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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1956 - 2 StR 70/56   

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https://dejure.org/1956,706
BGH, 13.03.1956 - 2 StR 70/56 (https://dejure.org/1956,706)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1956 - 2 StR 70/56 (https://dejure.org/1956,706)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1956 - 2 StR 70/56 (https://dejure.org/1956,706)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 90
  • NJW 1956, 837 (Ls.)
  • MDR 1956, 372
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61

    Möbel unter Eigentumsvorbehalt - §§ 263, 246 Abs. 2, 52 StGB

    Hierfür genügt es, daß er Besitz oder Gewahrsam kraft eines Rechtsgeschäfts mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zurückzugeben oder zu einem bestimmten Zweck zu verwenden (RGSt 4, 386; 6, 117; 29, 238, 239; 40, 222, 223; BGHSt 9, 90).
  • BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09

    Unterschlagung (Anvertrautsein bei Leasingverträgen und einem Rechtsübergang);

    Die Leasingverträge begründeten - nicht anders als Mietverträge (BGHSt 9, 90) oder Sicherungsübereignungen (BGH wistra 2007, 18, 21) - besondere, auf den Erhalt und die Rückführung des Eigentums ausgerichtete Verhaltenspflichten des Leasingnehmers (vgl. Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 246 Rdn. 29; Fischer, StGB 56. Aufl. § 246 Rdn. 16).
  • BGH, 31.01.1967 - 1 StR 595/65
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  • BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59

    Unterschlagung durch Verpfändung einer gemieteten Schreibmaschine - Ausschluss

    Das Gericht nahm in dem Eröffnungsbeschluß zwar nur an, der Angeklagte habe sich dadurch einer Unterschlagung schuldig gemacht, und übersah, daß er auch einen Betrug gegenüber dem gutgläubigen J. begangen haben konnte (BGHSt 3, 370; 9, 90) [BGH 07.03.1956 - 6 StR 92/55] .
  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58

    Rechtsmittel

    Es bedarf daher keines Eingehens auf die Frage, wieweit an dieser Rechtsprechung festgehalten werden kann, nachdem anerkannt ist, daß auch der gutgläubige Erwerber von Eigentum im Sinne des § 263 StGB geschädigt sein kann, weil er dem Herausgabeverlangen des früheren Eigentümers ausgesetzt ist und Gefahr lauft, in einem gegen ihn angestrengten Rechtsstreit zu unterliegen, unter Umständen sogar auch der strafbaren Hehlerei beschuldigt zu werden (vgl. u.a. BGHSt 1, 92, 93 f; 3, 370, 372; 9, 90, 91; ferner 3 StR 608/52 vom 11. Juni 1953 und 4 StR 455/53 vom 19. November 1953).
  • BGH, 10.11.1964 - 1 StR 433/64

    Stellen eines Strafantrags durch eine von mehreren Berechtigten - Voraussetzungen

    Hierfür genügt es, daß Besitz oder Gewahrsam kraft eines Rechtsgeschäfts mit der Verpflichtung erlangt sind, sie zurückzugeben oder zu einem bestimmten Zweck zu verwenden (RGSt 4, 386; BGHSt 9, 90, 91; 16, 280, 282).
  • BGH, 10.11.1961 - 4 StR 410/61

    Rechtsmittel

    Der zum Betrug gehörige Schädigungsvorsatz könnte hier darin bestehen, daß der Angeklagte erkannt und gebilligt hätte, dem - mangels Wagen- und Briefübergabe nicht zum Eigentümer gewordenen - L. würden infolge von Angriffen gegen seine auch für den Angeklagten erkennbar schwache Stellung vermögensmindernde Schwierigkeiten entstehen können (vgl. BGHSt 1, 93 f [BGH 04.04.1951 - 1 StR 92/51]; 3, 370, 372 [BGH 09.01.1953 - 1 StR 628/52]; 9, 91) [BGH 13.03.1956 - 2 StR 70/56].
  • BGH, 13.03.1962 - 5 StR 17/62

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen der Strafkammer hierzu (UA S. 29/30) stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein (BGHSt 3, 370; 9, 90, 91 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 70/56]; BGH GA 1956, 181).
  • BGH, 16.12.1959 - 2 StR 545/59

    Rechtsmittel

    Das "Anvertrautsein" im Sinne des § 246 StGB bedeutet nur, daß Besitz oder Gewahrsam in dem Vertrauen eingeräumt worden sind, die Gewalt werde nur im Sinne des Einräumenden ausgeübt werden (BGHSt 9, 91 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 70/56]).
  • BGH, 01.02.1966 - 1 StR 533/65

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe wegen schweren Rückfalldiebstahls,

    Hierfür genügt es, daß der Täter Besitz oder Gewahrsam kraft eines Rechtsgeschäfts mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zurückzugeben oder zu einem bestimmten Zweck zu verwenden (BGHSt 9, 90, 91) [BGH 13.03.1956 - 2 StR 70/56].
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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.1956 - 4 StR 393/55   

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https://dejure.org/1956,946
BGH, 01.03.1956 - 4 StR 393/55 (https://dejure.org/1956,946)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1956 - 4 StR 393/55 (https://dejure.org/1956,946)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1956 - 4 StR 393/55 (https://dejure.org/1956,946)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1166 (Ls.)
  • NJW 1956, 1286
  • MDR 1956, 372
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 26.06.1968 - 2 StR 277/68

    Zeugnisverweigerungsrecht des unehelichen Kinds im Verfahren gegen seinen Vater

    Er hält vielmehr an der vom Bundesgerichtshof schon mit Urteil vom 1. März 1956 - 4 StR 393/55 - (LM Nr. 10 zu § 52 StPO = NJW 1956, 1286 Nr. 15) vertretenen Meinung fest, daß das uneheliche Kind in Verfahren gegen seinen Vater kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1956 - 1 StR 412/55   

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https://dejure.org/1956,2556
BGH, 10.01.1956 - 1 StR 412/55 (https://dejure.org/1956,2556)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1956 - 1 StR 412/55 (https://dejure.org/1956,2556)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1956 - 1 StR 412/55 (https://dejure.org/1956,2556)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 920 (Ls.)
  • MDR 1956, 372
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Karlsruhe, 23.10.2009 - 6 O 15/09

    Schadensersatz wegen Körperverletzung: Bindung des Zivilrichters an Strafurteil;

    Grundsätzlich verlangt § 227 BGB - vom Missbrauch des Notwehrrechts durch völlig maßloses Verhalten abgesehen - nicht die Verhältnismäßigkeit der dem Verteidiger drohenden Gefahr zu dem von ihm mit der Verteidigung angerichteten Schaden (vgl. BGH Urt.v.19. April 1967 - 2 StR 14/67 = GA. 1968, 182, 183; BGH, Urt. v. 10. Januar 1956 - 1 StR 412/55 = NJW 1956, 920).
  • BGH, 23.09.1975 - VI ZR 232/73

    Erforderlichkeit des Gebrauchs einer Schußwaffe

    Andererseits ist die Verteidigung mit der Schußwaffe nicht nur dann gerechtfertigt, wenn das Leben des Angegriffenen bedroht ist, etwa der Angreifer eine ähnlich gefährliche Waffe einsetzt; grundsätzlich verlangt § 227 BGB - vom Mißbrauch des Notwehrrechts durch völlig maßloses Verhalten abgesehen - nicht die Verhältnismäßigkeit der dem Verteidiger drohenden Gefahr zu dem von ihm mit der Verteidigung angerichteten Schaden (BGH Urt.v.19. April 1967 - 2 StR 14/67 = GoldtArch. 1968, 182, 183; BGH Urt.v. 10. Januar 1956 - 1 StR 412/55 = NJW 1956, 920).
  • BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62

    Notwehr zum Einfahren in eine Parklücke

    Der Angekl. war sonach berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er allerdings die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten hatte und sein Verteidigungsrecht nicht mißbrauchen durfte (vgl. RGSt. 71, 133, 134; 72, 57, 58; BGHSt 3, 217 LM Nr. 1 zu § 53 StGB; BGHSt 5, 245, 248; BGH NJW 1956, 920; BGH NJW 1962, 308, 309; …
  • BGH, 25.01.1977 - 1 StR 685/76

    Grenzen der Rechtfertigung eines versuchten Totschlages bei Putativnotwehr

    Dadurch wäre Notwehr grundsätzlich nicht ausgeschlossen (RGSt 55, 82, 85, 86; BGH GA 1968, 182, 183); nur ausnahmsweise macht ein unerträgliches Mißverhältnis zwischen dem angegriffenen und gefährdeten Rechtsgut die Verteidigungshandlung rechtswidrig (BGH NJW 1956, 920 Nr. 21; NJW 1962, 309 Nr. 13).
  • BGH, 21.05.1963 - 1 StR 153/63

    Rechtsmittel

    Die Verteidigung ist nach § 53 StGB mit jeder Folge gerechtfertigt, wenn sie zur Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs geboten war (BGH MDR 1956, 372 Nr. 355; BGH Urt. vom 18. Juli 1961 - 5 StR 185/61 -).
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