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   VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183   

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VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183 (https://dejure.org/2011,67014)
VG München, Entscheidung vom 30.03.2011 - M 5 K 10.1183 (https://dejure.org/2011,67014)
VG München, Entscheidung vom 30. März 2011 - M 5 K 10.1183 (https://dejure.org/2011,67014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verfallener Urlaub; Urlaubsabgeltung; Beamtenverhältnis; Anspruch aus EU-Richtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183
    16 Ein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub lässt sich auch nicht aus Art. 7 Abs. 2 der RL 2003/88/EG (vom 4.11.2003, ABl L 299 vom 18.11.2003, S. 9 - "Arbeitszeitrichtlinie") unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (v. 20.1.2009, C-350/06, C-520/06, NJW 2009, 495) herleiten.

    Eine unmittelbare Wirkung von Art. 7 Abs. 2 der RL 2003/88/EG in dem Sinn, dass jeder Arbeitnehmer unabhängig von den Besonderheiten seines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses einen Anspruch darauf hat, auch im Fall des Ruhestandseintritts eine finanzielle Abgeltung für einen Mindesturlaub beanspruchen zu können, wenn der Urlaub zuvor wegen Krankheit nicht in Anspruch genommen werden konnte, lässt sich der entsprechenden Bestimmung der Richtlinie auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 20.1.2009, C-351/06 und C-520/06, a.a.O.) nicht entnehmen.

    Soweit nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Art. 7 Abs. 2 der RL 2003/88/EG vorsieht, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine finanzielle Vergütung hat, wenn es wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, tatsächlich bezahlten Jahresurlaub zu nehmen und dass der Anspruch auf Jahresurlaub und der auf Zahlung des Urlaubsentgelts zwei Aspekte eines einzigen Anspruches darstellen (EuGH v. 20.1.2009, a.a.O., RdNrn. 56, 60), so ist diese Argumentation vor dem entscheidungserheblichen Hintergrund zu sehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2009 - 6 B 1236/09

    Gewährung von Erholungsurlaub bei krankheitsbedingter Hinderung an der

    Auszug aus VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183
    Damit fällt der Kläger, der als Mitarbeiter in der Verwaltung der Beklagten beschäftigt war jedenfalls unter die Arbeitszeitrichtlinie (OVG NRW vom 21.9.2009, 6 B 1236/09; VG Gelsenkirchen v. 4.8.2009, 1 L 667/09).

    Hierfür wird vorausgesetzt, dass eine inhaltlich unbedingte und hinreichend genau den Einzelnen begünstigende Richtlinienbestimmung trotz Ablaufs der Umsetzungsfrist nicht oder nur mangelhaft umgesetzt worden ist (EuGH vom 5.10.2004, a.a.O., RdNr. 103 m.w.N.; OVG NRW vom 7.5.2009, a.a.O.; vom 21.9.2009, a.a.O.).

    Das gilt ebenso für die darauf folgende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (vom 21.9.2009, a.a.O. - Beschwerdeentscheidung zu VG Gelsenkirchen, a.a.O.).

  • VG Gelsenkirchen, 04.08.2009 - 1 L 667/09

    Urlaub; Erholungsurlaub; Resturlaub; Mindesturlaub; Verfall, Richtlinie;

    Auszug aus VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183
    Damit fällt der Kläger, der als Mitarbeiter in der Verwaltung der Beklagten beschäftigt war jedenfalls unter die Arbeitszeitrichtlinie (OVG NRW vom 21.9.2009, 6 B 1236/09; VG Gelsenkirchen v. 4.8.2009, 1 L 667/09).

    Auch aus dem bereits zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (vom 4.8.2009, a.a.O.) folgt nichts anderes.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 1 A 2652/07

    Gewährung von Freizeitausgleich für Feuerwehrbeamte aufgrund der Überschreitung

    Auszug aus VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183
    Entsprechend unterfallen Rettungsassistenten des Rettungsdienstes der Arbeitszeitrichtlinie (EuGH vom 29.6.2004, a.a.O.) wie auch Mitarbeiter der Feuerwehr (EuGH vom 14.7.2005, C-52/04, NVwZ 2005, 1049; dem folgend: OVG NRW vom 7.5.2009, ZBR 2009, 352), da diese Tätigkeiten unter gewöhnlichen Umständen im Voraus planbar sind.

    Hierfür wird vorausgesetzt, dass eine inhaltlich unbedingte und hinreichend genau den Einzelnen begünstigende Richtlinienbestimmung trotz Ablaufs der Umsetzungsfrist nicht oder nur mangelhaft umgesetzt worden ist (EuGH vom 5.10.2004, a.a.O., RdNr. 103 m.w.N.; OVG NRW vom 7.5.2009, a.a.O.; vom 21.9.2009, a.a.O.).

