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   BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51   

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BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51 (https://dejure.org/1952,1382)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1952 - 4 StR 994/51 (https://dejure.org/1952,1382)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1952 - 4 StR 994/51 (https://dejure.org/1952,1382)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • MDR 1952, 532
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 12.06.1882 - 1345/82

    War die Hinweisung auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes

    Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51
    Der wegen Meineids verfolgte Angeklagte ist wegen fahrlässigen Falscheides verurteilt worden, ohne - wie erforderlich (RGSt 6, 349; 65, 363)- auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und zu den neuen Vorwurf gehört worden zu sein.
  • RG, 06.02.1923 - I 21/23

    Zum Begriff der Fahrlässigkeit in den Fällen des § 163 StGB.

    Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51
    Dabei ist zunächst verkannt, dass ein der Erinnerung entschwundener Hergang durch blosse Anspannung des Gedächtnisses nicht zurückgerufen worden kann, weil ein entsprechender Eindruck in Geiste oben nicht mehr vorhanden ist (vgl. RGSt 57, 234; 63, 370).
  • RG, 05.11.1889 - 2325/89

    Ist der im §. 264 St.P.O. vorgeschriebene Hinweis stets entbehrlich, wenn

    Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51
    Dass sein Verteidiger auch Freisprechung wegen fahrlässigen Falscheides beantragt hat, vermochte den vorgeschriebenen, das Verfahren bestimmenden Hinweis seitens des Gerichts nicht zu ersetzen (RGSt 20, 33).
  • RG, 06.10.1931 - I 511/31

    Muß der Angeklagte auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes

    Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51
    Der wegen Meineids verfolgte Angeklagte ist wegen fahrlässigen Falscheides verurteilt worden, ohne - wie erforderlich (RGSt 6, 349; 65, 363)- auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und zu den neuen Vorwurf gehört worden zu sein.
  • RG, 09.12.1929 - II 641/29

    Unter welchen Voraussetzungen handelt ein Zeuge fahrlässig, der bei seiner

    Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51
    Dabei ist zunächst verkannt, dass ein der Erinnerung entschwundener Hergang durch blosse Anspannung des Gedächtnisses nicht zurückgerufen worden kann, weil ein entsprechender Eindruck in Geiste oben nicht mehr vorhanden ist (vgl. RGSt 57, 234; 63, 370).
  • OLG Hamburg, 04.12.2013 - 2 REV 72/13

    Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch das Besprühen von Fahrzeugen des

    Dies gilt nach zutreffender einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur insbesondere für die verschiedenen Fahrzeugtypen des öffentlichen Personen- sowie Personennahverkehrs (vgl. RGSt 34, 1, 2 für Straßenbahnwagen; BGH, Urteil vom 1. Juli 1995, Az.: 1 StR 191/52, bei Dallinger in MDR 1952, 532 für Eisenbahnwagen; BayObLG, a.a.O., für Eisenbahnwagen; KG in NStZ 2007, 223 für S- und U-Bahnwagen) und mithin auch für die von dem Angeklagten vorliegend beschmierten Wagen der Hamburger S-Bahn.
  • BGH, 22.12.1982 - 1 StR 707/82

    Definition von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen - Rechtsfolgen

    Die Nutzung nicht weniger nach der Rechtsprechung unter § 304 StGB zu ziehender Gegenstände ist an die Tätigkeit des zuständigen Bedienungspersonals geknüpft, so etwa die Benutzung einer Straßenbahn oder Eisenbahn (RGSt 34, 1; BGH, Urt. vom 1. Juli 1952 - 1 StR 191/52 - bei Dallinger MDR 1952, 532).
  • BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71

    Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur

    Dies gelte selbst dann, wenn die in § 228 Abs. 3 StPO vorgesehen Belehrung unterblieben sei (BGH 1 StR 76/52 vom 20. Mai 1952, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1952, 532; 1 StR 438/53 vom 6. November 1953; 5 StR 19/61 vom 9. Juni 1961 5 StR 19/61 vom 9. Juni 1961; a.A. OLG Hamburg, JR 1967, 193).
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