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VG München, 12.03.2007 - M 23 S 06.4894 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VG München, 19.04.2013 - M 23 S 12.6347
Fahrtenbuchauflage; Dauer 1 Jahr; Rotlichtverstoß; Zeugnisverweigerungsrecht
Insbesondere ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. VG München, B.v. 12.3.2007 - M 23 S 06.4894 - juris; vgl. auch VG Oldenburg, B.v. 30.3.2009 - 7 B 1004/09 - juris m.w.N.). - VG Oldenburg, 30.03.2009 - 7 B 1004/09
Bildqualität; Fahrerermittlung; Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug; Geschäftsfahrzeug; …
Eine verzögerte Anhörung ist für die unterbliebene Feststellung des Fahrers etwa dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (VG München, Beschluss vom 12. März 2007 - M 23 S 06.4894 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 1998 - 10 S 2673/98 - zitiert nach juris; vgl. auch VG Aachen, Urteil vom 8. August 2006 - 2 K 3731/04 - zitiert nach juris). - VG München, 16.04.2013 - M 23 K 12.4229
Überschreitung der auf 60 km/h beschränkten Höchstgeschwindigkeit außerhalb …
Insbesondere ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (st. Rspr. der Kammer, vgl. VG München, B.v. 12.3.2007 - M 23 S 06.4894 - juris; vgl. auch VG Oldenburg, B.v. 30.3.2009 - 7 B 1004/09 - juris m.w.N.).
- VG München, 11.07.2012 - M 23 S 12.1516
Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; Beweislast für …
Insbesondere ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. VG München vom 12.3.2007 Az. M 23 S 06.4894 - juris; vgl. auch VG Oldenburg vom 30.3.2009 Az: 7 B 1004/09 - juris m.w.N.). - VG München, 10.07.2012 - M 23 S 12.1472
Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; …
Insbesondere ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. VG München vom 12.3.2007 Az. M 23 S 06.4894 - juris; vgl. auch VG Oldenburg vom 30.3.2009 Az: 7 B 1004/09 - juris m.w.N.). - VG München, 07.05.2013 - M 23 K 12.4393
Überschreitung der auf 100 km/h beschränkten Höchstgeschwindigkeit außerhalb …
Insbesondere ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (st. Rspr. der Kammer, vgl. VG München, B.v. 12.3.2007 - M 23 S 06.4894 - juris; vgl. auch VG Oldenburg, B.v. 30.3.2009 - 7 B 1004/09 - juris m.w.N.). - VG München, 03.11.2011 - M 23 S 11.4501
Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; Ermessensausübung
Insbesondere ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. VG München vom 12.3.2007 Az. M 23 S 06.4894 - juris; vgl. auch VG Oldenburg vom 30.3.2009 Az: 7 B 1004/09 - juris m.w.N.).