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   VG München, 05.04.2017 - M 6 K 17.762   

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VG München, 05.04.2017 - M 6 K 17.762 (https://dejure.org/2017,17175)
VG München, Entscheidung vom 05.04.2017 - M 6 K 17.762 (https://dejure.org/2017,17175)
VG München, Entscheidung vom 05. April 2017 - M 6 K 17.762 (https://dejure.org/2017,17175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 46 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 7; FeV § 14 Abs. 1 Satz 3; Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV
    Keine Notwendigkeit der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens statt sofortiger Entziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • rewis.io

    Keine Notwendigkeit der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens statt sofortiger Entziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 11 CS 16.1460

    Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG München, 05.04.2017 - M 6 K 17.762
    Nach den neuesten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschlüsse vom 29.8.2016 [11 CS 16.1460] und 14.9.2016 [11 CS 16.1467]) könne bei einer einzelnen Fahrt unter Cannabis-Einfluss nicht per se von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen werden.

    Auch bleibe für § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV keinerlei Anwendungsbereich, wenn der erstmalige Verstoß gegen das Trennungsgebot bei gelegentlichem Cannabiskonsum nach § 11 Abs. 7 FeV zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis führen würde (BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460 - Rn. 17).

    Dieser Sachverhalt steht fest durch den am 5. Januar 2017 rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheid vom 19. Dezember 2016 (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 19; B.v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460 - juris Rn. 15).

    2.3.3.3 An keiner Stelle jedoch ist ersichtlich, dass der Verordnungsgeber die Vorschriften hinsichtlich Alkohol- und Cannabiskonsums nach der Verordnungsbegründung "ausdrücklich" hat angleichen wollen, "da ihm aus Aspekten der Verkehrssicherheit eine Gleichbehandlung geboten erschien" (so aber BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460 - juris Rn. 17; B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VG München, 05.04.2017 - M 6 K 17.762
    Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV wurde unter Verweis insbesondere auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2014 (3 C 3.13) mit dem Verlust der Fahreignung des Klägers nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV begründet, weil bei ihm gelegentlicher Cannabiskonsum und fehlendes Trennvermögen vorgelegen habe.

    Einer vorherigen Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zu seinen Konsumgewohnheiten oder einer medizinisch-psychologischen Begutachtung bedurfte es nicht, denn die Fahrerlaubnisbehörde durfte aufgrund der Sachlage zur Überzeugung von der Nichteignung des Klägers kommen, § 11 Abs. 7 FeV (bislang st. Rspr., z.B. BayVGH, B.v. 18.4.2016 - 11 ZB 16.285 - juris Rn. 10 und Rn. 15 a.E. [unter Verweis auf BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13]; so dem Grunde nach auch der von der Fahrerlaubnisbehörde genannte B.v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 - juris Rn. 19).

    Denn nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - juris; vgl. auch z.B. BayVGH, B.v. 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 - juris Rn. 5) trennt ein Konsument von Cannabis bereits dann nicht, wenn er fährt, obwohl wegen des Cannabis-Einflusses auf ihn eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen ist.

    2.3.2 Trotz dieser seit dem 30. Oktober 2008 gültigen Rechtslage hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. Oktober 2014 (3 C 3.13) keine Zweifel daran gelassen, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu erfolgen hatte, ohne dass vorher noch ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen gewesen wäre (§ 11 Abs. 7 FeV) (Rn. 15 und 36 nach juris).

  • VGH Bayern, 14.09.2016 - 11 CS 16.1467

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus VG München, 05.04.2017 - M 6 K 17.762
    Nach den neuesten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschlüsse vom 29.8.2016 [11 CS 16.1460] und 14.9.2016 [11 CS 16.1467]) könne bei einer einzelnen Fahrt unter Cannabis-Einfluss nicht per se von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen werden.

    Dieser Sachverhalt steht fest durch den am 5. Januar 2017 rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheid vom 19. Dezember 2016 (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 19; B.v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460 - juris Rn. 15).

    2.3.3.3 An keiner Stelle jedoch ist ersichtlich, dass der Verordnungsgeber die Vorschriften hinsichtlich Alkohol- und Cannabiskonsums nach der Verordnungsbegründung "ausdrücklich" hat angleichen wollen, "da ihm aus Aspekten der Verkehrssicherheit eine Gleichbehandlung geboten erschien" (so aber BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460 - juris Rn. 17; B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG München, 05.04.2017 - M 6 K 17.762
    Unter Verweis auf die Gründe des Bescheids führte er insbesondere aus, dass darin auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Januar 2006 (11 CS 05.1453) hingewiesen worden sei.

