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   VG München, 19.11.2013 - M 25 K 11.30742   

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VG München, 19.11.2013 - M 25 K 11.30742 (https://dejure.org/2013,45329)
VG München, Entscheidung vom 19.11.2013 - M 25 K 11.30742 (https://dejure.org/2013,45329)
VG München, Entscheidung vom 19. November 2013 - M 25 K 11.30742 (https://dejure.org/2013,45329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Afghanistan, Wardak (Zentralregion)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG München, 19.11.2013 - M 25 K 11.30742
    Der Antrag auf Feststellung eines sogenannten europarechtlichen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG bildet einen eigenständigen, vorrangig vor sonstigen herkunftslandbezogenen ausländerrechtlichen (nationalen) Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu prüfenden Streitgegenstand (vgl. ausführlich BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - BVerwGE 131, 198).

    Der Begriff des internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts in § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ist unter Berücksichtigung des humanitären Völkerrechts auszulegen (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - BVerwGE 131, 198).

    Ein solcher "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" kann überdies landesweit oder regional (z.B. in der Herkunftsregion des Ausländers) bestehen, er muss sich mithin nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - BVerwGE 131, 198).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus VG München, 19.11.2013 - M 25 K 11.30742
    Dieser hohe Wahrscheinlichkeitsgrad ist ohne Unterschied in der Sache in der Formulierung mit umschrieben, dass die Abschiebung dann ausgesetzt werden müsse, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 5.01 - BVerwGE 115, 1/9 m.w.N.).

    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. etwa BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 5.01 - 115, 1/9).

  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus VG München, 19.11.2013 - M 25 K 11.30742
    Der Kläger kann unter Inanspruchnahme internationaler Hilfe und die Aufnahme von Gelegenheitsarbeiten zumindest ein kümmerliches Einkommen erzielen, um sein Überleben zu sichern (vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris; U.v. 15.3.2012 - 13a B 11.30439 - juris).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG München, 19.11.2013 - M 25 K 11.30742
    Hinsichtlich der unzureichenden Versorgungslage in Afghanistan kann eine landesweite extreme Gefahrenlage nur angenommen werden, wenn der Kläger nach seiner Rückkehr mangels ausreichender Existenzmöglichkeiten aus Hunger sterben würde (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 - BVerwGE 99, 324).
  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30439

    Asylrecht Afghanistan; Bedrohung durch Kriminelle; extreme Gefahrenlage

    Auszug aus VG München, 19.11.2013 - M 25 K 11.30742
    Der Kläger kann unter Inanspruchnahme internationaler Hilfe und die Aufnahme von Gelegenheitsarbeiten zumindest ein kümmerliches Einkommen erzielen, um sein Überleben zu sichern (vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris; U.v. 15.3.2012 - 13a B 11.30439 - juris).
  • BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 253/96

    Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet wegen widersprüchlicher

    Auszug aus VG München, 19.11.2013 - M 25 K 11.30742
    Der Asylbewerber muss die persönlichen Umstände seiner Verfolgung und Furcht vor einer Rückkehr hinreichend substantiiert, detailliert und widerspruchsfrei vortragen, er muss kohärente und plausible wirklichkeitsnahe Angaben machen (vgl. nunmehr auch Art. 4 QualRL sowie bereits bislang BVerfG (Kammer), B.v. 7.4.1998 - 2 BvR 253/96 - juris).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus VG München, 19.11.2013 - M 25 K 11.30742
    Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 AufenthG kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 15.4.1997 - 9 C 38/96 - BVerwGE 104, 265) nur in Frage, wenn die umschriebenen Gefahren durch den Staat oder eine staatsähnliche Organisation drohen oder dem Staat zuzurechnen sind.
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG München, 19.11.2013 - M 25 K 11.30742
    Bezüglich der Gefahrendichte ist zunächst auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG, U.v. 14.7.2009 - 10 C 9/08 - BVerwGE 134, 188).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG München, 19.11.2013 - M 25 K 11.30742
    Zur Feststellung der Gefahrendichte ist eine jedenfalls annäherungsweise quantitative Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits, die von den Konfliktparteien gegen Leib oder Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden, sowie eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Anzahl der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung erforderlich (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5/09 - BVerwGE 136, 377).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30425

    Asyl Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Maydan-Wardak;

    Auszug aus VG München, 19.11.2013 - M 25 K 11.30742
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Sicherheitslage in Gesamtafghanistan und auch in der Zentralregion weiterhin angespannt bleibt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der diesen Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dieser Region einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt ist (BayVGH, U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30425 - juris).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

  • VG Köln, 03.02.2015 - 14 K 1202/14

    Anspruch eines afghanischen Staatsangehörigen mit schiitischem Glauben auf

    vgl. ebenso für die Provinz Wardak: Urteil der Kammer vom 23. Oktober 2012 - 14 K 6157/11.A -, Rn. 58 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. April 2014 - 13a ZB 14.30069 -, Rn. 4 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 11. Dezember 2013 - AN 11 K 13.30901 -, Rn. 40 f.; VG München, Urteile vom 5. Dezember 2013 - M 23 K 11.30432 -, Rn. 29 ff., und vom 19. November 2013 - M 25 K 11.30742 -, Rn. 31 ff.; zitiert jeweils nach juris.
  • VG Köln, 20.05.2014 - 14 K 4357/12

    Verwirklichung des Ausschlussgrundes der Einreise aus einem sicheren Drittstaat

    vgl. ebenso für die Provinz X. : Urteil der Kammer vom 23. Oktober 2012 - 14 K 6157/11.A; Rn. 58 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. April 2014 - 13a ZB 14.30069 -, Rn. 4 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 11. Dezember 2013 - AN 11 K 13.30901 -, Rn. 40 f.; VG München, Urteile vom 5. Dezember 2013 - M 23 K 11.30432 -, Rn. 29 ff., und vom 19. November 2013 - M 25 K 11.30742 -, Rn. 31 ff.; zitiert jeweils nach juris.
  • VG Magdeburg, 30.09.2014 - 5 A 420/13
    Was die Einschätzung der Situation in dieser Region Afghanistans anbelangt, so folgt das Gericht der Einschätzung etwa des Verwaltungsgerichts München vom 19.11.2013 (M 25 K 11.30742 - juris m.w.N.).
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