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   BVerwG, 23.07.1964 - VIII C 32.64   

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https://dejure.org/1964,28
BVerwG, 23.07.1964 - VIII C 32.64 (https://dejure.org/1964,28)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1964 - VIII C 32.64 (https://dejure.org/1964,28)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1964 - VIII C 32.64 (https://dejure.org/1964,28)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 157
  • NJW 1965, 168
  • MDR 1964, 845
  • DVBl 1965, 403
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.08.1962 - VII CB 76.61

    Rechtfertigung einer zulassungsfreien Revision durch eine Rüge aufgrund der

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1964 - VIII C 32.64
    Dieser Revisionsgrund gehört aber nicht zu den Gründen, die gemäß § 133 VwGO die zulassungsfreie Revision statthaft machen (Beschluß vom 31. August 1962 - BVerwG VII CB 76.61 -, Buchholz BVerwG 310 § 133 Nr. 2 = DVBl. 1963 S. 248 = DÖV 1963 S. 480 = MDR 1963 S. 74).
  • BVerwG, 11.12.1963 - V C 65.62

    Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Revision - Umfang der Nachprüfung bei

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1964 - VIII C 32.64
    In Urteil des V. Senats vom 11. Dezember 1963 - BVerwG V C 065.62 - wird für den Fall der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 339 des Lastenausgleichsgesetzes in Verbindung mit § 190 VwGO entschieden, daß auch in diesen Falle § 137 Abs. 3 VwGO anzuwenden sei mit der Folge einer umfassenden Revisionsprüfung unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 VwGO, wenn die Revision nur auf Verfahrensmängel gestützt wird.
  • BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 45.90

    Wehrpflicht Altersgrenze - Wehrpflicht Tauglichkeit - Fachärztliche Untersuchung

    Weiterer Sachaufklärung bedarf es für den Fall der Wehrdienstfähigkeit des Klägers aus materiellrechtlichen Gründen noch in anderer Richtung: Das angefochtene Urteil, das wegen seiner sachlich-rechtlichen Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nach § 137 Abs. 3 Satz 2 VwGO vom Bundesverwaltungsgericht auch "im übrigen" materiellrechtlich zu überprüfen ist (vgl. Beschluß vom 23. Juli 1964 - BVerwG VIII C 32.64 - BVerwGE 19, 157 ), nimmt einleitend an, der am 17. Oktober 1960 geborene Kläger stehe ungeachtet der (bereits vor seiner Musterung) eingetretenen Vollendung seines achtundzwanzigsten Lebensjahres aufgrund der Ausnahmeregelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 WPflG für den Grundwehrdienst weiterhin zur Verfügung.
  • BVerwG, 25.10.1982 - 6 CB 1.78

    Nachträgliche Änderung der für die Versetzung in den Ruhestand maßgebenden Gründe

    Ohne Zulassung kann die Revision gemäß § 133 VwGO nur eingelegt werden, wenn mit ihr einer der in den Nrn. 1 bis 5 dieser Vorschrift abschließend aufgeführten wesentlichen Mängel des Verfahrens gerügt wird (BVerwGE 19, 157 [158]).

    Die Versagung des rechtlichen Gehörs ist zwar ein absoluter Revisionsgrund (§ 138 Nr. 3 VwGO), sie kann jedoch nicht mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision gerügt werden (BVerwGE 19, 157 [158] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 20.06.1984 - 8 CB 27.84

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Namentlich gehört der absolute Revisionsgrund des § 138 Nr. 3 VwGO nicht zu den in § 133 VwGO abschließend aufgezählten wesentlichen Verfahrensmängeln, deren Rüge durch eine Revision ohne Zulassung statthaft ist (vgl. Beschluß vom 23. Juli 1964 - BVerwG VIII C 32.64 - BVerwGE 19, 157 [BVerwG 23.07.1964 - VIII C 32/64]).

    Soweit die Klägerin mit der Revision auch die Verletzung materiellen Rechts rügt, muß dieses Revisionsvorbringen unberücksichtigt bleiben, weil eine nicht zugelassene und nach § 133 VwGO auch nicht statthafte Revision nicht zu einer sachlichen Prüfung - unter Umgehung des Zulassungserfordernisses des § 132 Abs. 2 VwGO - führt (vgl. Beschluß vom 23. Juli 1964, a.a.O. S. 158 f.).

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