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   VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775   

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VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775 (https://dejure.org/2018,66360)
VG München, Entscheidung vom 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775 (https://dejure.org/2018,66360)
VG München, Entscheidung vom 28. November 2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775 (https://dejure.org/2018,66360)
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  • VG Gera, 20.04.2016 - 3 E 201/16

    Überführungsfahrt - Widerruf der Zuteilung roter Kennzeichen

    Auszug aus VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775
    Denn auch wenn § 16 Abs. 1 FZV Fahrten zur Prüfung, also Fahrten zur Prüfung der Fahreigenschaften, Bau- oder Betriebsart (§ 2 Nr. 24 FZV), und zur Probe, also zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs (§ 2 Nr. 23 FZV), zulässt, so müssen auch zu diesem Zweck eingesetzte Fahrzeuge vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein, § 16 Abs. 1 iVm § 31 Abs. 2 StVZO (Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 16 FZV Rn. 2; MüKo, StVR, § 16 FZV Rn. 33; KG Berlin, B.v. 20.5.2014 - 3 Ws (B) 271/14 - juris Rn. 6 ; VG Gera, B.v. 20.4.2016 - 3 E 201/16 Ge - juris Rn. 42 ).

    Allerdings müssen, je länger ein Verstoß zurückliegt, umso mehr andere Aspekte hinzukommen, die in ihrer Gesamtschau die Prognose der Unzuverlässigkeit rechtfertigen (VG Gera, a.a.O. - 3 E 201/16 Ge - juris Rn. 47f .; VG Kassel, B.v. 13.8.2015 - 1 L 894/15.KS - juris Rn. 49 ).

    Denn sofern der Inhaber eines roten Händlerkennzeichen nicht mehr die erforderliche Zuverlässigkeit iSv § 16 Abs. 2 FZV aufweist, ist es regelmäßig ermessensgerecht, die Zuteilung des Kennzeichens zu widerrufen, sofern nicht eine außergewöhnlichen Interessenlage des Betroffenen festgestellt werden kann, die das öffentliche Interesse an einem Widerruf überwiegen würde (so: VG Augsburg, a.a.O. - juris Rn. 42; VG Stade, a.a.O. - 1 A 364/16 - juris Rn. 25 ; VG Gera, a.a.O. - 3 E 201/16 Ge - juris Rn. 54 ).

  • VG Stade, 12.02.2018 - 1 A 364/16

    Ermessen; rote Kennzeichen; Widerruf; Zuverlässigkeit

    Auszug aus VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775
    Die Nutzung roter Kennzeichen zu einem anderen als dem von § 16 Abs. 1 FZV vorgesehenen Zweck stellt aber einen besonders schwerwiegenden Verstoß dar (vgl. VG Stade, U.v. 12.2.2018 - 1 A 364/16 - juris Rn. 22 ).

    Denn sofern der Inhaber eines roten Händlerkennzeichen nicht mehr die erforderliche Zuverlässigkeit iSv § 16 Abs. 2 FZV aufweist, ist es regelmäßig ermessensgerecht, die Zuteilung des Kennzeichens zu widerrufen, sofern nicht eine außergewöhnlichen Interessenlage des Betroffenen festgestellt werden kann, die das öffentliche Interesse an einem Widerruf überwiegen würde (so: VG Augsburg, a.a.O. - juris Rn. 42; VG Stade, a.a.O. - 1 A 364/16 - juris Rn. 25 ; VG Gera, a.a.O. - 3 E 201/16 Ge - juris Rn. 54 ).

  • VG München, 10.11.2008 - M 23 K 08.2026
    Auszug aus VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775
    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob bei nachträglicher Unzuverlässigkeit das Ermessen ohnehin auf Null reduziert wäre (so VG München, U.v. 10.11.2008 - M 23 K 08.2026 - juris Rn. 31 ; VG Augsburg, a.a.O. - juris Rn. 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1992 - 13 B 3083/92

    Rote; Dauerkennzeichen; Ausgabe; Zuverlässigkeit; Kennzeichen; Rote Nummern;

