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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.06.2006 - 6 W 102/06   

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https://dejure.org/2006,4737
OLG Frankfurt, 20.06.2006 - 6 W 102/06 (https://dejure.org/2006,4737)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.06.2006 - 6 W 102/06 (https://dejure.org/2006,4737)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 6 W 102/06 (https://dejure.org/2006,4737)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 3104 Abs 1 Nr 1 RVG, § 91 ZPO, § 128 Abs 3 ZPO
    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr bei Entscheidung über den Kostenwiderspruch des Verfügungsgegners im schriftlichen Verfahren

  • Judicialis

    RVG-VV Nr. 3104 I Nr. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 128 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 § 128 Abs. 3; RVG -VV Nr. 3104 I Nr. 1 VV
    Terminsgebühr bei Kostenwiderspruch in einem einstweiligen Verfügungsverfahrens und Entscheidung im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 3 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung einer Termingebühr ; Entschiedung über einen Kostenwiderspruch im schriftlichen Verfahren

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 3 O 107/05
  • OLG Frankfurt, 20.06.2006 - 6 W 102/06

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3504 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1438
  • MDR 2007, 56
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.2005 - III ZB 42/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2006 - 6 W 102/06
    Der Anfall einer Terminsgebühr im (schriftlichen) Verfahren nach § 495 a ZPO entspricht demnach der Intention des Gesetzgebers, den Anwendungsbereich der Terminsgebühr so festzulegen, dass der Neigung entgegengewirkt wird, einen gerichtlichen Verhandlungstermin nur um einer anwaltlichen Gebühr willen anzustreben (vgl. hierzu BGH, JurBüro 2006, 73, 74 f.).
  • BGH, 25.09.2007 - VI ZB 53/06

    Erfallen der Terminsgebühr bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO

    Dem gemäß hat das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Instanzgerichte (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 2005, 596 und NJW-RR 2007, 503; OLG Frankfurt JurBüro 2006, 532) zu Recht angenommen, dass bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO im Hinblick auf §§ 128 Abs. 3, 4 ZPO keine Terminsgebühr des Rechtsanwalts anfällt, wenn nicht ausnahmsweise eine mündliche Verhandlung stattfindet (ebenso Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 91a Rn. 59).

    Bei dieser Situation ist eine Ausweitung der Ausnahmebestimmung auf diesen Fall im Wege der Analogie nicht möglich (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2007, 503 f.; OLG Frankfurt JurBüro 2006, 532 f.).

  • BGH, 01.02.2007 - V ZB 110/06

    Erfallen der Verfahrens- und der Terminsgebühr im Verfahren über die

    bb) Hier kommt eine Terminsgebühr schon deswegen nicht in Betracht, weil sie nicht entsteht, wenn eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist und das Gericht durch Beschluss entscheidet (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1438; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 29. September 2006, 16 WF 115/06, zitiert nach juris; OLG München AnwBl. 2006, 147).
  • BGH, 28.02.2012 - XI ZB 15/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Terminsgebühr im

    a) Eine Terminsgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG entsteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. Februar 2007 - V ZB 110/06, NJW 2007, 1461 Rn. 19 und vom 15. März 2007 - V ZB 170/06, NJW 2007, 2644 Rn. 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - II ZB 4/11, juris Rn. 8; ferner OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2006, 1438; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 503, 504; OLG München, AnwBl. 2006, 147; Mayer in Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., Nr. 3104 VV Rn. 26) nicht, wenn für das betreffende Verfahren eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist und das Gericht durch Beschluss entscheidet.
  • BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die Rechtsbeschwerden der Beklagten gegen die Beschlüsse des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in Brandenburg vom 18. August 2006 - Aktenzeichen: 6 W 101/06 und 6 W 102/06 - werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • KG, 23.08.2007 - 1 W 50/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Einstweiliges Verfügungsverfahren; Anfall der

    Eine Terminsgebühr entsteht nicht, wenn das Gericht über einen auf die Kosten beschränkten Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 3 ZPO durch Urteil entscheidet (Anschluss an OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 6 W 102/06 -, RVG-Letter 2006, 88 = MDR 2007, 56 = AGS 2007, 70; Beschluss vom 30. Oktober 2006 - 6 W 181/06 -, GRUR-RR 2007, 62 = RVGreport 2007, 146).

    Diese Vorschrift findet auch auf den sogenannten Kostenwiderspruch Anwendung (OLG Frankfurt, MDR 2007, 56; GRUR-RR 2007, 62, 63).

  • BGH, 08.02.2007 - VII ZB 90/06

    Beauftragung eines Rechtsanwalts mit einer Klageerhebung von Mitgliedern einer

    Die Rechtsbeschwerden der Beklagten gegen die Beschlüsse des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in Brandenburg vom 18. August 2006 - Aktenzeichen: 6 W 101/06 und 6 W 102/06 - werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BPatG, 15.10.2013 - 3 ZA (pat) 31/13
    Bei dieser Situation ist eine Ausweitung der Ausnahmebestimmung auf diesen Fall im Wege der Analogie nicht möglich (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2007, 503; OLG Frankfurt/M. JurBüro 2006, 532).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 12.06.2006 - 5 W 998/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18403
OLG Nürnberg, 12.06.2006 - 5 W 998/06 (https://dejure.org/2006,18403)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.06.2006 - 5 W 998/06 (https://dejure.org/2006,18403)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - 5 W 998/06 (https://dejure.org/2006,18403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Notwendigkeit und Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwaltes mit Zweigstelle am Gerichtsort; Pflicht zur Geringhaltung der Prozesskosten auf Seiten des Klägers

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 56
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 08.03.2002 - 11 W 927/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen eines auswärtigen Mitglieds einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.06.2006 - 5 W 998/06
    Auf die Kenntnisse eines bestimmten einzelnen Anwalts kann bei einer Sozietät, die ihre Leistungsfähigkeit gerade auch aus ihrer Größe herleitet, nicht abgestellt werden (OLG München NJW 2002, 1435; OLG Hamburg OLGR 2003, 152; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Auflage Rdnr. 42 a; Zöller/Herget, ZPO, 25. Auflage Rdnr. 13 je zu § 91).
  • BGH, 04.02.2003 - XI ZB 21/02

    Erstattung der gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.06.2006 - 5 W 998/06
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (MDR 2003, 596), der auch der Senat folgt.
  • BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02

    "Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.06.2006 - 5 W 998/06
    Diese hat keinen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten eines an ihrem Geschäftssitz ansässigen Anwalts, weil sie einen am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt schriftlich mit den nötigen Informationen versorgen kann(BGH NJW 2003, 2027).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Es greift bereits zu kurz, die Erstattung der mit der Terminswahrnehmung verbundenen Reisekosten des am Wohnsitz der Klägerin ansässigen Prozessbevollmächtigten allein mit dem Hinweis auf das formale, mit den am Gerichtsort niedergelassenen Sozien bestehende Mandatsverhältnis abzulehnen (so aber mit dem Beschwerdegericht die wohl h.M., vgl. OLG Hamburg OLGR 2003, 152; OLG Bamberg OLGR 2005, 127 f.; OLG Brandenburg MDR 2007, 245; OLG Nürnberg MDR 2007, 56 f.; OLG Köln OLG-Report 2007, 66 f.; OLG München FamRZ 2002, 1129; Zöller/Herget ZPO 26. Aufl. § 91 Rdn. 13 Stichwort: Reisekosten des Anwalts; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 28. Aufl. § 91 Rdn. 42 a; Musielak/Wolst ZPO 5. Aufl. § 91 Rdn. 19).
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