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   VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272   

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VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272 (https://dejure.org/2013,46416)
VG München, Entscheidung vom 29.11.2013 - M 23 S 13.4272 (https://dejure.org/2013,46416)
VG München, Entscheidung vom 29. November 2013 - M 23 S 13.4272 (https://dejure.org/2013,46416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage; ungenügender Sicherheitsabstand; Abstandsmessung mit Videoaufzeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Bayern, 17.07.2002 - 11 CS 02.1320
    Auszug aus VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272
    § 31a StVZO gehört zu den Vorschriften, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Behörde bei der Abwägung der Beteiligteninteressen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränken kann, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (BayVGH, B.v. 17.7.2002 - 11 CS 02.1320 - juris; VGH BW, B.v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - NZV 1998, 126 m.w.N.).

    Dementsprechend ist auch den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann genügt, wenn die Begründung der Anordnung erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat (vgl. BayVGH, B.v. 17.7.2002 a.a.O).

  • VGH Bayern, 13.02.2007 - 11 CS 06.3395
    Auszug aus VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272
    Zwar kann es grundsätzlich die Aussagebereitschaft des Fahrzeughalters fördern, wenn ihm eine zuständige Stelle mitteilt, dass gegen ihn nicht (mehr) als Beschuldigten (bzw. als Betroffenen) ermittelt wird, sondern ihm (jetzt) die Stellung eines Zeugen zukommt (vgl. BayVGH B.v. 13.2.2007 - 11 CS 06.3395 - juris Rn. 17).

    Wenn der Antragsteller aber im Wissen darum, selbst nicht mehr als Täter verdächtigt zu werden, gleichwohl den verantwortlichen Fahrer nicht spätestens nach der Akteneinsicht und dem Hinweisschreiben der Ermittlungsbehörde vom ... Juli 2013 benannte, so kann dies nur so verstanden werden, dass er zu einer solchen Angabe entweder nicht in der Lage oder nicht willens war (vgl. BayVGH B.v. 13.2.2007 - 11 CS 06.3395 - juris Rn. 18 f.).Hierfür spricht auch, dass der Antragsteller durch seine Bevollmächtigten auch nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn sowie nach dem Schreiben des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts an die Bevollmächtigten des Antragstellers vom ... August 2013, in dem mitgeteilt wurde, dass es sich bei der vorgenommenen Messung nicht um das vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Messverfahren handle, keinerlei Einlassung zur Sache - auch nicht bezüglich einer bestehenden Aussagebereitschaft bei einer förmlichen Vernehmung als Zeuge - machte.

  • OLG Bamberg, 07.05.2013 - 2 Ss OWi 493/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde allein wegen

    Auszug aus VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272
    Die Beurteilung durch das OLG Bamberg in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt B.v. 7.5.2013 - 2 Ss OWi 493/13 - m.w.N. - juris), dass für dieses Messverfahren § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG eine hinreichende gesetzliche Rechtsgrundlage für damit verbundene Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bildet, wurde durch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12. August 2010 (2 BvR 1447/10 - juris) bestätigt.

    Denn die seit 2010 bestehende obergerichtliche Rechtsprechung zu dem in Bayern eingesetzten Brückenabstandsmessverfahren VAMA und vergleichbaren Messverfahren (vgl. zuletzt OLG Bamberg, B.v. 7.5.2013 - 2 Ss OWi 493/13 - B.v.12.12.2012 - 3 Ss OWi 450/12 - zu Videobrücken-Abstandsmessverfahren (VibrAM) OLG Düsseldorf, B.v. 18.1.2011 - IV-3 RBs 152/10 - sowie OLG Karlsruhe, B.v. 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10 - jeweils juris) kann - zumindest bei mit der Materie regelmäßig befassten Personen, wie den Bevollmächtigten des Antragstellers - als bekannt voraus gesetzt werden.

