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   KG, 31.03.1954 - 11 W 820/54   

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KG, 31.03.1954 - 11 W 820/54 (https://dejure.org/1954,6828)
KG, Entscheidung vom 31.03.1954 - 11 W 820/54 (https://dejure.org/1954,6828)
KG, Entscheidung vom 31. März 1954 - 11 W 820/54 (https://dejure.org/1954,6828)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1954, 750
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    bb) Die Ansicht, daß auch eine noch nicht rechtskräftige Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs als Erledigung i. S. des § 47 ZPO anzusehen sei, wird insbesondere vertreten in den Entscheidungen des BFH vom 28. September 1972 VII B 70/72 (BFHE 107, 100, BStBl II 1973, 18) und in BFHE 125, 12, BStBl II 1978, 404, beide unter Bezugnahme auf den Beschluß des Reichsgerichts (RG) vom 23. April 1907 VII 49/07 (RGZ 66, 46); außerdem in dem Beschluß des Kammergerichts vom 31. März 1954 11 W 820/54 (Monatsschrift für Deutsches Recht 1954 S. 750 - MDR 1954, 750 -); in den Kommentaren zur Finanzgerichtsordnung von Ziemer/Birkholz (3. Aufl., 1978, Rdnrn. 43, 44 zu § 51); Kühn/Kutter/Hofmann (Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., Anm. 6 zu § 51 FGO); in den Kommentaren zur Verwaltungsgerichtsordnung von Eyermann/Fröhler (a. a. O., Rdnr. 16 zu § 54) und Kopp (a. a. O., Anm. 20 zu § 54); ebenso Hering (Anmerkungen in Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK-A -, Finanzgerichtsordnung, § 51, Rechtsspruch 26).
  • BFH, 02.03.1978 - IV R 120/76

    Verfahrensbeteiligter - Befangenheit - Richterablehnung - Ablehnungsgesuch -

    Keine aufschiebende Wirkung hat dagegen eine Beschwerde gegen den Beschluß, mit dem ein Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wird (so für den Bereich des Zivilprozeßrechts Beschluß des Reichsgerichts - RG - vom 23. April 1907 VII 49/07, RGZ 66, 46 [47]; Beschluß des Kammergerichts vom 31. März 1954 - 11 W 820/54, Monatsschrift für Deutsches Recht 1954 S. 750 - MDR 1954, 750 -).

    Die Beschwerde wäre zwecklos; für sie bestünde kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (so schon RG-Beschluß VII 49/07 und Beschluß des Kammergerichts 11 W 820/54).

  • AG Stralsund, 29.04.2016 - 20 C 11/15

    Richterablehnung: Ende der Wartepflicht eines abgelehnten Richters

    Dass eine zweitinstanzliche Entscheidung über die Beschwerde seinerzeit noch ausstand, hat die Terminsdurchführung und hätte ggf. auch den Erlass einer instanzabschließenden Entscheidung nicht gehindert, denn der Beschwerde kam nach der insoweit klaren gesetzlichen Regelung keine aufschiebende Wirkung zu (§ 570 Abs. 1 ZPO); die "Wartepflicht" des abgelehnten Richters (§ 47 Abs. 1 ZPO) war damit beendet (so u.a. RG, JW 1895, 539 [Nr. 11]; RGZ 66, 46 [47]; BFHE 134, 525 = BB 1982, 605; BFH, BeckRS 1999, 25004012; KG, MDR 1954, 750; OLG Celle, NdsRpfl.
  • KG, 21.06.1985 - 17 WF 614/85
    Sieht man diesen Zweck ausschließlich darin, den aus begründetem Mißtrauen an seiner Unparteilichkeit für befangen erklärten Richter an einer weiteren Verfahrensbeteiligung und an dem Erlaß der Sachentscheidung zu hindern (so KG MDR 1954, 750; BayObLG NJW 1968, 802), ist es folgerichtig, nach dem Erlaß der Sachentscheidung keine Ablehnungsanträge mehr zuzulassen, und ein bereits eingeleitetes Ablehnungsverfahren als erledigt zu betrachten.

