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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.1960 - 5 StR 129/60   

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https://dejure.org/1960,951
BGH, 10.05.1960 - 5 StR 129/60 (https://dejure.org/1960,951)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1960 - 5 StR 129/60 (https://dejure.org/1960,951)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1960 - 5 StR 129/60 (https://dejure.org/1960,951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufbrechen eines Behältnisses innerhalb des Gebäudes i.S.d. § 243 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Innerhalb eines Behältnisses aufgewahrter Schlüssel als falscher Schlüssel i.S.d. § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 291
  • NJW 1961, 418
  • MDR 1960, 689
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.1959 - 5 StR 668/58
    Auszug aus BGH, 10.05.1960 - 5 StR 129/60
    Denn "darüber, ob ein Schlüssel zur ordnungsmäßigen Eröffnung eines Schlosses bestimmt ist, entscheidet lediglich der Wille des zur Verfügung über des Gebäude, den umschlossenen Raum, die Tür oder das Behältnis Berechtigten" (RGSt 52, 84; vgl. auch BGHSt 13, 15).
  • BayObLG, 05.02.1958 - RReg. 1 St 1018/56

    Erbrechen eines Behältnisses

    Auszug aus BGH, 10.05.1960 - 5 StR 129/60
    Der Senat folgt daher mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 1955, 1528 [OLG Düsseldorf 20.06.1955 - Ss 337/55]) und dem Bayerischen Obersten Landesgericht (NJW 1958, 601 [BayObLG 05.02.1958 - RevReg 1 St 1018/56]) der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts.
  • RG, 01.02.1918 - IV 33/18

    Zum Begriffe des "falschen" Schlüssels.

    Auszug aus BGH, 10.05.1960 - 5 StR 129/60
    Denn "darüber, ob ein Schlüssel zur ordnungsmäßigen Eröffnung eines Schlosses bestimmt ist, entscheidet lediglich der Wille des zur Verfügung über des Gebäude, den umschlossenen Raum, die Tür oder das Behältnis Berechtigten" (RGSt 52, 84; vgl. auch BGHSt 13, 15).
  • RG, 09.12.1940 - 2 D 537/40

    Der § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB. ist entsprechend anwendbar, wenn der Dieb ein

    Auszug aus BGH, 10.05.1960 - 5 StR 129/60
    Dieses hat in der Entscheidung RGSt 75, 43 nur die entsprechende Anwendung des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB gebilligt, die nach der jetzigen Fassung des § 2 StGB nicht mehr zulässig ist.
  • BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87

    Wegnahme einer Scheckkarte

    Die strafrechtliche Beurteilung der Wegnahme einer codierten Scheckkarte richtet sich im wesentlichen nach den gleichen Kriterien, die für die Wegnahme eines Schlüssels gelten, wenn der Täter damit ein Behältnis öffnen und den Inhalt entwenden will (vgl. hierzu RGSt 40, 94 [98]; BGH MDR 1960, 689 Nr. 104; BGH bei Dallinger MDR 1967, 13 Buchst. e; BGH NStZ 1981, 63).
  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20

    Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in

    Maßgeblich ist deshalb für die Frage, ob ein Schlüssel im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB falsch ist, allein der Wille des zur Verfügung über die Wohnung Berechtigten, ob er den Schlüssel nicht, noch nicht oder nicht mehr zur Öffnung des Wohnungsschlosses bestimmt sehen möchte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1960 - 5 StR 129/60, BGHSt 14, 291; MüKo-StGB/Schmitz, 3. Aufl., 2017, StGB § 243 Rn. 28).
  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung

    Dem vermag der Senat nicht beizutreten; das Landgericht verkennt dabei die Tragweite und Bedeutung des § 93 StGB (vgl. BGHSt 8, 245, 247 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 13, 32 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293) [BGH 10.05.1960 - 5 StR 129/60].
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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.1960 - 1 StR 121/60   

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https://dejure.org/1960,2429
BGH, 10.05.1960 - 1 StR 121/60 (https://dejure.org/1960,2429)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1960 - 1 StR 121/60 (https://dejure.org/1960,2429)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1357
  • MDR 1960, 689
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.07.1980 - 2 StR 224/80

    Nachweis der Enteignungsabsicht - Rückgabeabsicht

    Daß die geplante Nutzung kraft eigener Verfügungsgewalt nur von kurzer Dauer sein sollte, ist hierfür ebenso unerheblich wie der Umstand, daß die Schlüssel für die Angeklagten zunächst ohne materiellen Wert gewesen wären (BGH MDR 1960, 689 - BGH LM StGB § 249 Nr. 16 für einen vergleichbaren Sachverhalt).
  • OLG Köln, 19.03.2010 - 1 RVs 48/10

