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   VG München, 26.05.2004 - M 6a S 04.2632   

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https://dejure.org/2004,13530
VG München, 26.05.2004 - M 6a S 04.2632 (https://dejure.org/2004,13530)
VG München, Entscheidung vom 26.05.2004 - M 6a S 04.2632 (https://dejure.org/2004,13530)
VG München, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - M 6a S 04.2632 (https://dejure.org/2004,13530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain, Cannabis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abstinenznachweis zur Wiederherstellung der Fahreignung nach Alkohol- und Drogenkonsum

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 03.02.2004 - 11 CS 04.157

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, keine Trennung

    Auszug aus VG München, 26.05.2004 - M 6a S 04.2632
    Diese Forderung einer einjährigen Abstinenz ist jedenfalls in entsprechender Anwendung "in allen Fällen eines die Fahreignung ausschließenden Betäubungsmittelkonsums - einschließlich Cannabis - zu erheben" (BayVGH vom 3.2.2004 11 CS 04.157).

    Demgegenüber ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach dem im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378) zitierten Gutachten von Prof. Dr. Krüger in seinem Beschluss vom 3. Februar 2004 (11 CS 04.157) davon ausgegangen, dass bei einer THC-Konzentration im Blut unter 2 ng/ml wohl keine Risikoerhöhung für den Verkehr stattfinde.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
    Auszug aus VG München, 26.05.2004 - M 6a S 04.2632
    Dies folgt zum einen aus dem Wortlaut "Einnahme", der auch ein erstes/einmaliges Konsumieren eines Rauschmittels erfasst, aber auch aus der Systematik der Ziffer 9 der Anlage 4 FeV (vgl. OVG RhPf vom 21.11.2000 Az. 7 B 11967/00; ThürOVG vom 30.4.2002 - 2 EO 87/02; VGH BW vom 24.5.2002 - 10 S 835/02).

    Ihre wissenschaftliche Rechtfertigung ist darin begründet, dass nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand das Risikopotential des Verkehrsverhaltens schon bei Probierverhalten von Ecstasy und erst recht von Kokain oder gar von Heroin als erheblich (von Crack und LSD wäre es sogar als sehr hoch einzustufen) und bei gewohnheitsmäßigen oder missbräuchlichen Einnahmeverhalten als sehr hoch einzustufen ist (vgl. Drogen und Fahreignung, Begleitheft zur Informationsveranstaltung am 5. Februar 1998 in München, TÜV Med.-Psych. Institut; OVG RhPf vom 21.11.2000 7 B 11967/00).

  • OVG Thüringen, 30.04.2002 - 2 EO 87/02

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Entziehung der

    Auszug aus VG München, 26.05.2004 - M 6a S 04.2632
    Dies folgt zum einen aus dem Wortlaut "Einnahme", der auch ein erstes/einmaliges Konsumieren eines Rauschmittels erfasst, aber auch aus der Systematik der Ziffer 9 der Anlage 4 FeV (vgl. OVG RhPf vom 21.11.2000 Az. 7 B 11967/00; ThürOVG vom 30.4.2002 - 2 EO 87/02; VGH BW vom 24.5.2002 - 10 S 835/02).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus VG München, 26.05.2004 - M 6a S 04.2632
    In Literatur und Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass bei überraschend abgenommenen Blutproben jedenfalls ab einer Konzentration des sich langsam abbauenden wirkungsfreien Metaboliten THC-COOH von 150 ng/ml ein regelmäßiger Konsum von Cannabisprodukten als abgesichert angesehen werden kann (vgl. Daldrup/Käferstein/Köhler/Maier/Mußhoff in Blutalkohol 2000, S. 39 ff, auf den auch die obergerichtliche Rechtsprechung Bezug nimmt (vgl. NdsOVG vom 11.7.2003 12 ME 287/03; BayVGH vom 24.4.2003 11 CS 02.3280 und vom 20.5.2003 11 CS 03.652; OVG Saarl vom 30.9.2002 9 W 25/02).
  • VGH Bayern, 20.05.2003 - 11 CS 03.652
    Auszug aus VG München, 26.05.2004 - M 6a S 04.2632
    In Literatur und Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass bei überraschend abgenommenen Blutproben jedenfalls ab einer Konzentration des sich langsam abbauenden wirkungsfreien Metaboliten THC-COOH von 150 ng/ml ein regelmäßiger Konsum von Cannabisprodukten als abgesichert angesehen werden kann (vgl. Daldrup/Käferstein/Köhler/Maier/Mußhoff in Blutalkohol 2000, S. 39 ff, auf den auch die obergerichtliche Rechtsprechung Bezug nimmt (vgl. NdsOVG vom 11.7.2003 12 ME 287/03; BayVGH vom 24.4.2003 11 CS 02.3280 und vom 20.5.2003 11 CS 03.652; OVG Saarl vom 30.9.2002 9 W 25/02).
  • OVG Bremen, 30.06.2003 - 1 B 206/03