    Diese Auffassung, die auf einer zu engen Definition des gesetzlichen Zwecks des Ablehnungsverfahrens beruht, entsprach der früheren herrschenden Meinung (RGZ 66, 46; OLG Nürnberg BayJMBl 1953, 248; KG MDR 1954, 750; OLG Celle NdsRpfl 1964, 226; BayObLG …

  • LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11

    Zivilprozess: Ende der Wartepflicht eines ablehnten Richters; Säumnis der

    Nach zutreffender und von hier aus geteilter Auffassung u.a. des Reichsgerichts und mehrere Obergerichte ist nämlich der abgelehnte Richter bereits mit der erstinstanzlichen Zurückweisung des Ablehnungsgesuches wieder zur weiteren Entscheidung - auch jenseits unaufschiebbarer Amtshandlungen i. S. des § 47 Abs. 1 ZPO - berufen, ohne Rücksicht auf den Rechtskrafteintritt, weil nämlich die Beschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluss gemäß § 570 Abs. 1 ZPO keine aufschiebende Wirkung entfaltet, mithin den weiteren Verfahrensgang nicht hindert (so zurecht und dezidiert u.a. bereits RG, Beschluss vom 23.04.1907 - B.-Rep. VII 49/07, Z 66, 46, 47, unter Bezug auch auf RG, JW 1895, 539, Nr. 11, wo bereits gleichlautend entschieden worden war; vgl. ferner aus der jüngeren Judikatur u.a. BFH, Beschluss vom 30.11.1981 - GrS 1/80, BB 1982, 605, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 23 ff.; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 04.06.1991 - 5 U 224/91, MDR 1992, 409, hier zitiert nach Juris, Tz. 51; OVG Münster, Beschluss vom 23.02.1990 - 18 B 23082/89, NJW 1990, 1749, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 18 ff.; aus der Literatur etwa Günther, MDR 1989, 695 ff.; aus der älteren obergerichtlichen Judikatur etwa OLG Kiel, HRR 1933, 1696; KG, MDR 1954, 750; OLG Celle, NdsRpfl.
  • LG Hagen, 19.01.2015 - 8 O 202/13

    Feststellung der Ersatzpflicht für aus einer fehlerhaften Anlageberatung

    Gemäß § 570 Abs. 1 ZPO entfaltet die sofortige Beschwerde jedoch keine aufschiebende Wirkung (ausdrücklich zum fehlenden Suspensiveffekt einer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs: RGZ 66, 46, 47; KG MDR 1954, 750; BFH, Beschluss vom 02.03.1978, Az.: IV R 120/76, zitiert nach juris Rn. 23).
  • OLG Stuttgart, 08.11.1993 - 4 Ws 216/93

    Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis und Zulässigkeit eines Ablehnungsantrags

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  • OLG Frankfurt, 04.06.1991 - 5 U 224/89

    Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung des abgelehnten Richters; Ablauf der

    Hat das Gericht die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit für unbegründet erklärt, so darf der Richter eine Entscheidung treffen, auch wenn die Frist zur sofortigen Beschwerde noch nicht verstrichen ist (KG, MDR 1954, 750; OLG Celle, NiedersRpfl 1971, 230; BFHE 134, 525 ; Günther, MDR 1989, 695; aA. BayObLG, …
  • AG Bergen auf Rügen, 05.04.2013 - 14 K 38/10

    Befangenheitsablehnung: Dienstliche Tätigkeit des abgelehnten Richters bzw.

    VII 49/07, Z 66, 46, 47, unter Bezug auch auf RG, JW 1895, 539, Nr. 11, wo bereits gleichlautend entschieden worden war; vgl. ferner aus der jüngeren Judikatur u.a. BFH, Beschluss vom 30.11.1981 - GrS 1/80, BB 1982, 605, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 23 ff.; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 04.06.1991 - 5 U 224/91, MDR 1992, 409, hier zitiert nach Juris, Tz. 51; OVG Münster, Beschluss vom 23.02.1990 - 18 B 23082/89, NJW 1990, 1749, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 18 ff.; aus der Literatur etwa Günther, MDR 1989, 695 ff.; aus der älteren obergerichtlichen Judikatur etwa OLG Kiel, HRR 1933, 1696; KG, MDR 1954, 750; OLG Celle, NdsRpfl.
  • BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85

    Sofortige Beschwerde im Richterablehnungsverfahren

    Hiezu wird einerseits die Meinung vertreten, die sofortige Beschwerde werde deshalb unzulässig, weil die Entscheidung des Beschwerdegerichts in keinem Falle mehr die Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Endentscheidung verhindern könnte (vgl. RGZ 66, 46/47; KG MDR 1954, 750; OVG Münster DÖV 1974, 105); vereinzelt wird für diesen Fall allerdings die Überprüfung der Ablehnungsgesuche im Wege der Anfechtung der Endeinscheidung für zulässig erachtet (BVerwG VerwRsp Bd. 32 Nr. 184 m.w.Nachw.; vgl. auch BFH BB 1972, 1543 - nur Leitsatz - 1978, 903).
  • BGH, 31.05.1976 - RiZ(R) 1/76

    Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen

  • BVerwG, 15.12.1969 - IV B 178.69

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang der erforderlichen

  • BGH, 27.02.1957 - V ZR 134/55

    Ablehnung eines Schiedsrichters

  • BVerwG, 27.10.1958 - V C 192.57

    Rechtsmittel

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