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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1959 - 4 StR 29/59   

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BGH, 13.03.1959 - 4 StR 29/59 (https://dejure.org/1959,1295)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1959 - 4 StR 29/59 (https://dejure.org/1959,1295)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1959 - 4 StR 29/59 (https://dejure.org/1959,1295)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 996
  • MDR 1959, 507
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Ähnliche Erwägungen hat der Senat bereits in dem Urteil vom 13. März 1959 (4 StR 29/59) in NJW; 1959 S. 996 Nr. 18 bei der Entscheidung der Frage angestellt, ob gemäß § 265 Abs. 2 StPO ein Hinweis darauf erforderlich ist, daß ein besonders schwerer Fall angenommen werden kann.
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Der Wegfall eines in der gerichtlich zugelassenen Anklage aufgeführten Milderungsgrundes steht auch nicht dem Hervortreten eines - gesetzlich besonders vorgesehenen - rechtsfolgenverschärfenden Umstandes im Sinne des § 265 Abs. 2 StPO gleich (Hürxthal in KK StPO § 265 Rdn. 14; Gollwitzer a.a.O. Rdn. 41; vgl. ferner BGH NJW 1955, 31 zu § 157 Abs. 1 StGB; 1959, 996 f. zu § 266 Abs. 2 StGB; BGH, Urt. vom 10. Juli 1962 - 5 StR 207/62 - zu § 213 StGB).
  • BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84

    Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand

    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beide Tatbestände als verschiedene Strafgesetze im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen sind (vgl. BGH NJW 1954, 1616; BGH, Urteil vom 13. März 1959 - 4 StR 29/59; a.A. Hübner in LK, 10. Aufl., § 266 Rdn. 18 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Aus dem gleichen Grunde hat der Bundesgerichtshof auch eine Hinweispflicht bei der Annahme eines besonders schweren Falles, eines sog. unbenannten Strafschärfungsgrundes verneint, während er bei den benannten Strafschärfungsgründen, bei denen durch bestimmte ("vom Gesetz besonders vorgesehene") Umstände praktisch ein neuer gesetzlicher Tatbestand gebildet wird (vgl. auch RGSt 70, 357, 358; Gollwitzer a.a.O. Rdn. 41 ff; Kleinknecht a.a.O. Rdn. 3, 7; Sax a.a.O. Anm. 3 c), als selbstverständlich von einer Hinweispflicht ausgeht (BGH NJW 1959, 996 Nr. 18).
  • BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79

    Rechtlicher Hinweis hinsichtlich der Strafbarkeit von neue in der

    Ein Hinweis auf erst in der Hauptverhandlung sich ergebende Umstände, welche vom Strafgesetz besonders vorgesehen sind und die Strafbarkeit erhöhen, sei nur erforderlich, wenn die in Betracht kommende Verschärfung an gesetzlich benannte Umstände anknüpfe, wenn also durch Aufnahme eines weiteren Merkmals ein neuer Tatbestand entstehe oder eine anderweit gesetzlich festgelegte Regelung zur Anwendung kommen solle (RGSt 70, 357, 358; 70, 400, 404; RG JW 1935, 2433 Nr. 10; BGH NJW 1959, 996 Nr. 18).
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68

    Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit

    Noch ist es beispielsweise gehalten, eine rechtskundig vertretene Partei über die im Gesetz klar und eindeutig bestimmten Rechtsfolgen prozessualer Pflichten zu belehren (BGH VersR 1967, 1005) oder einen Angeklagten darauf hinzuweisen, daß nach Lage der Sache ein "besonders schwerer Fall" angenommen werden könne (vgl. BGH NJW 1959, 996).
  • BGH, 05.07.1977 - 1 StR 284/77

    Notwendigkeit des Hinweises auf rechtsfolgenverschärfende Umstände - Gesetzliche

    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist ein Hinweis auf neue rechtsfolgenverschärfende Umstände i.S. von § 265 Abs. 2 StPO nur notwendig, wenn die in Betracht kommende Erschwerung an gesetzlich benannte Umstände anknüpft, wenn also durch Hinzutritt eines weiteren Tatbestandsmerkmals ein neuer gesetzlicher Tatbestand entsteht oder eine anderweit gesetzlich festgelegte Strafschärfungsregelung angewandt werden soll (RG JW 1935, 2433 Nr. 10; RGSt 70, 358; 70, 304; BGH NJW 1959, 996 - MDR 1959, 507).
  • BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67