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183
    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vom 21.6.2005, 9 AZR 200/04) kam die Vorschrift des § 7 Abs. 4 BUrlG dann nicht zur Anwendung, wenn der Urlaub wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht gewährt werden konnte und der Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erkrankt war.
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung geändert (vom 24.3.2009, NZA 2009, 538).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-351/06

    Kommission / Deutschland - Streichung

    Auszug aus VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183
    Eine unmittelbare Wirkung von Art. 7 Abs. 2 der RL 2003/88/EG in dem Sinn, dass jeder Arbeitnehmer unabhängig von den Besonderheiten seines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses einen Anspruch darauf hat, auch im Fall des Ruhestandseintritts eine finanzielle Abgeltung für einen Mindesturlaub beanspruchen zu können, wenn der Urlaub zuvor wegen Krankheit nicht in Anspruch genommen werden konnte, lässt sich der entsprechenden Bestimmung der Richtlinie auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 20.1.2009, C-351/06 und C-520/06, a.a.O.) nicht entnehmen.
  • BVerwG, 12.12.1962 - VI C 110.61
    Auszug aus VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183
    Eine entsprechende Regelung enthält das Beamtenrecht unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes/GG) nicht (BVerwG vom 10.2.1977, Buchholz 232, § 89 BBG Nr. 9; vom 12.12.1962, ZBR 1963, 87).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183
    Der Europäische Gerichtshof hat die Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie tätigkeitsbezogen gesehen, wobei die in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 der RL 89/91/EWG vorgesehenen Ausnahmen vom Anwendungsbereich eng auszulegen sind (EuGH vom 5.10.2004, C-397/01 bis C-403/01, NJW 2004, 3547).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-52/04

    Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183
    Entsprechend unterfallen Rettungsassistenten des Rettungsdienstes der Arbeitszeitrichtlinie (EuGH vom 29.6.2004, a.a.O.) wie auch Mitarbeiter der Feuerwehr (EuGH vom 14.7.2005, C-52/04, NVwZ 2005, 1049; dem folgend: OVG NRW vom 7.5.2009, ZBR 2009, 352), da diese Tätigkeiten unter gewöhnlichen Umständen im Voraus planbar sind.
  • VG München, 17.11.2009 - M 5 K 09.1324

    Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf Abgeltung verfallenen Urlaubs

  • OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15

    Hinausschieben des Beginns der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen eines

    BayVGH, Beschluss vom 23.11.2010 - 14 ZB 10.771 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.3.2010 - 2 A 11321/09 -, LKRZ 2010, 271, zitiert nach juris; VG Stuttgart, Urteil vom 9.1.2012 - 12 K 3101/11 -, juris-Rdnrn. 19 ff.; VG München, Urteil vom 30.3.2011 - M 5 K 10.1183 -, juris; einen Anspruch dagegen bejahend: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 1.12.2011 - 12 K 3555/10 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 15.7.2011 - 13 K 1287/11 -, juris.
  • OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 159/15

    Hinausschieben des Beginns der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen eines

    BayVGH, Beschluss vom 23.11.2010 - 14 ZB 10.771 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.3.2010 - 2 A 11321/09 -, LKRZ 2010, 271, zitiert nach juris; VG Stuttgart, Urteil vom 9.1.2012 - 12 K 3101/11 -, juris-Rdnrn. 19 ff.; VG München, Urteil vom 30.3.2011 - M 5 K 10.1183 -, juris; einen Anspruch dagegen bejahend: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 1.12.2011 - 12 K 3555/10 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 15.7.2011 - 13 K 1287/11 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 11.08.2011 - 10 K 1987/11

    Ausgleichszahlung für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage eines Beamten

    Seitdem sind ferner folgende Entscheidungen mit gleichem Ergebnis ergangen: OVG Koblenz, Urteil vom 13. April 2011 - 2 A 11447/10.OVG - VG Düsseldorf, Urt. v. 1. Dezember 2010 - 26 K 5205/10 -, juris; VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 8. Februar 2011 - RO 1 K 10.1078 -, n.v.; VG Karlsruhe, Urt. v. 9. Februar 2011 - 4 K 3868/09 -, n.v.; VG München, Urt. v. 30. März 2011 - M 5 K 10.1183 -, juris; VG Saarlouis, Urt. vom 17. Juni 2011 - 2 K 64/10 -, juris.
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