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   VG München, 21.07.2014 - M 18 E 14.2338   

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VG München, 21.07.2014 - M 18 E 14.2338 (https://dejure.org/2014,20395)
VG München, Entscheidung vom 21.07.2014 - M 18 E 14.2338 (https://dejure.org/2014,20395)
VG München, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - M 18 E 14.2338 (https://dejure.org/2014,20395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Übernahme der Kosten für den Besuch einer privaten Realschule; angemessene Schulbildung; Selbstbeschaffung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 14.05.2001 - 12 B 98.2022

    Anspruch auf Kostenübernahme wegen Besuchs einer Regelschule

    Auszug aus VG München, 21.07.2014 - M 18 E 14.2338
    Dabei ist vorweg festzustellen, dass die Frage der richtigen Beschulung primär in die Zuständigkeit der Schulbehörden fällt (BayVGH B.v. 14.5.2001 - 12 B 98.2022, BayVwBl. 2002, 434) und daher die Notwendigkeit einer bestimmten Beschulung nicht ausschließlich mit privatärztlichen Aussagen begründet werden kann.
  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus VG München, 21.07.2014 - M 18 E 14.2338
    Dies widerspräche dem gesetzlichen Auftrag des Jugendhilfeträgers, der gerade nicht nur Zahlstelle sein soll (BVerwG, U.v. 18.10.2012 - 5 C 21/11 - juris RdNr. 31).
  • VGH Bayern, 10.09.2012 - 12 ZB 10.2838

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe für

    Auszug aus VG München, 21.07.2014 - M 18 E 14.2338
    Entspricht der vom Hilfesuchenden angestrebte oder bereits beschrittene Bildungsweg nicht den Anforderungen der landesrechtlichen Schulvorschriften oder steht er zu diesen im Widerspruch, wird keine Hilfe zu einer "angemessenen Schulbildung" begehrt (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2012 - 12 ZB 10.2838 - BeckRS 2012, 56849; Wiesner, SGB VIII, 4. Auflage 2011, § 35a RdNr. 111).
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136

    Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

    Auszug aus VG München, 21.07.2014 - M 18 E 14.2338
    Denn zumindest konnte der Antragsteller nicht glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme in Form der Übernahme der Kosten für den Besuch der ...-Realschule zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - BeckRS 2013, 47782).
  • VGH Bayern, 30.03.2006 - 12 B 04.1261

    Kinder- und Jugendhilfe, Hilfe zur Erziehung, Heimunterbringung, Geeignetheit der

    Auszug aus VG München, 21.07.2014 - M 18 E 14.2338
    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich daher darauf zu beschränken, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 - juris RdNr. 39; BayVGH, U.v. 30.3.2006 - 12 B 04.1261 - juris RdNr. 12).
  • VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe nach §

    Auszug aus VG München, 21.07.2014 - M 18 E 14.2338
    Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit einer Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung von Fachkräften, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, aber eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthalten soll, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (vgl. BayVGH, U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - BeckRS 2010, 56563).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07

    Vorherige Antragstellung als Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe

    Auszug aus VG München, 21.07.2014 - M 18 E 14.2338
    Nur wenn die Eltern bzw. der Hilfeempfänger grundsätzlich den Träger der Jugendhilfe von Anfang an in den Entscheidungsprozess einbeziehen, kann er seine aus §§ 36a Abs. 1, 79 Abs. 1 SGB VIII folgende Gesamtverantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und die Planungsverantwortung nach § 80 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 SGB VIII wahrnehmen (vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2008, JAmt 2008, 600).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VG München, 21.07.2014 - M 18 E 14.2338
    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich daher darauf zu beschränken, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 - juris RdNr. 39; BayVGH, U.v. 30.3.2006 - 12 B 04.1261 - juris RdNr. 12).
  • VG Trier, 18.02.2016 - 2 K 3757/15

    Hilfeplan; Heranziehung von ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Kompetenz;

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vermittlung einer angemessenen - nicht optimalen - Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht vorrangig eine Aufgabe der staatlichen Schulverwaltung ist (VG Stuttgart, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 7 K 5740/14 -, juris Rn. 14; VG München, Beschluss vom 21. Juli 2014 - M 18 E 14.2338, juris Rn. 46).
  • VG Bayreuth, 12.01.2023 - B 10 E 22.1196

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Privatschule, Besuch der staatlichen

    In der Rechtsprechung wird hierzu einhellig (auf Grund von § 36a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) die Ansicht vertreten, dass das Jugendamt nicht nur als Zahlstelle zu verstehen ist (z.B. VG München, B.v. 27.7.2014 - M 18 E 14.2338 - juris Rn. 31; VG Würzburg - U.v. 22.9.2022 - W 3 K 21.1637 - juris Rn. 118 oder BVerwG, U.v. 18.10.2012 - 5 C 21/11 - juris Rn. 31).
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