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   VG München, 09.07.2008 - M 3 K0 07.5257   

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https://dejure.org/2008,74574
VG München, 09.07.2008 - M 3 K0 07.5257 (https://dejure.org/2008,74574)
VG München, Entscheidung vom 09.07.2008 - M 3 K0 07.5257 (https://dejure.org/2008,74574)
VG München, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - M 3 K0 07.5257 (https://dejure.org/2008,74574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Verrechnung von Versorgungsbezügen; Zession und Pfändung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Pfändbarkeit von Versorgungsbezügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80

    Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus VG München, 09.07.2008 - M 3 K0 07.5257
    Befreit von jedweder Zahlungspflicht wird er deshalb allein durch Leistung an den jeweils berechtigten Gläubiger (BGH, Entscheidung vom 8. Oktober 1981, Az. VII ZR 319/80, Rnr. 12).

    Für die Leistung an ihn fehlt es an dem durch die getroffene Zweckbestimmung festgelegten rechtlichen Grund (BGH, Entscheidung vom 8. Oktober 1981, Az. VII ZR 319/80, Rnr. 14).

  • BGH, 25.01.1978 - VIII ZR 137/76

    Unpfändbarkeit vertraglicher Rentenansprüche

    Auszug aus VG München, 09.07.2008 - M 3 K0 07.5257
    (4) Die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 25. Januar 1978 (Az. VIII ZR 137/76) ist hier nicht einschlägig, da er sich im dortigen Fall mit der Frage beschäftigte, inwieweit Invaliditätsrenten, die aufvertraglicherGrundlage gewährt werden, dem Pfändungsverbot unterliegen.
  • BGH, 22.12.1971 - VIII ZR 162/70

    Einwendungen des Drittschuldners

    Auszug aus VG München, 09.07.2008 - M 3 K0 07.5257
    Die mit der Pfändung eingetretene Verfügungsbeschränkung wirkt gemäß §§ 135, 136 BGB allerdings nur zugunsten des Pfändungsgläubigers; nur ihm gegenüber ist eine etwaige Erfüllung der gepfändeten Forderung durch Leistung an den Vollstreckungsschuldner unwirksam (BGHZ 58, 25 (26/27).
  • VG München, 14.07.2008 - M 3 E 08.238
    Auszug aus VG München, 09.07.2008 - M 3 K0 07.5257
    Des Weiteren ist ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz anhängig (Az. M 3 E 08.238), mit dem beantragt wird, der Antragsgegnerin einstweilen zu verbieten, weiterhin monatlich 327, 01 EUR von der Berufsunfähigkeitsrente des Antragstellers aufzurechnen und stattdessen sie zu verpflichten, dem Kläger den vollen Rentenbetrag (2.193,18 EUR p.m. und 219, 41 EUR an Kindergeld) auszubezahlen.
  • VG Berlin, 15.03.2023 - 12 K 249.19
    Vielmehr handelt es sich bei der vom Kläger begehrten Rentenzahlung um eine Leistung mit Alimentationscharakter, die nicht unter § 850b Absatz 1 Nr. 1 ZPO fällt (vgl. VG München, Beschluss vom 9. Juli 2008 - M 3 K0 07.5257 - juris, Rn. 71 f., OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 1 W 3/06 - juris, Rn. 16 ff.).
  • VG München, 14.07.2008 - M 3 E 08.238

    Einstweilige Anordnung; Prozesskostenhilfe; Verrechnung von Versorgungsbezügen;

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, auch des Verfahrens M 3 K0 07.5257, und der Behördenakten Bezug genommen.
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