    Revisionsgerichtliche Beanstandung der Mitwirkung eines Bundestagsmitgliedes als

    Der Angeklagte wurde nicht aus einem anderen als dem im Eröffnungsbeschluß zugrunde gelegten Strafgesetz verurteilt; die bei Anwendung des § 51 Abs. 2 StGB mögliche Strafmilderung schafft keinen anderen Tatbestand (ebenso BGH LM StPO § 265 Nr. 17 = NJW 1959, 996 Nr. 18 zu § 266 Abs. 2 StGB; BGH NJW 1955, 31 Nr. 20 zu § 157 StGB; Urteil vom 10. Juli 1962 - 5 StR 207/62 - zu § 213 StGB).
  • BGH, 21.09.1965 - 1 StR 264/65

    Vermögensgefährdung als Vermögensschaden bei einem Betrug durch Hingabe einer

    Als Verfügung im Sinne des in § 266 StGB unter Strafe gestellten Mißbrauchstatbestandes kommt nur ein rechtsgeschäftliches Handeln in Betracht (BGH LM § 266 StGB Nr. 11; BGH Urt. vom 14. März 1959 - 4 StR 29/59 -).
  • BGH, 03.12.1968 - 1 StR 182/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Hierbei wird die zur neuen Verhandlung und Entscheidung berufene Strafkammer auch Gelegenheit haben, im Hinblick auf die Höhe des Schadens die Anwendung des § 266 Abs. 2 StGB einer neuen Prüfung zu unterziehen (vgl. BGH NJW 1952, 234; 1959, 996) [BGH 07.01.1959 - 2 StR 434/58].
  • BGH, 27.06.1961 - 1 StR 240/61

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1959 - 1 StR 646/58   

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BGH, 03.03.1959 - 1 StR 646/58 (https://dejure.org/1959,998)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1959 - 1 StR 646/58 (https://dejure.org/1959,998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 1141
  • MDR 1959, 507
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.01.1956 - 5 StR 472/55

    Tateinheit bei Erschleichen von Vergünstigungen für Vertriebene und versuchtem

    Auszug aus BGH, 03.03.1959 - 1 StR 646/58
    Die Befreiung von der Auskunftspflicht entfallt nur dann, wenn die Strafverfolgung gegen den Zeugen zweifellos ausgeschlossen ist (BGHSt 9, 33, 34) [BGH 31.01.1956 - 5 StR 472/55].
  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 370/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.03.1959 - 1 StR 646/58
    Hier darf der Dienstälteste der von einer anderen Kammer gestellten regelmäßigen Vertreter den Vorsitz übernehmen (vgl. BGH LM Nr. 4 zu § 67 GVG unter d. BGH 1 StR 370/55 vom 28. Februar 1956; vgl. auch RGSt 10, 436).
  • BGH, 13.11.1956 - 1 StR 81/56
    Auszug aus BGH, 03.03.1959 - 1 StR 646/58
    Auf seine Revision hob der erkennende Senat das Urteil wegen Verstoßes gegen § 67 StPO auf (1 StR 81/56 vom 27. April 1956).
  • BGH, 22.03.1957 - 1 StR 508/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.03.1959 - 1 StR 646/58
    Auch dieses Erkenntnis ist vom Bundesgerichtshof wegen eines Verfahrensverstoßes (unzulässige Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages) aufgehoben worden (1 StR 508/56 vom 22. März 1957).
  • BGH, 25.07.1958 - 1 StR 51/58

