Rechtsprechung
   VG München, 21.10.2014 - M 23 S 14.603   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,53304
VG München, 21.10.2014 - M 23 S 14.603 (https://dejure.org/2014,53304)
VG München, Entscheidung vom 21.10.2014 - M 23 S 14.603 (https://dejure.org/2014,53304)
VG München, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - M 23 S 14.603 (https://dejure.org/2014,53304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,53304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Haltestellenzeichen; Alternativstandort; Lärmimmissionen, Ermessensentscheidung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG München, 21.10.2014 - M 23 K 14.602
    Auszug aus VG München, 21.10.2014 - M 23 S 14.603
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird ergänzend auf die Gerichtsakte im Klageverfahren (M 23 K 14.602), die vorgelegte Behördenakte sowie auf das Protokoll über den Augenschein und die gemeinsam mit dem Hauptsacheverfahren durchgeführte mündliche Verhandlung vom 21. Oktober 2014 Bezug genommen.

    Auf die Entscheidungsgründe im Verfahren M 23 K 14.602 wird insofern Bezug genommen.

  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus VG München, 21.10.2014 - M 23 S 14.603
    Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen in der Form von Verkehrszeichen nach § 41 StVO sind kraft Gesetzes gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar (vgl. BVerwG, B.v. 7.11.1977 - VII B 135.77; U.v. 23.6.1993 - 11 C 32/92 - jeweils juris).
  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 32.92

    Ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf nur abgeschleppt werden, wenn diese

    Auszug aus VG München, 21.10.2014 - M 23 S 14.603
    Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen in der Form von Verkehrszeichen nach § 41 StVO sind kraft Gesetzes gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar (vgl. BVerwG, B.v. 7.11.1977 - VII B 135.77; U.v. 23.6.1993 - 11 C 32/92 - jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 5 S 2344/94

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegenüber einem Verkehrszeichen; probeweise

    Auszug aus VG München, 21.10.2014 - M 23 S 14.603
    Eine solche Unsicherheit kann nur dann ausnahmsweise hingenommen werden, wenn die Belastung der Betroffenen dadurch, dass sie die angegriffene Verkehrsregelung auch nur vorläufig hinnehmen zu müssen, unzumutbar erscheint (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 26.10.1994 - 5 S 2344/94 - juris).
  • VG München, 21.10.2014 - M 23 K 14.602

    Haltestellenzeichen; Alternativstandort; Lärmimmissionen, Ermessensentscheidung

    Des Weiteren wurde die Anordnung der aufschiebende Wirkung der Klage beantragt (Verfahren M 23 S 14.603).

    Zur Begründung bezog sich die Beklagte auf ihr Schreiben vom 3. März 2014 im Eilverfahren, Az.: M 23 S 14.603.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird ergänzend auf die Gerichts- und Behördenakten, die Akten im Eilverfahren, Az.: M 23 S 14.603, sowie auf das Protokoll über den Augenschein und die mündliche Verhandlung des Gerichts vom 21. Oktober 2014 verwiesen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht