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   VG München, 16.01.2002 - M 23 K 01.4677   

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VG München, 16.01.2002 - M 23 K 01.4677 (https://dejure.org/2002,66061)
VG München, Entscheidung vom 16.01.2002 - M 23 K 01.4677 (https://dejure.org/2002,66061)
VG München, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - M 23 K 01.4677 (https://dejure.org/2002,66061)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Gießen, 12.12.2017 - 6 K 2716/16

    Die Geltungsdauer einer gemäß § 68 AufenthG zur Ermöglichung der Einreise eines

    Die aus der maßgeblichen Perspektive des Klägers durch die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung beabsichtigte Rechtswirkung der erlaubten Einreise der Frau C. und ihres Sohnes ist jedoch eingetreten (vgl. zu dieser Überlegung auch VG München, Urteil vom 16.1.2002, Az. 23 K 01.4677, juris).
  • VG Saarlouis, 10.10.2017 - 6 K 1657/16

    Inanspruchnahme aus einer ausländerrechtlichen Verpflichtungserklärung; syrische

    hierzu auch VG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2016, 22 K 7814/15, sowie VG München, Urteil vom 16.01.2002, M 23 K 01.4677, jeweils zitiert nach juris.
  • VG Gießen, 22.08.2018 - 6 K 6757/17

    Verpflichtungserklärungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge

    Die aus der maßgeblichen Perspektive der Klägerin durch die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung beabsichtigte Rechtswirkung der erlaubten Einreise von Frau C. ist jedoch eingetreten (vgl. zu dieser Überlegung auch VG München, Urteil vom 16.1.2002, Az. 23 K 01.4677, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 11 S 1857/05

    Auslegung von Inhalt und Reichweite einer Verpflichtungserklärung in einem

    Ebenso ist nicht ersichtlich, dass die Erklärung unter Ausnutzung einer Zwangslage der Klägerin zustande gekommen ist, was zu einer Nichtigkeit nach § 138 BGB führen könnte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16.07.1997 - 1 B 138.97 -, InfAuslR 1997, 395; VG München, Urteil vom 16.01.2002 - M 23 K 01.4677 - ).

    Ob eine auf § 119 Abs. 1 BGB gestützte Anfechtung und damit eine einseitige Lösung von der Verpflichtungserklärung zulässig wäre (bejahend VG München, Urteil vom 16.01.2002 - M 23 K 01.4677 - und VG Frankfurt, Urteil vom 27.05.1997 - 6 E 3557/95 -, NVwZ-Beil. 11/1997, 88; offen gelassen in BVerwG, Urteil vom 24.11.1998 - 1 C 33.97 -, BVerwGE 108, 1 = InfAuslR 1999, 182), bedarf hier keiner Entscheidung, da die Anfechtung jedenfalls nicht erklärt worden ist  und im Übrigen die Anfechtungsfrist (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) längst abgelaufen wäre.

  • VG Gießen, 09.05.2018 - 6 K 4730/16

    Verpflichtungserklärung, Syrien, Landesaufnahmeprogramm, Flüchtlingsanerkennung,

    Die aus der maßgeblichen Perspektive des Klägers durch die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung beabsichtigte Rechtswirkung der erlaubten Einreise des Herrn H. und seiner Ehefrau ist jedoch eingetreten (vgl. zu dieser Überlegung auch VG München, Urteil vom 16.1.2002, Az. 23 K 01.4677, juris).
  • VG Gießen, 22.08.2018 - 6 K 3886/16

    Verpflichtungserklärungen für syrische Flüchtlinge

    Die aus der maßgeblichen Perspektive des Klägers durch die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärungen beabsichtigte Rechtswirkung der erlaubten Einreise der Frau C. und der Frau D. ist jedoch eingetreten (vgl. zu dieser Überlegung auch VG München, Urteil vom 16.1.2002, Az. 23 K 01.4677, juris).
  • VG Gießen, 12.12.2017 - 6 K 3885/16

    Die Geltungsdauer einer gemäß § 68 AufenthG zur Ermöglichung der Einreise eines

    Die aus der maßgeblichen Perspektive des Klägers durch die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärungen beabsichtigte Rechtswirkung der erlaubten Einreise von Frau C. und ihren Söhnen ist eingetreten (vgl. zu dieser Überlegung auch VG München, Urteil vom 16.1.2002, Az. 23 K 01.4677, juris).
  • VG Gießen, 01.07.2010 - 7 K 1142/09

    Ausnahmefall bei Inanspruchnahme aus Verpflichtungserklärung

    Soweit der Kläger sinngemäß vorträgt, sich über die gesamte Tragweite der übernommenen Verpflichtung nicht im Klaren gewesen zu sein, handelt es sich nur um einen unbeachtlichen Motivirrtum (vgl. VG München, 16.01.2002 - M 23 K 01.4677 - juris).
  • VG Braunschweig, 26.01.2006 - 3 A 55/04

    Haftung für im Jahre 2001 angefallene Ausreise- und Abschiebekosten.

    Auch wenn sie sich geirrt hätte, handelte es sich nur um einen unbeachtlichen Motivirrtum, da sie - wie sich aus ihrem eigenen Vorbringen ergibt - den Sinn und Zweck der Verpflichtungserklärung jedenfalls erkannt hatte (vgl. VG München, Urt. v. 16.01.2002 - M 23 K 01.4677 - zitiert nach Juris).
  • VG Ansbach, 04.10.2007 - AN 5 K 07.00984

    D (A), Verpflichtungserklärung, Nichtigkeit, Sittenwidrigkeit, Lebensunterhalt,

    Unter diesen Umständen ist die vom Kläger abgegebene Verpflichtungserklärung in entsprechender Anwendung des Art. 59 BayVwVfG i. V. m. § 138 BGB als sittenwidrig und damit als nichtig zu betrachten (vgl. hierzu auch: VG München, Urteil vom 16.1.2002, M 23 K 01.4677 - Juris - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.2.2006, 11 S 1857/05).
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