    Angeordnete Erschiessung des Neissener Kampfkommandanten und seines

    Auszug aus BGH, 03.03.1959 - 1 StR 646/58
    Eine Vernehmung weiterer Zeugen - der in der früheren Hauptverhandlung mitwirkenden Richter - hätte sich der Strafkammer nur aufgedrängt, wenn sie nicht schon auf Grund der vorhandenen Beweise die Überzeugung von einem bestimmten Sachhergang gewinnen konnte oder wenn ihr Umstände oder Möglichkeiten bekannt waren, die bei verständiger Würdigung begründete Zweifel an der gewonnenen Überzeugung wecken konnten (u.a. BGH NJW 1951, 283 Nr. 22; BGH 1 StR 51/58 vom 25. Juli 1958 unter A II 4 a, 1 StR 470/58 vom 4. November 1958 unter I 3).
  • BGH, 04.11.1958 - 1 StR 470/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.03.1959 - 1 StR 646/58
    Eine Vernehmung weiterer Zeugen - der in der früheren Hauptverhandlung mitwirkenden Richter - hätte sich der Strafkammer nur aufgedrängt, wenn sie nicht schon auf Grund der vorhandenen Beweise die Überzeugung von einem bestimmten Sachhergang gewinnen konnte oder wenn ihr Umstände oder Möglichkeiten bekannt waren, die bei verständiger Würdigung begründete Zweifel an der gewonnenen Überzeugung wecken konnten (u.a. BGH NJW 1951, 283 Nr. 22; BGH 1 StR 51/58 vom 25. Juli 1958 unter A II 4 a, 1 StR 470/58 vom 4. November 1958 unter I 3).
  • RG, 17.06.1884 - 1373/84

    Kann die Revision auf die Nichtverlesung der den Geschworenen zur Beantwortung

    Auszug aus BGH, 03.03.1959 - 1 StR 646/58
    Hier darf der Dienstälteste der von einer anderen Kammer gestellten regelmäßigen Vertreter den Vorsitz übernehmen (vgl. BGH LM Nr. 4 zu § 67 GVG unter d. BGH 1 StR 370/55 vom 28. Februar 1956; vgl. auch RGSt 10, 436).
  • BGH, 18.02.1966 - 4 StR 637/65

    Frage des Vorsitzes i. S. v. § 66 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei

    Für einen solchen Fall hat der Bundesgerichtshof in NJW 1959, 1141 ausgesprochen, daß der Dienstälteste der von einer anderen Kammer bestellten regelmäßigen Vertreter den Vorsitz übernehmen kann.
  • BGH, 04.09.1973 - 4 StR 465/72

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Mineralölsteuerhinterziehung - Einwand der

    Das Oberlandesgericht wäre nach § 27 Abs. 4 StPO nur dann zuständig gewesen, wenn das ganze Landgericht Bochum durch das Ausscheiden der abgelehnten Richter beschlußunfähig geworden wäre (BGH NJW 1959, 1141).
  • BGH, 02.07.1963 - 1 StR 190/63

    Die Verfahrensvoraussetzungen der Erhebung der öffentlichen Klage und der

    Damit war die Strafkammer jedoch nicht beschlußunfähig im Sinne des § 27 Abs. 4 StPO geworden; denn nach den Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts standen zur Entscheidung über den Antrag anstelle der abgelehnten Mitglieder der 4. Strafkammer die der 1. Strafkammer als regelmäßige Vertreter und danach alle ständigen Richter des Landgerichts als weitere Vertreter zur Verfügung, von denen der dienstälteste den Vorsitz zu führen hatte (BGH NJW 1959, 1141).
  • BGH, 18.04.1959 - III ARZ 3/59

    Rechtsmittel

    In einem solchen Falle darf vielmehr der dienstälteste der von einem anderen Senat gestellten regelmäßigen Vertreter, wie solche nach der Geschäftsordnung des Oberlandesgerichts in Gestalt planmäßiger Richter hier vorhanden sind, den Vorsitz übernehmen (vgl. hierzu aus neuester Zeit das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil des 1. Strafsenats vom 3. März 1959 1 StR 646/58, ferner 1 StR 370/55 vom 28. Februar 1956 sowie LM Nr. 4 zu § 67 GVG und RGSt 40, 436).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1959 - 4 StR 523/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,5984
BGH, 21.01.1959 - 4 StR 523/58 (https://dejure.org/1959,5984)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1959 - 4 StR 523/58 (https://dejure.org/1959,5984)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1959 - 4 StR 523/58 (https://dejure.org/1959,5984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 507
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