Rechtsprechung
OLG Naumburg, 29.07.2014 - 10 W 28/14 (Abl) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 67 ZPO, § 74 ZPO, § 569 ZPO, § 572 ZPO
Sofortige Beschwerde des unselbstständigen Streithelfers: Beginn der Beschwerdefrist - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beschwerde des unselbständigen Streithelfers gegen die Zurückweisung der Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Beschwerde des unselbständigen Streithelfers gegen die Zurückweisung der Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen
- rechtsportal.de
ZPO § 74 Abs. 1 ; ZPO § 67
Zulässigkeit der Beschwerde des unselbständigen Streithelfers gegen die Zurückweisung der Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Für unselbständigen Streithelfer läuft Rechtsmittelfrist der Hauptpartei!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Oberlandesgericht Naumburg , S. 28 (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine eigene Rechtsmittelfrist für Streithelfer! (IBR 2014, 775)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 27.01.2014 - 2 O 748/13
- OLG Naumburg, 29.07.2014 - 10 W 28/14 (Abl)
Papierfundstellen
- MDR 2015, 54
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Naumburg, 12.12.2013 - 10 W 43/13
Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Abweichung von der …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.07.2014 - 10 W 28/14
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens in Ablehnungssachen gegen Sachverständige beträgt nach der Rechtsprechung des Senats etwa 1/3 des Hauptsachestreitwertes (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2013, 10 W 43/13, zitiert nach juris). - BAG, 17.08.1984 - 3 AZR 597/83
Verfahrensrecht - Rechtsmittelfrist für einfachen Streithelfer?
Auszug aus OLG Naumburg, 29.07.2014 - 10 W 28/14
Die danach ausgeschlossene sofortige Beschwerde der Beklagten konnte auch nicht mehr durch ihren Streithelfer, dem der Beschluss erst am 03. Februar 2014 zugegangen war, nachgeholt werden (vgl. BAG, Beschluss vom 17. August 1984, Aktenzeichen: 3 AZR 597/83, zitiert nach juris). - BGH, 20.08.2013 - IX ZB 2/12
Streithilfe: Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen den die Berufung als …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.07.2014 - 10 W 28/14
Der unselbständige Streithelfer kann aber ein Rechtsmittel nur innerhalb der Rechtsmittelfrist der Hauptpartei einlegen (BGH, Beschluss vom 20.08.2013, Aktenzeichen: IX ZB 2/12, zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 06.10.1982 - 17 W 28/82
Auszug aus OLG Naumburg, 29.07.2014 - 10 W 28/14
Der Streithelfer dürfte jedenfalls dann einen Sachverständigen nicht wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen, wenn die von ihm unterstützte Partei die Vernehmung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens beantragt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 06. Oktober 1982, Aktenzeichen: 17 W 28/82, zitiert nach juris).
Rechtsprechung
OLG Köln, 28.04.2014 - 5 U 14/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Notierung von Terminen
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de
Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Notierung von Terminen
- rechtsportal.de
ZPO § 514 Abs. 2 S. 1
Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.12.2013 - 27 O 443/12
- OLG Köln, 28.04.2014 - 5 U 14/14
Papierfundstellen
- MDR 2015, 54
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil
Auszug aus OLG Köln, 28.04.2014 - 5 U 14/14
Die materiell-rechtlichen und die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, die für den Erlass des ersten Versäumnisurteils erforderlich sind, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder erneut von der ersten Instanz vor dem Erlass eines zweiten Versäumnisurteils gemäß § 345 ZPO noch vom Berufungsgericht in einem sich nach § 514 Abs. 2 ZPO anschließenden Berufungsverfahren zu prüfen (BGH, Beschluss vom 6.5.1999 - V ZB 1/99, iuris Rdn. 10 ff., abgedruckt in NJW 1999, 2599 f.). - BGH, 02.02.2010 - VI ZB 58/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sicherstellung der Fristwahrung vor …
Auszug aus OLG Köln, 28.04.2014 - 5 U 14/14
Weist er seine Bürokraft im Einzelfall mündlich an, die Rechtsmittelfrist einzutragen, müssen ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen sein, dass diese Anweisung nicht in Vergessenheit gerät (BGH, Beschluss vom 2.2.2010 - VI ZB 58/09, iuris Rdn. 6, abgedruckt in NJW 2010, 1080 f.). - BGH, 27.09.1990 - VII ZR 135/90
Vertrauen auf Nichtbeantragung eines Versäumnisurteils bei Abwesenheit eines …
Auszug aus OLG Köln, 28.04.2014 - 5 U 14/14
Wird das Vorliegen dieser Voraussetzungen vom Berufungsführer nicht schlüssig vorgetragen, ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen (BGH, Urteil vom 27.9.1999 - VII ZR 135/90, iuris Rdn. 5, abgedruckt in NJW 1991, 42 f.).
- OLG Hamm, 11.01.2016 - 4 UF 141/15
Voraussetzungen der Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen zweiten …
a)Hierbei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung, da nach der Rechtsprechung des BGH zu § 514 ZPO die Schlüssigkeit des Sachvortrages - anders als sonst -Zulässigkeitsvoraussetzung für das Rechtsmittel ist (BGH NJW 2009, 687; 2011, 928; BeckRS 2013, 06021; OLG Köln MDR 2015, 54;… a.A. Wulf in: BeckOK ZPO, Stand: 01.06.2015, § 514 Rn. 13), so dass die Beschwerde bei Fehlen einer schlüssigen Darlegung als unzulässig zu verwerfen ist.Denn die materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen unterlagen einer gerichtlichen Überprüfung bei Erlass der "ersten" Säumnisentscheidung und die Verwerfung des Einspruchs ist allein Folge der (erneuten) Säumnis (BGH NJW 1999, 2599; NJW-RR 2011, 1692; OLG Köln MDR 2015, 54;… Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 514 Rn. 8a; a.A. Braun JZ 1999, 1157).
- OLG Saarbrücken, 16.02.2022 - 5 U 28/21
Die Säumung des beklagten Versicherers ist nicht unverschuldet, wenn sein …
Wird das Vorliegen dieser Voraussetzungen vom Berufungsführer nicht schlüssig vorgetragen, ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen (BGH, Urteil vom 27. September 1990 - VII ZR 135/90, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Januar 2016 - II-4 UF 141/15 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 28.04.2014 - 5 U 14/14, juris;… Heßler in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2022, § 514 Rn. 12).