    Fahrerlaubnisentziehung nach Kokainkonsum - Fahrerlaubnis; Kokain;

    Auszug aus VG München, 26.05.2004 - M 6a S 04.2632
    Diese Regelvermutung trägt dem Suchtpotential Rechnung und berücksichtigt überdies die - bereits durch die Illegalität bedingte - Dunkelziffer des Drogenkonsums sowie die Schwierigkeiten des Nachweises eines Konsums (so OVG Bremen vom 30.6.2003 - 1 B 206/03).
  • OVG Saarland, 30.09.2002 - 9 W 25/02

    Cannabiskonsum

    Auszug aus VG München, 26.05.2004 - M 6a S 04.2632
    In Literatur und Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass bei überraschend abgenommenen Blutproben jedenfalls ab einer Konzentration des sich langsam abbauenden wirkungsfreien Metaboliten THC-COOH von 150 ng/ml ein regelmäßiger Konsum von Cannabisprodukten als abgesichert angesehen werden kann (vgl. Daldrup/Käferstein/Köhler/Maier/Mußhoff in Blutalkohol 2000, S. 39 ff, auf den auch die obergerichtliche Rechtsprechung Bezug nimmt (vgl. NdsOVG vom 11.7.2003 12 ME 287/03; BayVGH vom 24.4.2003 11 CS 02.3280 und vom 20.5.2003 11 CS 03.652; OVG Saarl vom 30.9.2002 9 W 25/02).
  • VGH Hessen, 14.01.2002 - 2 TG 3008/01

    Fahrerlaubnisentziehung nach einmaligem Drogenkonsum

    Auszug aus VG München, 26.05.2004 - M 6a S 04.2632
    der Anlage 4 zur FeV genügt im Regelfall also bereits der Nachweis des einmaligen Konsums eines im Betäubungsmittelgesetz aufgeführten Rauschmittels (außer Cannabis) [a.A. HessVGH vom 14.1.2002 - 2 TG 3008/01 -].
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG München, 26.05.2004 - M 6a S 04.2632
    Demgegenüber ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach dem im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378) zitierten Gutachten von Prof. Dr. Krüger in seinem Beschluss vom 3. Februar 2004 (11 CS 04.157) davon ausgegangen, dass bei einer THC-Konzentration im Blut unter 2 ng/ml wohl keine Risikoerhöhung für den Verkehr stattfinde.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02