    Verwendung eines richtigen Schlüssels durch einen Unbefugten; Entwidmung eines

    Falsch ist ein Schlüssel, wenn ihm die Widmung des Berechtigten fehlt, er also von diesem zur Tatzeit nicht, noch nicht oder nicht mehr zur Öffnung des Verschlusses benutzt wird (BGH MDR 1960, 689; Fischer, StGB, 57. Auflage, § 243 Rn. 8; Eser, in Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage, § 243 Rn. 14; Schmitz in MüKo-StGB, § 243 Rn. 27; Kudlich, in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, § 243 Rn. 14).
  • BGH, 09.06.1993 - 3 StR 226/93

    Änderung eines Schuldspruchs - Aufhebung eines Rechtsfolgenausspruchs - Prüfung

    Im Fall 7 der Urteilsgründe ist die Mitnahme eines Fernsehgeräts aus dem angemieteten Hotelzimmer nicht als Unterschlagung, sondern als Diebstahl zu werten, weil der Angeklagte hierdurch den Mitgewahrsam des Hotelbesitzers gebrochen hatte (vgl. BGH NJW 1960, 1357).
  • BGH, 09.07.1963 - 5 StR 243/63

    Rechtsmittel

    Auch bloßer Mitgewahrsam aber ist fremder Gewahrsam (BGH NJW 1960, 1357).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.05.1960 - 1 StR 184/60   

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https://dejure.org/1960,7980
BGH, 24.05.1960 - 1 StR 184/60 (https://dejure.org/1960,7980)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1960 - 1 StR 184/60 (https://dejure.org/1960,7980)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1960 - 1 StR 184/60 (https://dejure.org/1960,7980)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 689
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Sachbeschädigung und schwerer Bandendiebstahl bzw.

    Weder die in Zueignungsabsicht weggenommene fremde bewegliche Sache noch die zerstörte oder beschädigte Sache müssen von wirtschaftlich messbarem Vermögenswert sein (vgl. zum Diebstahl RGSt 51, 97, 98; BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 1 StR 184/60, MDR 1960, 689; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 115, 116; LK-StGB/Vogel, aaO, § 242 Rn. 44; Schönke/ Schröder/Eser/Bosch, aaO, § 242 Rn. 4; vgl. zur Sachbeschädigung RGSt 10, 120, 121; BayObLG, NJW 1993, 2760, 2761; differenzierend LK-StGB/Wolff, aaO, § 303 Rn. 4, wonach die beschädigte oder zerstörte Sache für den Eigentümer zumindest einen Gebrauchs- oder Affektionswert haben muss).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18

    Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert;

    Eine solche körperliche Einverleibung der Sache in das Vermögen des Täters kann etwa dadurch bewirkt werden, dass er sie unter Ausschluss des wahren Berechtigten von der Ausübung der Sachherrschaft der eigenen eigentümerähnlichen Verfügungsgewalt unterwirft (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 1960 - 1 StR 184/60, MDR 1960, 689; vom 2. Juli 1980 - 2 StR 224/80, NStZ 1981, 63; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, NJW 1985, 812).
  • BGH, 06.03.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Tateinheit zwischen Sachbeschädigung und schwerem Bandendiebstahl

    Weder die in Zueignungsabsicht weggenommene fremde bewegliche Sache noch die zerstörte oder beschädigte Sache müssen von wirtschaftlich messbarem Vermögenswert sein (vgl. zum Diebstahl RGSt 51, 97, 98; BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 1 StR 184/60, MDR 1960, 689; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 115, 116; LK-StGB/Vogel, aaO, § 242 Rn. 44; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, aaO, § 242 Rn. 4; vgl. zur Sachbeschädigung RGSt 10, 120, 121; BayObLG, NJW 1993, 2760, 2761; Fischer, aaO, § 303 Rn. 3; differenzierend LK-StGB/Wolff, aaO, § 303 Rn. 4, wonach die beschädigte oder zerstörte Sache für den Eigentümer zumindest einen Gebrauchs- oder Affektionswert haben muss).
  • BGH, 02.07.1980 - 2 StR 224/80

    Nachweis der Enteignungsabsicht - Rückgabeabsicht

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall in einem wesentlichen Punkt von dem der Entscheidung vom 24. Mai 1960 - 1 StR 184/60 - (BGH LM StGB § 249 Nr. 16) zugrunde liegenden Sachverhalt.
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