    Einer vorherigen Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zu seinen Konsumgewohnheiten oder einer medizinisch-psychologischen Begutachtung bedurfte es nicht, denn die Fahrerlaubnisbehörde durfte aufgrund der Sachlage zur Überzeugung von der Nichteignung des Klägers kommen, § 11 Abs. 7 FeV (bislang st. Rspr., z.B. BayVGH, B.v. 18.4.2016 - 11 ZB 16.285 - juris Rn. 10 und Rn. 15 a.E. [unter Verweis auf BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13]; so dem Grunde nach auch der von der Fahrerlaubnisbehörde genannte B.v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 27.10.2016 - 11 CS 16.1388

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlicher Konsum von Cannabis

    Auszug aus VG München, 05.04.2017 - M 6 K 17.762
    Denn nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - juris; vgl. auch z.B. BayVGH, B.v. 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 - juris Rn. 5) trennt ein Konsument von Cannabis bereits dann nicht, wenn er fährt, obwohl wegen des Cannabis-Einflusses auf ihn eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen ist.
  • VGH Bayern, 18.04.2016 - 11 ZB 16.285

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG München, 05.04.2017 - M 6 K 17.762
    Einer vorherigen Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zu seinen Konsumgewohnheiten oder einer medizinisch-psychologischen Begutachtung bedurfte es nicht, denn die Fahrerlaubnisbehörde durfte aufgrund der Sachlage zur Überzeugung von der Nichteignung des Klägers kommen, § 11 Abs. 7 FeV (bislang st. Rspr., z.B. BayVGH, B.v. 18.4.2016 - 11 ZB 16.285 - juris Rn. 10 und Rn. 15 a.E. [unter Verweis auf BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13]; so dem Grunde nach auch der von der Fahrerlaubnisbehörde genannte B.v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 - juris Rn. 19).
  • VG München, 05.04.2017 - M 6 S 17.759

    Rechtmäßiger Entzug der Fahrerlaubnis

    Mit weiterem Schriftsatz vom 23. Februar 2017, bei Gericht eingegangen am 24. Februar 2017, erhob der Bevollmächtigte des Antragstellers für diesen Klage gegen den Bescheid vom 6. Februar 2017 (M 6 K 17.762).

    Mit weiterem Schriftsatz ebenfalls vom 6. März 2017 beantragte der Antragsgegner im Klageverfahren M 6 K 17.762, die Klage abzuweisen, und verwies auf seine Antragserwiderung.

    Der Bevollmächtigte des Antragstellers stellte mit Schriftsatz vom 22. März 2017 im Klageverfahren M 6 K 17.762 noch den Antrag, den Bescheid des Landratsamts ... vom 6. Februar 2017 aufzuheben.

  • VG Karlsruhe, 20.06.2018 - 7 K 10581/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Nr. 2 der Anl. 4 wird in diesem Fall dadurch überwunden, dass für die Entziehung der Fahrerlaubnis die Vorschriften der §§ 11, 13 und 14 FeV gemäß § 46 Abs. 3 FeV nur entsprechend und nicht direkt gelten (VG München, Urteil vom 05.04.2017 - M 6 K 17.762 -, juris Rn. 30; vgl. auch OVG Sachsen, Urteil vom 26.1.2018 - 3 B 384/17 -, juris Rn. 8).
  • VG München, 25.07.2018 - M 6 S 18.2698

    Unterlassene Beibringung eines angeordneten Gutachtens bei gelegentlichem Konsum

    Der von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - juris) abweichenden neueren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - juris), derzufolge bei dieser Sachlage weitere Aufklärungsmaßnahmen zur Klärung des künftigen Trennungsvermögens geboten sind, folgt die erkennende Kammer ausdrücklich nicht (vgl. VG München, U.v. 11.4.2018 - M 6 K 17.1389; U.v. 4.10.2017 - M 6 K 16.5419 - juris; U.v. 5.4.2017 - M 6 K 17.762 - juris), sondern schließt sich der Judikatur der übrigen Obergerichte an (vgl. OVG SH, B.v. 27.6.2018 - 4 MB 45/18 - juris; OVG RhPf, B.v. 1.3.2018 - 10 B 10060/18 - juris; OVG SA, B.v. 6.9.2017 - 3 M 171/17 - juris; SächsOVG, B.v. 18.7.2017 - 3 B 147/179 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.6.2017 - OVG 1 S 27.17 - juris; NdsOVG B.v. 7.4.2017 - 12 ME 49/17 - juris; OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 16 A 432/16 - juris; VGH BW, B.v. 7.3.2017 - 10 S 328/17 - juris).
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