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   LG Gießen, 04.07.2001 - 1 S 357/00   

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https://dejure.org/2001,3742
LG Gießen, 04.07.2001 - 1 S 357/00 (https://dejure.org/2001,3742)
LG Gießen, Entscheidung vom 04.07.2001 - 1 S 357/00 (https://dejure.org/2001,3742)
LG Gießen, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - 1 S 357/00 (https://dejure.org/2001,3742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzsanspruch einer Haftpflichtversicherung gegen einen Kfz-Sachverständigen wegen Außerachtlassung der diesem obliegenden Sorgfalt; Positive Vertragsverletzung eines Gutachtervertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter; Schutzwirkung zu Gunsten der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Haftung eines Kfz-Sachverständigen für falsches Gutachten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 631; BGB § 328; BGB § 276
    Haftung des Sachverständigen gegenüber regulierendem Haftpflichtversicherer wegen unrichtig ermitteltem Kfz-Restwert.. Mit Anmerkung: Markus Trost

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Regress gegen Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 631 ff. § 328
    Schutzwirkung zugunsten Dritter; Schaden durch fehlerhafte Restwert-Ermittlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 751
  • MDR 2001, 1237
  • VersR 2002, 328
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 11.06.1990 - 31 U 5232/89
    Auszug aus LG Gießen, 04.07.2001 - 1 S 357/00
    Der zur Zwecke der Regulierung eines Schadens mit dem Beklagten geschlossene Gutachtervertrag entfaltet in diesem Sinne Schutzwirkung zu Gunsten der regulierungspflichtigen Haftpflichtversicherung (vgl. OLG München, r + s 90, 273 [274], LG Stuttgart ZfS 92, 51).

    Hat der Beklagte aber, entsprechend seinem Vortrag, dem Gutachten drei Restwertangebote, nämlich das eines Autohauses in Gießen, das eines Autohauses in Pohlheim sowie das eines Restwertaufkäufers in Hüttenberg zugrundegelegt, was allerdings in seinem Gutachten nicht kenntlich gemacht worden ist, liegt seine Pflichtverletzung darin, daß er Angebote nur bei drei in unmittelbarer Nähe befindlichen Autoaufkäufern erfragt sowie unreflektiert deren unangemessen niedrige Werte übernommen und nicht der Marktlage entsprechende Werte erforscht hat (vgl. OLG München, r+s 90, 273 [274]).

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus LG Gießen, 04.07.2001 - 1 S 357/00
    Es ist zwar auch zu berücksichtigen, daß sich ein Geschädigter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in aller Regel nicht auf Angebote von spezialisierten räumlich entfernten Restwertaufkäufern einlassen muß (BGH NJW 92, 903 [904]; NJW 93, 1849 [1850/1851], NJW 00, 800 [802]).
  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus LG Gießen, 04.07.2001 - 1 S 357/00
    Es ist zwar auch zu berücksichtigen, daß sich ein Geschädigter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in aller Regel nicht auf Angebote von spezialisierten räumlich entfernten Restwertaufkäufern einlassen muß (BGH NJW 92, 903 [904]; NJW 93, 1849 [1850/1851], NJW 00, 800 [802]).
  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

    Auszug aus LG Gießen, 04.07.2001 - 1 S 357/00
    Es ist zwar auch zu berücksichtigen, daß sich ein Geschädigter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in aller Regel nicht auf Angebote von spezialisierten räumlich entfernten Restwertaufkäufern einlassen muß (BGH NJW 92, 903 [904]; NJW 93, 1849 [1850/1851], NJW 00, 800 [802]).
  • LG Duisburg, 08.12.2004 - 11 S 119/03
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Obergerichte, dass das von einem Sachverständigen angefertigte Gutachten über ein verunfalltes Fahrzeug in der Regel eine bindende Grundlage für die Abwicklung der durch den Unfall verursachten Schäden darstellt und deshalb der Schädiger bzw. die hinter ihm stehende Haftpflichtversicherung in den Schutzbereich des Vertrages zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen einbezogen wird (vgl. OLG München, r + s 1990, 273; LG Koblenz, VersR 2003, 1050; LG Duisburg, Schaden-Praxis 2002, 432; LG Gießen NJW-RR 2002, 751; Palandt - Heinrichs § 328 BGB Rn. 34 m.w.N.).

    Unter diesen Voraussetzungen hat daher der beauftragte Sachverständige in seiner bzw. der Region des Geschädigten alle Möglichkeiten der Vermarktung einschließlich der Einholung von Angeboten spezieller Restwertaufkäufer einzuholen (so auch LG Koblenz, VersR 2003, 1050; LG Gießen, VersR 2002, 328; LG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2001, 104; a.A. OLG Köln VersR 2004, 1145).

  • AG Homburg, 28.10.2003 - 16 C 137/03

    Kfz-Restwert; Sachverständiger

    Demgegenüber vertritt die Klägerin und mit ihr ein Teil der Rechtsprechung (LG Saarbrücken SP 2001, 104 f; LG Gießen ZfS 2001, 496 f; AG Ulm SP 2002, 361 f) die Auffassung, dass der Sachverständige bei der Ermittlung des Restwertes die gesamte Bandbreite der am Markt gegebenen Abfragemöglichkeiten ausschöpfen müsse, also nicht nur örtliche Gebrauchtwagenund Vertragshändler zu berücksichtigen habe, sondern auch örtliche und überörtliche spezialisierte Restwertkäufer und sogenannte "Onlinebörsen".
  • AG Hamm, 21.12.2005 - 17 C 638/04

    Haftung eines Sachverständigen, Restwert

    Dieser Restwert ist zu definieren als der Betrag, den ein seriöser Restwertaufkäufer kalkuliert, der das Fahrzeug unter Verwendung von Gebrauchtteilen wieder aufbauen und anschließend unter Offenlegung des behobenen Schadens mit Gewinn veräußern will (vgl. OLG Hamm, Recht und Schaden 1998, 64; LG Gießen, MDR 2001, 1237; AG Hamm, Urteil vom 14.01.2003, 16 C 9/02).
  • AG Kerpen, 29.03.2005 - 22 C 364/04

    Einbeziehung der Haftpflichtversicherung eines Schädigers bei einem

    Das Gericht vermag bei der hier vorliegenden Fallkonstellation (entgegen der wohl herrschenden Meinung, vgl. speziell zu Kfz.-Sachverständigen: LG Koblenz, Urt. v. 7.4.2003 - 6 S 432/01 -, VersR 2003, 1050; LG Köln, Urt. v. 26.6.2002 - 9 S 34/02 -, NZV 2002, 513 und LG Gießen, Urt. v. 4.7.2001 - 1 S 357/00 -, NJW-RR 2002, 751; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 328 Rz. 34 - jeweils mit weiteren Nachw. -) einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten der Klägerin nicht anzunehmen.
  • AG Hamm, 11.02.2003 - 16 C 9/02

    Restwert;Haftung des Sachverständigen;Online-Börse

    Dieser Restwert ist zu definieren als der Betrag, den ein seriöser Restwertaufkäufer kalkuliert, der das Fahrzeug unter Verwendung von Gebrauchtteilen wieder aufbauen und anschließend unter Offenlegung des behobenen Schadens mit Gewinn veräußern will (vgl. OLG Hamm, r+s 1998, 64; AG Dortmund, NZV 1997, 403; LG Gießen, MDR 2001, 1237).
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