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   VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.548   

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https://dejure.org/2016,29445
VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.548 (https://dejure.org/2016,29445)
VG München, Entscheidung vom 13.04.2016 - M 7 K 15.548 (https://dejure.org/2016,29445)
VG München, Entscheidung vom 13. April 2016 - M 7 K 15.548 (https://dejure.org/2016,29445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Kostenpflicht für Feuerwehreinsatz wegen Verunreinigung der Fahrbahn durch Öl

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 B 06.1839

    Pauschalsätze für Einsatzkosten einer Feuerwehr

    Auszug aus VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.548
    Denn es wurden auf der Grundlage der kleinstmöglichen pauschalen Zeiteinheit von einer halben Stunde (vgl. dazu BayVGH, U. v. 18. Juli 2008 - 4 B 06.1839 - juris Rn. 34) lediglich zwei der sechs tatsächlich eingesetzten ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden sowie Streckenkosten und Ausrückestunden für ein Mehrzweckfahrzeug abgerechnet.
  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717

    Zieht die Gemeinde einen haftpflichtversicherten Unfallverursacher zum

    Auszug aus VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.548
    An die Betätigung des Entschließungsermessens, d. h. ob Kostenersatz verlangt wird, sind schon aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes keine hohen Anforderungen zu stellen (BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339

    "Durch den Betrieb" eines Kraftfahrzeugs veranlasst (Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG)

    Auszug aus VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.548
    Dabei muss die Gefahr oder der Schaden bei den in Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG genannten Fahrzeugen nicht zwingend im Verlauf oder infolge der Fortbewegung entstanden sein; es werden gleichermaßen Betriebsvorgänge im sog. ruhenden Verkehr erfasst (BayVGH, B. v. 19. Juli 2013 - 4 ZB 12.2339 - juris Rn. 13 m. w. N.), soweit sie sich wie hier auf öffentlichem Verkehrsgrund abspielen (vgl. Forster/Pemler/Remmele, Kommentar zum BayFwG, 40. Lfg., Stand: Januar 2015, Art. 28 Rn. 34).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18

    Heranziehung zu den Kosten eines Feuerwehreinsatzes nach einem

    Sofern die Beklagte hinsichtlich der "grundsätzlichen Inanspruchnahme von Fahrzeugeigentümern wegen Verunreinigungen des Bodens mit Kraftstoff oder Öl durch deren Fahrzeug" verwaltungsgerichtliche Entscheidungen anderer Bundesländer im Blick gehabt haben sollte, die die Heranziehung eines Kraftfahrzeughalters zu den Feuerwehreinsatzkosten für die Beseitigung von ausgelaufenen Betriebsflüssigkeiten zum Gegenstand hatten (etwa VG Karlsruhe, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 K 5666/16 -, juris Rn. 71 f.; VG München, Urteil vom 13. April 2016 - M 7 K 15.548 -, juris; VG Leipzig, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 3 K 534/13 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 K 271.14 -, juris), lagen diesen Sachverhalten landesrechtliche Regelungen zugrunde, die die Kostenersatzpflicht des Fahrzeughalters im Fall der Verursachung eines Feuerwehreinsatzes durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges ausdrücklich vorgesehen haben.
  • VG München, 23.11.2016 - M 7 K 15.3864

    Erstattungspflicht der Kosten für einen Feuerwehreinsatz

    Die Beseitigung von Ölspuren nach einem Verkehrsunfall fällt jedenfalls dann in den Pflichtaufgabenbereich der Feuerwehr, wenn es sich nicht lediglich um eine so geringfügige Ölspur handelt, bei der eine Gefährdung ausgeschlossen wäre (so auch VG Würzburg, U. v. 18.11.1999 - W 5 K 98.1113 - BeckRS 1999, 25419; vgl. allgemein zur Beseitigung von Ölspuren VG München, U. v. 13.4.2016 - M 7 K 15.548 - juris Rn. 19 m. Verweis auf BayVGH, B. v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - juris).
  • VG München, 22.11.2018 - M 30 K 17.3930

    Feuerwehraufwendungsersatz nach Verkehrsunfall

    Schließlich ist auch die Beseitigung von Ölspuren oder sonstigen Betriebsmitteln nach einem Verkehrsunfall sowie die Absperrung eines mit ausgetretenen Betriebsstoffen verunreinigten Bereichs jedenfalls dann zum Pflichtaufgabenbereich der Feuerwehr zu rechnen, wenn es sich nicht lediglich um so geringfügige Mengen handelt, dass eine Gefährdung ausgeschlossen wäre (zur Beseitigung von Ölspuren vgl. VG München, U.v. 23.11.2016 - M 7 K 15.3865 - BeckRS 2016, 111973; VG Würzburg, U.v. 18.11.1999 - W 5 K 98.1113 - BeckRS 1999, 25419; vgl. allgemein zur Beseitigung von Ölspuren bzw. zur Beseitigung von aus Kraftfahrzeugen ausgetretenen umwelt- oder sicherheitsgefährdenden Flüssigkeiten BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - BeckRS 2013, 54536; VG München, U.v. 13.4.2016 - M 7 K 15.548 - BeckRS 2016, 51682).
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