  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272
    Denn je mehr sich ein Fahrzeughalter darum bemüht, zu der Tataufklärung beizutragen, desto weniger wird unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr Anlass bestehen, ihn hierzu für künftige Fälle durch eine Fahrtenbuchauflage anzuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2011 - 11 CS 11.1548 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage wegen Überschreitung der

    Auszug aus VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272
    Erscheint der Verkehrsbehörde zur Erreichung des mit § 31a StVZO erstrebten Zwecks bei einem Verkehrsverstoß, der auch unter Berücksichtigung seiner Erstmaligkeit von einem beachtlichen Mangel an Verkehrsdisziplin zeugt, ein Zeitraum von einem halben Jahr ausreichend, aber auch notwendig, so halten sich die Belastungen, die sich hieraus für den Betroffenen ergeben, in aller Regel im Rahmen des Zumutbaren (vgl. VGH BW, U.v. 18.6.1991 - 10 S 938/91 - NJW 1992, 132).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272
    § 31a StVZO gehört zu den Vorschriften, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Behörde bei der Abwägung der Beteiligteninteressen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränken kann, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (BayVGH, B.v. 17.7.2002 - 11 CS 02.1320 - juris; VGH BW, B.v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - NZV 1998, 126 m.w.N.).
  • VG München, 19.04.2013 - M 23 S 12.6347

    Fahrtenbuchauflage; Dauer 1 Jahr; Rotlichtverstoß; Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272
    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, die auch der Antragsteller für sich gegenüber anderen in Anspruch nimmt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. zuletzt B.v. 19.4.2013 - M 23 S 12.6347; vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2009 - 11 CS 08.2948 - juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat offen gelassen, ob die nach §§ 35, 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit zuständige Verwaltungsbehörde verpflichtet ist, ein Bußgeldverfahren unverzüglich einzustellen, nachdem ihr die Erklärung einer um Ermittlungshilfe ersuchten Polizeidienststelle vorliegt, der Täter habe nicht festgestellt werden können (bzw. wenn feststehe, dass der Halter als Täter des aufzuklärenden Delikts ausscheide) und darauf hingewiesen, dass es nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1987 (B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - DAR 1998, 68) von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhänge, ob die zusätzliche förmliche Befragung des Fahrzeughalters als Zeuge eine der Behörde zuzumutende Maßnahme darstelle (vgl. BayVGH B.v. 11.7.2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 14; BayVGH B.v.20.9.2010 - 11 ZB 09.22307 - juris Rn. 13).Im vorliegenden Fall kann davon ausgegangen werden, dass auch eine förmliche Vernehmung des Antragstellers als Zeuge nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn voraussichtlich nicht zur Feststellung des verantwortlichen Fahrers geführt hätte.
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272
    Denn grundsätzlich reicht bereits ein lediglich mit einem Punkt bewerteter Verkehrsverstoß für die Anordnung der Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Gefährlichkeit des Verstoßes ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - BayVBl 2000, 380; OVG NRW, U.v. 29.4.1999 - 8 A 699/97 - NJW 1999, 3279).
  • VG München, 26.09.2012 - M 23 K 12.2234

    Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; fehlende

    Auszug aus VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272
    Insbesondere ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. U.v. 26.9.2012 - M 23 K 12.2234 - B.v. 21.1.2013 - M 23 S 12.5159 - jeweils juris; vgl. auch VG Oldenburg, B.v. 30.3.2009 - 7 B 1004/09 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.02.2009 - 11 CS 08.2948

    Fahrtenbuchauflage; Aussageverweigerungsrecht; Verkehrsverstoß "von einigem

  • VG Oldenburg, 30.03.2009 - 7 B 1004/09

    Bildqualität; Fahrerermittlung; Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug; Geschäftsfahrzeug;

  • VG München, 21.01.2013 - M 23 S 12.5159

    Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; Formkaufmann

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • VGH Bayern, 11.07.2012 - 11 ZB 12.727

    Fahrtenbuchauflage; keine ausnahmslose Verpflichtung, den Halter des Tatfahrzeugs

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • OLG Bamberg, 16.03.2010 - 2 Ss OWi 235/10

    Bußgeldverfahren: Divergenzvorlage bei unterschiedlicher rechtlicher Beurteilung

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

  • OLG Bamberg, 12.12.2012 - 3 Ss OWi 450/12

    Brücken-Abstandsmessverfahren (VAMA) als standardisiertes Messverfahren;

  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10

    Videobeweis bei Verkehrsverstoß - Nichtannahmebeschluss

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 3 RBs 152/10

    Verwertbarkeit von mit dem System VibrAM gefertigten Videoaufzeichnungen

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • OLG Bamberg, 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

  • VG Gelsenkirchen, 18.01.2010 - 14 L 2/10

    Fahrtenbuch und Problem von Videoaufzeichnungen bei Abstandsverstößen

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot

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