Rechtsprechung
   VG München, 20.08.2012 - M 18 K 11.2637   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26073
VG München, 20.08.2012 - M 18 K 11.2637 (https://dejure.org/2012,26073)
VG München, Entscheidung vom 20.08.2012 - M 18 K 11.2637 (https://dejure.org/2012,26073)
VG München, Entscheidung vom 20. August 2012 - M 18 K 11.2637 (https://dejure.org/2012,26073)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,26073) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VG München, 23.05.2012 - M 18 K 11.2636

    Kostenbeitrag; Kindergeld als Mindestkostenbeitrag; besondere Härte (verneint)

    Der am ... 1993 geborene Hilfeempfänger ist der Sohn der Klägerin und des Klägers in den Verfahren M 18 K 11.2043 und M 18 K 11.2637.

    In der mündlichen Verhandlung vom 23. Mai 2012 schlossen im Verfahren M 18 K 11.2043 auf Vorschlag des Gerichts die Parteien einen Vergleich, im Verfahren M 18 K 11.2637 erklärten die Parteien das Verfahren übereinstimmend für erledigt.

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2017 - 5 K 51/16

    Bestimmung des Gegenstandswerts eines Einspruchsverfahrens im Zusammenhang mit

    Dem Senat erscheint es daher gerechtfertigt und geboten, bei Klagen, die nach dem 31. August 2009 erhoben worden sind, auf den Rechtsgedanken des § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG zurückzugreifen [FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01. August 2014 - 5 KO 803/14 - EFG 2014, S. 1989; im Ergebnis ebenso: VG München, Beschluss vom 20. August 2012 - M 18 K 11.2637 - juris ; Hansens , Anmerkung zum Beschluss des BFH vom 28. Oktober 2011 - III S 25/11 - RVGreport 2012, S. 311; Reuß , Anmerkung zum Urteil des Niedersächsischen FG vom 11. September 2009 - 9 K 259/06 - EFG 2010, S. 229 (Tz. 7); Wüllenkemper , Zum Streitwert in kindergeldrechtlichen Verfahren, StB 2010, S. 403 (406)].
  • FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2014 - 5 KO 803/14

    Streitwert einer auf eine fortlaufende Zahlung gerichtete, in die Zukunft

    Dem Senat erscheint es daher gerechtfertigt und geboten, bei Klagen, die nach dem 31. August 2009 erhoben worden sind, auf den Rechtsgedanken des § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG zurückzugreifen [im Ergebnis ebenso: VG München, Beschluss vom 20. August 2012 - M 18 K 11.2637 - juris ; Hansens , Anmerkung zum Beschluss des BFH vom 28. Oktober 2011 - III S 25/11 - RVGreport 2012, S. 311; Reuß , Anmerkung zum Urteil des Niedersächsischen FG vom 11. September 2009 - 9 K 259/06 - EFG 2010, S. 229 (Tz. 7); Wüllenkemper , Zum Streitwert in kindergeldrechtlichen Verfahren, StB 2010, S. 403 (406)].
  • VG München, 05.11.2012 - M 18 K 12.4388

    Prozesskostenhilfe; keine Prozesskostenhilfe, wenn die Kosten des Rechtsstreits

    Der Gegenstandswert des Teils der Klage, der hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, beträgt entsprechend der für den Gegenstandswert im Kostenbeitragsrecht heranzuziehenden Vorschrift des § 51 des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) 781, 50 Euro (vgl. VG München v. 20.8.2012, M 18 K 11.2637).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht