a.a.O.; BayVGH v. 28.4.2010, a. a. O.).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882
    Da der Widerruf der Approbation einen besonders schweren Eingriff in die Berufsfreiheit darstellt, der nur zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter zulässig ist, wären Strafzwecke, auch generalpräventive Zwecke im Sinne einer Abschreckung anderer Angehöriger des Berufsstandes vor ähnlichen Verfehlungen damit nicht vereinbar (vgl. BVerwG v. 27.1.2011 Az. 3 B 63.10 - juris).

    Das Vertrauen der Patienten würde zerstört durch eine fortdauernde Berufstätigkeit von Ärzten, die ein Fehlverhalten gezeigt haben, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren ist (vgl. BVerwG v. 28.1.2003 a.a.O und v. 27.1.2011 Az. 3 B 63.10 -juris).

  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882
    Sie verlangt ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arztes, das bei Würdigung aller Umstände seine Berufsausübung im maßgeblichen Zeitpunkt untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG v. 9.1.1991 Az. 3 B 149.02 -juris, v.14.4.1998 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, v. 28.1.2003 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 104).
  • VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279

    Für den Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882
    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (vgl. BVerwG v. 9.11.2006 Az. 3 B 7.06 - juris und v. 18.8.2011 Az. 3 B 6.11 - juris; BayVGH v. 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 - juris; v. 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 - juris; v. 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 13 A 9/08

    Zulassung einer Berufung bzgl. eines Widerrufs einer Approbationen als Zahnarzt;

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882
    Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie zum Beispiel mit dem Alter des Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bedürfte (vgl. BVerwG v. 28.1.2003 a.a.O.; OVG NW v. 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 - juris, v. 17.2.2009 Az. 13 A 2907/08 -juris jeweils m.w.N.; BayVGH v. 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55 - juris).
  • BVerwG, 09.11.2006 - 3 B 7.06

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit; Heranziehung lange

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882
    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (vgl. BVerwG v. 9.11.2006 Az. 3 B 7.06 - juris und v. 18.8.2011 Az. 3 B 6.11 - juris; BayVGH v. 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 - juris; v. 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 - juris; v. 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 - juris).
  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882
    Zwar besteht keine gesetzliche Bindung an die tatsächlichen Feststellungen in Strafurteilen, jedoch kann der in rechtskräftigen Strafurteilen festgestellte Sachverhalt ebenso wie die vorgenommene strafgerichtliche Würdigung regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. u.a. BVerwG v. 26.9.2002 NJW 2003, 913 f. m.w.N.; v. 6.3.2003 BVerwG 3 B 10.03 -juris, Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2907/08
    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882
    Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie zum Beispiel mit dem Alter des Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bedürfte (vgl. BVerwG v. 28.1.2003 a.a.O.; OVG NW v. 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 - juris, v. 17.2.2009 Az. 13 A 2907/08 -juris jeweils m.w.N.; BayVGH v. 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55 - juris).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882
    Zwar besteht keine gesetzliche Bindung an die tatsächlichen Feststellungen in Strafurteilen, jedoch kann der in rechtskräftigen Strafurteilen festgestellte Sachverhalt ebenso wie die vorgenommene strafgerichtliche Würdigung regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. u.a. BVerwG v. 26.9.2002 NJW 2003, 913 f. m.w.N.; v. 6.3.2003 BVerwG 3 B 10.03 -juris, Rn. 2).
  • VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55

    Widerruf der Approbation; Betrug; Unwürdigkeit

  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153

    Widerruf der ärztlichen Approbation - Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zur

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