    Auszug aus VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775
    Die Zulassungsbehörde hat eine Prognoseentscheidung im Hinblick auf die Zuverlässigkeit zu treffen, bei der sich die Prüfung am Schutzzweck des § 16 Abs. 2 zu orientieren hat (OVG Münster, B.v. 4.11.1992 - 13 B 3083/92 - juris Rn. 7 ; VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris Rn. 27 ; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 16 FZV Rn. 15 m.w.N.).
  • KG, 20.05.2014 - 3 Ws (B) 271/14

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen im Falle der Beweisbedeutsamkeit eines

    Auszug aus VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775
    Denn auch wenn § 16 Abs. 1 FZV Fahrten zur Prüfung, also Fahrten zur Prüfung der Fahreigenschaften, Bau- oder Betriebsart (§ 2 Nr. 24 FZV), und zur Probe, also zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs (§ 2 Nr. 23 FZV), zulässt, so müssen auch zu diesem Zweck eingesetzte Fahrzeuge vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein, § 16 Abs. 1 iVm § 31 Abs. 2 StVZO (Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 16 FZV Rn. 2; MüKo, StVR, § 16 FZV Rn. 33; KG Berlin, B.v. 20.5.2014 - 3 Ws (B) 271/14 - juris Rn. 6 ; VG Gera, B.v. 20.4.2016 - 3 E 201/16 Ge - juris Rn. 42 ).
  • VGH Bayern, 28.10.2015 - 11 ZB 15.1618

    Zulassungsverfahren, Dauerkennzeichen, Unzuverlässigkeit, Fahrzeug

    Auszug aus VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775
    Da für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen keine Pflicht zur Durchführung von Hauptuntersuchungen besteht (§ 16 Abs. 6 FZV, § 29 StVZO) und der Inhaber der roten Händlerkennzeichen somit Aufgaben der Zulassungsbehörde übernimmt, ist die Zuverlässigkeit in Anbetracht dieses Schutzzwecks regelmäßig in Frage zu stellen, wenn der jeweilige Antragsteller bzw. Berechtigte entweder gegen einschlägige Vorschriften im Umgang mit dem roten Kennzeichen verstoßen hat oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bzw. Strafvorschriften begangen hat, die ihrerseits eine missbräuchliche Verwendung von roten Händlerkennzeichen vermuten lassen, oder wenn hinsichtlich des ordnungsgemäßen Führens seines Gewerbebetriebs sonstige Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten zutage treten, die eine derartige Vermutung begründen (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2015 - 11 ZB 15.1618 - juris).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775
    Der Betroffene kann im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung verlangen, dass seine eigenen Interessen ohne Rechtsfehler mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener abgewogen werden (BVerwG, U.v. 27.1.1993 - 11 C 35/92 , juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2011 - 3 RBs 143/11

    Missbrauch eines "roten Nummernschildes"

    Auszug aus VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775
    Schließlich stellt die Inbetriebsetzung eines mit roten Kennzeichen versehenen, nicht zugelassenen zulassungspflichtigen Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen zu anderen Zwecken als Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten eine Inbetriebsetzung eines Fahrzeugs ohne die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 FZV erforderliche Zulassung dar und ist somit eine Ordnungswidrigkeit gem. § 48 Nr. 1a FZV (OLG Düsseldorf, B.v. 16.9.2011 - 3 RBs 143/11 - juris Rn. 7 ).
  • VG Koblenz, 24.09.2015 - 5 L 794/15

    Rotes Kennzeichen zu Recht entzogen

    Auszug aus VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775
    Denn der Kläger hat weiterhin die Möglichkeit der Beantragung von Kurzzeitkennzeichen (§ 16a FZV), wodurch die Berufsausübung nicht unzumutbar erschwert wird (VG Koblenz, B.v. 24.9.2015 - 5 L 794/15.Ko - juris Rn. 7 ).
  • VG Augsburg, 07.07.2015 - Au 3 K 15.22

    Zuteilung von roten Dauerkennzeichen; Widerruf; Zuverlässigkeit (verneint);

    Auszug aus VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775
    Die Zulassungsbehörde hat eine Prognoseentscheidung im Hinblick auf die Zuverlässigkeit zu treffen, bei der sich die Prüfung am Schutzzweck des § 16 Abs. 2 zu orientieren hat (OVG Münster, B.v. 4.11.1992 - 13 B 3083/92 - juris Rn. 7 ; VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris Rn. 27 ; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 16 FZV Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15

    Widerruf der Zuerteilung von "roten Kennzeichen"

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