Rechtsprechung
   VG München, 26.06.2017 - M 19L DK 17.749   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,75809
VG München, 26.06.2017 - M 19L DK 17.749 (https://dejure.org/2017,75809)
VG München, Entscheidung vom 26.06.2017 - M 19L DK 17.749 (https://dejure.org/2017,75809)
VG München, Entscheidung vom 26. Juni 2017 - M 19L DK 17.749 (https://dejure.org/2017,75809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,75809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 10, Art. 14 Abs. 1 S. 2, Art. 72 Abs. 1 S. 1; StGB § 25 Abs. 2, § 263 Abs. 1; BeamtStG § 33 Abs. 1 S. 3, § 34 S. 3, § 47 Abs. 1 S. 2
    Disziplinarmaßnahme des Wegfalls der Amtszulage bei außerdienstlichem Betrug zugunsten Dritter

  • rewis.io

    Außerdienstliches Fehlverhalten eines Rektors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus VG München, 26.06.2017 - M 19L DK 17.749
    Dieses war weder formell in das Amt des Beamten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 29; BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 66).

    Ein wie auch immer gearteter Schematismus verbietet sich hier in besonderer Weise (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 17 m.w.N.; BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 77).

    Zur Bestimmung der Schwere des im Einzelfall begangenen Dienstvergehens kann im Fall einer außerdienstlich begangenen Straftat auf einer zweiten Stufe zunächst indiziell auf die von den Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 18).

    Des Weiteren sind Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße sowie Umstände der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen Form und Gewicht des Verschuldens und Beweggründe des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie die unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens, zu beurteilen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 25.10.2016 - 16b D 14.2351

    Zurückstufung eines Polizeiobermeisters wegen Ebay-Betrugs anstatt seiner

    Auszug aus VG München, 26.06.2017 - M 19L DK 17.749
    Dieses war weder formell in das Amt des Beamten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 29; BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 66).

    Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 25.10.2016 a.a.O. Rn. 75).

    Für die disziplinarrechtliche Ahndung von außergerichtlichen Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren - wie bei dem hier verwirklichten Betrug - ist für die Maßnahmebemessung grundsätzlich auf einen Orientierungsrahmen bis zur Dienstentfernung abzustellen (vgl. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 25.10.2016 a.a.O. Rn. 76).

    Ein wie auch immer gearteter Schematismus verbietet sich hier in besonderer Weise (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 17 m.w.N.; BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 77).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG München, 26.06.2017 - M 19L DK 17.749
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 12; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 25; BayVGH, U.v. 5.10.2016 - 16a D 14.2285 - juris Rn. 55).

    Ist von den Strafgerichten bei einem außerdienstlich begangenen Dienstvergehen lediglich auf eine Geldstrafe erkannt worden, kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur ausnahmsweise und bei Vorliegen disziplinarrechtlich bedeutsamer Umstände in Betracht (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 2 B 24.16 - juris Rn. 13; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 38).

  • BVerwG, 06.05.2015 - 2 B 19.14

    Höhe des Gesamtschadens ist selbständiger disziplinarischer Erschwerungsgrund;

    Auszug aus VG München, 26.06.2017 - M 19L DK 17.749
    Die Höhe des Gesamtschadens ist dabei ein Erschwerungsgrund neben anderen, der bei einem Gesamtschaden von über 5000 EUR ohnehin schon die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe rechtfertigen kann (BVerwG, B.v. 6.5.2014 - 2 B 19.14 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 15.2416

    Verletzung des Postgeheimnisses im Beamtenverhältnis - Zurückstufung

    Auszug aus VG München, 26.06.2017 - M 19L DK 17.749
    Dieser Milderungsgrund liegt vor, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen, besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt und dabei ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Unüberlegtheit und Spontanität gezeigt hat (BayVGH, U.v. 29.6.2016 - 16b D 15.2416 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 09.1161

    Unterbliebene Verwendung von Erstattungszahlungen der Beihilfestelle und einer

    Auszug aus VG München, 26.06.2017 - M 19L DK 17.749
    Die zugunsten des Beklagten sprechenden Gesichtspunkte seiner herausragenden dienstlichen Leistungen rechtfertigen es hier, seine Straftat allein dadurch zu sanktionieren, dass er die Amtszulage verliert (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Maßnahme BayVGH, U.v. 10.8.2010 - 16a D 09.1161 - juris Rn. 127).
  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 13.993

    Disziplinarverfahren wegen Diebstahls im Amt - Zurückstufung

    Auszug aus VG München, 26.06.2017 - M 19L DK 17.749
    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BayVGH, U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG München, 26.06.2017 - M 19L DK 17.749
    Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 25.10.2016 a.a.O. Rn. 75).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VG München, 26.06.2017 - M 19L DK 17.749
    Ist von den Strafgerichten bei einem außerdienstlich begangenen Dienstvergehen lediglich auf eine Geldstrafe erkannt worden, kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur ausnahmsweise und bei Vorliegen disziplinarrechtlich bedeutsamer Umstände in Betracht (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 2 B 24.16 - juris Rn. 13; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13

    Maßstab der Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Verhaltens eines Beamten;

    Auszug aus VG München, 26.06.2017 - M 19L DK 17.749
    Dies ist anzunehmen bei einem gesetzlichem Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren (BVerwG, B.v. 18.6.2014 - 2 B 55.13 - juris Rn. 11), der hier eröffnet ist, weil § 263 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorsieht.
  • VGH Bayern, 05.10.2016 - 16a D 14.2285

    Entfernung aus Beamtenverhältnis wegen schwerer Dienstvergehen - Verwahrungsbruch

  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

  • BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13

    Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht