Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2006 - 4 Sa 958/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- IWW
- JurPC
Außerordentliche Kündigung wegen Privatnutzung des Internet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung; Kündigung auf Grund privater Internetnutzung während der Arbeitszeit ; Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes auf Grund monatlich einstündiger Internetnutzung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Internetnutzung (private) - Abmahnung und fristlose Kündigung
- online-und-recht.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Unwirksame außerordentliche Kündigung bei vergleichsweise geringer Privatnutzung des Internets - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Kurzinformation)
Private Internetnutzung bei der Arbeit ist nicht immer ein Kündigungsgrund
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung für gelegentliches privates Surfen?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nicht immer Kündigung bei privatem Surfen
- docplayer.org (Leitsatz)
Verhaltensbedingte Kündigung, private Internetnutzung, fristlose Kündigung, § 626 Abs. 1 BGB
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
1 Stunde privates Surfen pro Monat im Büro ist kein Kündigungsgrund - Fristlose Kündigung ist übertrieben
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kündigungsrecht - Verhaltensbedingte Kündigung: Unerlaubte Internetnutzung als wichtiger Kündigungsgrund?
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 1.9.2006)
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz // Nicht immer ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 14.09.2005 - 1 Ca 477/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2006 - 4 Sa 958/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1355