    Fehlende Kraftfahreignung auch nach einmaligem Betäubungsmittelkonsum

    Auszug aus VG München, 26.05.2004 - M 6a S 04.2632
    Dies folgt zum einen aus dem Wortlaut "Einnahme", der auch ein erstes/einmaliges Konsumieren eines Rauschmittels erfasst, aber auch aus der Systematik der Ziffer 9 der Anlage 4 FeV (vgl. OVG RhPf vom 21.11.2000 Az. 7 B 11967/00; ThürOVG vom 30.4.2002 - 2 EO 87/02; VGH BW vom 24.5.2002 - 10 S 835/02).
  • VG München, 03.09.2001 - M 6b S 01.3470
  • VGH Bayern, 08.04.2003 - 11 CS 02.2775
  • VGH Bayern, 24.04.2003 - 11 CS 02.3280
  • VG München, 10.07.2001 - M 6a S 01.2792
  • VGH Bayern, 10.10.2003 - 11 CS 03.2241
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    In Übereinstimmung damit legen die Verwaltungsgerichte ihrer Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht ebenfalls den Grenzwert von 1 ng/ml zugrunde, bei dessen Vorliegen die Annahme eines zeitnahen Cannabiskonsums mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gerechtfertigt sei (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Mai 2004 - M 6a S 04.2632 - ; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2003, S. 899 ; VGH Baden-Württemberg, VRS Bd. 107 , S. 234 ; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, DAR 2004, S. 413).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Weiter zitiert das BVerfG den Beschluss des VG München vom 26. Mai 2004 (Az. M 6a S 04.2632, Juris Nr. MWRE110590400).
  • OLG Köln, 30.06.2005 - 8 Ss OWi 103/05

    Fahruntüchtigkeit bei Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einwirkung von Cannabis

    [ Zu den in der Rspr zugrunde gelegten Grenzwerten vgl BayObLG, 20. Januar 2003, 4 St RR 133/02, NJW 2003, 1681; VG München, 26. Mai 2004, M 6a S 04.2632; OVG Lüneburg, 11. Juli 2003, 12 ME 287/03, NVwZ-RR 2003, 899 ; VGH Mannheim, 10. Mai 2004, 10 S 427/04, VRS 107, 234 ; OVG Koblenz, 13. Januar 2004, 7 A 10206/03.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - 16 B 682/05

    Cannabiskonsum

    In Übereinstimmung damit legen die Verwaltungsgerichte ihrer Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht ebenfalls den Grenzwert von 1 ng/ml zugrunde, bei dessen Vorliegen die Annahme eines zeitnahen Cannabiskonsums mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gerechtfertigt sei (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Mai 2004 - M 6a S 04.2632 - ; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2003, S. 899 ; VGH Baden-Württemberg, VRS Bd. 107 , S. 234 ; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, DAR 2004, S. 413)." Bedenkt man, dass die dem Antragsteller am 11. August 2004 um 20.47 Uhr - 37 Minuten nach der protokollierten Vorfallzeit - entnommene Blutprobe noch eine THC- Konzentration von 2nl/ml aufgewiesen hat, ergibt sich in Anbetracht des zwischen dem Ende der Fahrt und der Abnahme der Blutprobe eingetretenen Wirkstoffabbaus selbst bei Zugrundelegung der durch Auswertung mehrerer wissenschaftlicher Stellungnahmen gewonnenen Thesen in der vom Bundesverfassungsgericht in Auftrag gegebenen Studie von Prof. Dr. Hans-Peter Krüger, veröffentlicht in: Blutalkohol 2002, 336 (343), wonach bei THC-Konzentrationen unter 2ng/ml keine Risikoerhöhung erfolgt, das Ergebnis, dass der Antragsteller bei der Fahrt am 11. August 2004 infolge Cannabiskonsums nicht in der Lage gewesen ist, sein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.
  • VG Weimar, 22.07.2005 - 2 E 869/05

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Cannabis;

    Das VG München (Beschluss vom 26.05.2004 - M 6a S 04.2632 -) nimmt gleichfalls ein erhöhtes Risiko im Straßenverkehr erst ab einer THC Konzentration von 2, 0 ng/ml an.
  • VG Sigmaringen, 30.09.2005 - 9 K 394/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsum

    In Übereinstimmung damit legen die Verwaltungsgerichte ihrer Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht ebenfalls den Grenzwert von 1 ng/ml zugrunde, bei dessen Vorliegen die Annahme eines zeitnahen Cannabiskonsums mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gerechtfertigt sei (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Mai 2004 - M 6a S 04.2632 - ; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2003, S. 899 ; VGH Baden-Württemberg, VRS Bd. 107 , S. 234 ; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, DAR 2004, S. 413).
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