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   OLG Celle, 22.05.2003 - 14 U 239/02   

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https://dejure.org/2003,2027
OLG Celle, 22.05.2003 - 14 U 239/02 (https://dejure.org/2003,2027)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.05.2003 - 14 U 239/02 (https://dejure.org/2003,2027)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 14 U 239/02 (https://dejure.org/2003,2027)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für ein Alleinverschulden des aus einem Grundstück in den fließenden Verkehr einfahrenden Fahrzeugführers

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 StVO; § 7 StVG
    Alleinverschulden; Anscheinsbeweis; Ausfahren; Betriebsgefahr; Einfahren; Einfädeln; Fahrzeugführer; fließender Verkehr; Grundstücksausfahrt; Grundstückseinfahrt; Haftungsverteilung; Kfz-Unfall; Kollision; Mitverschulden; Schadenersatzanspruch; Verkehrsunfall; ...

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall beim Ausfahren aus einem Grundstück - Anscheinshaftung

  • Judicialis

    StVO § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; PflVG § 3; StVO § 10
    Anschein der schuldhaften Unfallverursachung beim Verkehrsunfall - Kollision bei Ausfahrt aus einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1536
  • MDR 2003, 1351
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Wahrt der Einfahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften (Senatsurteil vom 13. November 1990 - VI ZR 15/90, aaO; OLG Karlsruhe, VersR 1977, 673; OLG Frankfurt am Main, VersR 1994, 1203, 1204 mit Nichtannahmebeschluss des erkennenden Senats vom 15. März 1994 - VI ZR 220/93 und OLG Celle, NJW-RR 2003, 1536, 1537; vgl. Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Aufl. Rn. 68; Nugel, DAR 2009, 346, 350).
  • OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Bedeutung einer am Unfallort abgegebenen

    Mithin entspricht es der Kasuistik, dass die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr bewegenden Fahrzeugs regelmäßig vollständig zurücktritt (KG, NJW 2010, 3790;OLG München, Urt. v. 27.5.2010, 10 U 4431/09; OLG Bremen, Urt. v. 25.2.2010 - 5 U 45/09; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 17 StVG Rdnr. 18; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVO, 21. Aufl., § 10 Rdnr. 8).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Radweg auf die

    Wahrt der Einfahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften (BGH NJW-RR 1991, 536; OLG Karlsruhe VersR 1977, 673; OLG Frankfurt a. M. NZV 1994, 280; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536, 1537).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2010 - 14 U 74/08

    Verkehrsunfall - Verletzung der Sorgfaltspflichten aus § 10 StVO

    Da sich der Unfall beim Ausfahren des Beklagten zu 1) aus dem Grundstück ereignet hat, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beklagte zu 1) seine Sorgfaltspflichten aus § 10 StVO verletzt hat (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 1536).
  • OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision beim Verlassen eines Parkplatzes;

    Er haftet deshalb regelmäßig allein für die Folgen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 1536 f.; LG Berlin NZV 2004, 635 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 150/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kausalität des Geschwindigkeitsverstoßes für

    Ereignet sich ein Unfall demnach im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Anfahrvorgang, ist - gewissermaßen mit umgekehrter Blickrichtung - regelmäßig der Schluss erlaubt, dass der Anfahrende seinerseits die ihm aus § 10 StVO obliegenden Sorgfaltsanforderungen missachtete (Senat MDR 2003, 506; OLG Köln, NJW-RR 2012, 540; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 10 StVO Rdnr. 11).
  • LG Kiel, 13.05.2016 - 1 S 2/15

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision des Grundstücksausfahrers mit einem

    Wahrt der Einfahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel in vollem Umfang für die Unfallfolgen zu haften (BGH, Urteil vom 20. September 2011 - VI ZR 282/10 -, Rn. 9, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. Mai 2003 - 14 U 239/02 -, juris).
  • OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines im Überholverbot überholenden Fahrzeugs

    Zwar verdrängt die Betriebsgefahr des schuldhaft aus einem Grundstück ausfahrenden Fahrzeugs die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs regelmäßig vollständig (OLG Celle, NJW-RR 2003, 1536; KG NZV 1998, 376).
  • LG Stade, 05.01.2004 - 4 O 330/03

    Abbiegen; Alleinhaftung; Alleinverschulden; Anscheinsbeweis; Autobahnmeisterei;

    Gegen denjenigen, der beim Ausfahren aus einem Grundstück mit dem fließenden Verkehr kollidiert, spricht der Anschein der schuldhaften Unfallverursachung (vgl. OLG Celle, Urteil vom 22.05.2003, 14 O 239/02, NJW-RR 2003, 1536 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage, § 10 StVO, Rn. 11 m. w. H.).
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