Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 19.01.2000

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 10 W 67/00   

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https://dejure.org/2000,4936
OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 10 W 67/00 (https://dejure.org/2000,4936)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.08.2000 - 10 W 67/00 (https://dejure.org/2000,4936)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. August 2000 - 10 W 67/00 (https://dejure.org/2000,4936)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    RpflG § 11 Abs. 2 Satz 5; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 165; ; ZPO § 139

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfall der Erörterungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfall der Erörterungsgebühr; Anforderungen an die Erörterungsgebühr; Prozeßhandlung ohne Erwiderung ; Erörterung der Sache

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1276
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 27.01.1978 - 17 W 449/77

    Gebühr für die Erörterung einer Sache; Erinnerung gegen eine Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 10 W 67/00
    Eine Erörterung bedeutet demnach begriffsnotwendig eine Besprechung mit dem Inhalt von Rede und Gegenrede unter Darlegung bestimmter Standpunkte (Riedel/Sußbauer, BRAGO, 6. Aufl., § 31, Rdnr. 80; OLG Köln NJW 1978, 2400, 2401; OLG München JurBüro 1992, 167, 168).

    Im Vordringen ist jedoch die gegenteilige Ansicht, daß es für den Anfall der Erörterungsgebühr nicht ausreicht, wenn ein Parteivertreter auf einen an ihn gerichteten Hinweis des Gerichts hin ohne weitere Erwiderung die empfohlene Prozeßhandlung vornimmt (OLG München Rpfleger 1976, 260 sowie JurBüro 1992, 167; OLG Köln NJW 1978, 2400; OLG Hamm JurBüro 1997, 139; OLG Nürnberg JurBüro 1998, 140; Riedel/Sußbauer a.a.O., § 31, Rdnr. 81; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 31, Rdnr. 237; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 17. Aufl., Stichwort "Erörterungsgebühr", Anmerkung 4.31, Seite 510 jeweils m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 07.06.1977 - 10 W 39/77

    Erörterungsgebühr; Hinweis; Erfolgsaussichten; Rücknahme derBerufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 10 W 67/00
    (Aufgabe der bisherigen gegenteiligen Senatsrechtsprechung JurBüro 1977, 1564; Rpfleger 1977, 457 sowie MDR 1978, 62).

    Allerdings hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß eine Erörterungsgebühr für die Prozeßbevollmächtigten beider Parteien anfällt, wenn das Gericht nach Aufruf der Sache auf die Erfolglosigkeit der Berufung sowie den Erfolg der unselbständigen Anschließung hinweist und die Berufung daraufhin ohne eine weitere Erklärung der beiden Prozeßbevollmächtigten zurückgenommen wird (Beschluß vom 7. Juni 1977, Az: 10 W 39/77, veröffentlicht in JurBüro 1977, 1564; Rpfleger 1977, 457 sowie MDR 1978, 62).

  • OLG München, 05.11.1991 - 11 W 2746/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 10 W 67/00
    Eine Erörterung bedeutet demnach begriffsnotwendig eine Besprechung mit dem Inhalt von Rede und Gegenrede unter Darlegung bestimmter Standpunkte (Riedel/Sußbauer, BRAGO, 6. Aufl., § 31, Rdnr. 80; OLG Köln NJW 1978, 2400, 2401; OLG München JurBüro 1992, 167, 168).

    Im Vordringen ist jedoch die gegenteilige Ansicht, daß es für den Anfall der Erörterungsgebühr nicht ausreicht, wenn ein Parteivertreter auf einen an ihn gerichteten Hinweis des Gerichts hin ohne weitere Erwiderung die empfohlene Prozeßhandlung vornimmt (OLG München Rpfleger 1976, 260 sowie JurBüro 1992, 167; OLG Köln NJW 1978, 2400; OLG Hamm JurBüro 1997, 139; OLG Nürnberg JurBüro 1998, 140; Riedel/Sußbauer a.a.O., § 31, Rdnr. 81; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 31, Rdnr. 237; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 17. Aufl., Stichwort "Erörterungsgebühr", Anmerkung 4.31, Seite 510 jeweils m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 30.09.1997 - 8 W 3228/97

    Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 10 W 67/00
    Im Vordringen ist jedoch die gegenteilige Ansicht, daß es für den Anfall der Erörterungsgebühr nicht ausreicht, wenn ein Parteivertreter auf einen an ihn gerichteten Hinweis des Gerichts hin ohne weitere Erwiderung die empfohlene Prozeßhandlung vornimmt (OLG München Rpfleger 1976, 260 sowie JurBüro 1992, 167; OLG Köln NJW 1978, 2400; OLG Hamm JurBüro 1997, 139; OLG Nürnberg JurBüro 1998, 140; Riedel/Sußbauer a.a.O., § 31, Rdnr. 81; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 31, Rdnr. 237; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 17. Aufl., Stichwort "Erörterungsgebühr", Anmerkung 4.31, Seite 510 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 23 W 79/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 10 W 67/00
    Im Vordringen ist jedoch die gegenteilige Ansicht, daß es für den Anfall der Erörterungsgebühr nicht ausreicht, wenn ein Parteivertreter auf einen an ihn gerichteten Hinweis des Gerichts hin ohne weitere Erwiderung die empfohlene Prozeßhandlung vornimmt (OLG München Rpfleger 1976, 260 sowie JurBüro 1992, 167; OLG Köln NJW 1978, 2400; OLG Hamm JurBüro 1997, 139; OLG Nürnberg JurBüro 1998, 140; Riedel/Sußbauer a.a.O., § 31, Rdnr. 81; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 31, Rdnr. 237; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 17. Aufl., Stichwort "Erörterungsgebühr", Anmerkung 4.31, Seite 510 jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 10 W 118/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 10 W 67/00
    Auch nicht protokollierte Umstände - wie etwa dienstliche Äußerungen - der beteiligten Richter sind als Nachweis geeignet (Senat, Beschluß vom 12. November 1996, Az: 10 W 118/96, veröffentlicht in JurBüro 1997, 253; Rpfleger 1997, 233 sowie OLGR-Düsseldorf 1997, 69).
  • KG, 25.01.1980 - 1 W 3301/79

    Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr trotz "Untätigkeit"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 10 W 67/00
    Auch ein Teil der Rechtsprechung und der Literatur vertritt die Ansicht, eine Erörterungsgebühr falle auch dann an, wenn der Anwalt auf einen rechtlichen Hinweis des Gerichts hin die angeregte Prozeßhandlung ohne Erwiderung vornimmt (OLG Frankfurt JurBüro 1977, 1095; OLG Bamberg JurBüro 1981, 1562; KG MDR 1980, 589; Gerold/Schmidt/ von Eicken/Madert Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 31, Rdnr. 156).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/04

    Entstehung der Erörterungsgebühr bei Rücknahme des Rechtsmittels vor Eintritt in

    Nach anderer Auffassung (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, MDR 2000, 1276; OLG Köln, MDR 1999, 958; NJW 1978, 2400, 2401; OLG München, JurBüro 1992, 167, 168; JurBüro 1982, 396; OLG Zweibrücken, JurBüro 1985, 85; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 31 BRAGO Rdn. 237; Riedel/Sußbauer-Keller, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, 8. Aufl., § 31 Rdn. 82) soll es dagegen für das Entstehen der Erörterungsgebühr jedenfalls nicht ausreichend sein, wenn nach der erfolgten Darlegung der Sach- und Rechtslage durch das Gericht der Rechtsmittelführer das eingelegte Rechtsmittel zurücknimmt, ohne dass es wenigstens zwischen einer Partei und dem Gericht oder unmittelbar zwischen den Parteien zu einem verbalen Meinungsaustausch gekommen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.01.2000 - 17 W 421/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7125
OLG Köln, 19.01.2000 - 17 W 421/99 (https://dejure.org/2000,7125)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2000 - 17 W 421/99 (https://dejure.org/2000,7125)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 17 W 421/99 (https://dejure.org/2000,7125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zuständigkeit für Festsetzung der anwaltlichen Vergütung aus Vollstreckungstätigkeiten

Verfahrensgang

  • LG Köln - 20 O 469/97
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 17 W 421/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1276
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.02.2005 - X ARZ 409/04

    Vereinfachte Festsetzung der Kosten anwaltlicher Tätigkeit in

    Das Oberlandesgericht hält das Landgericht Stuttgart als Gericht des ersten Rechtszugs für zuständig, sieht sich an dieser Feststellung jedoch gehindert, weil das Bayerische Oberste Landesgericht (JurBüro 2003, 326), das Oberlandesgericht Köln (MDR 2000, 1276) und das Oberlandesgericht Koblenz (JurBüro 2002, 199) ausschließlich das Vollstreckungsgericht als für die vereinfachte Festsetzung von Rechtsanwaltskosten für anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungshandlungen zuständig ansehen.
  • OLG Stuttgart, 18.11.2004 - 8 AR 35/04

    Kostenfestsetzungsverfahren gegen den eigenen Mandanten: Zuständiges Gericht bei

    § 788 Abs. 2 ZPO lässt auch in seiner neuen Fassung diese Zuständigkeit unberührt (Gerold / Schmidt / von Eicken / Madert BRAGO 15. Aufl., § 19 RN 25; Gerold / Schmidt RVG 16. Aufl., § 11 RN 37; BLAH ZPO 63. Aufl., § 788 RN 12; a.A. BayObLG JurBüro 2003, 326; OLG Köln MDR 2000, 1276; OLG Koblenz JurBüro 2002, 199; Hartung / Römermann RVG, § 11 RN 75 f; Göttlich / Mümmler RVG, Stichwort "Vergütungsfestsetzung" Nr. 10; vgl. zum Meinungsstand auch Gebauer / Schneider BRAGO, 2002, § 19 RN 94).

    Da das OLG Stuttgart mit der geschilderten Rechtsauffassung in einer Rechtsfrage von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte abweichen möchte (vgl. BayObLG JurBüro 2003, 326; OLG Köln MDR 2000, 1276; OLG Koblenz JurBüro 2002, 199), hat es die Akten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen (§ 36 Abs. 3 ZPO).

  • BayObLG, 05.02.2003 - 1Z AR 8/03

    Bestimmung des zuständigen Gericht - Ablehnung wegen unzureichender Information

    Die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung, die nach der Rechtsänderung ergangen ist, hält nunmehr das Vollstreckungsgericht auch für die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung aus Vollstreckungstätigkeit nach § 19 Abs. 1 BRAGO , 5 788 Abs. 2 Satz 1, § 764 Abs. 1 , § 802 ZPO für ausschließlich zuständig (OLG Köln MDR 2000, 1276 ; OLG Koblenz JurBüro 2002, 199 ).
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