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   OLG Köln, 26.04.1966 - Ss 44/66   

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OLG Köln, 26.04.1966 - Ss 44/66 (https://dejure.org/1966,8627)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.04.1966 - Ss 44/66 (https://dejure.org/1966,8627)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. April 1966 - Ss 44/66 (https://dejure.org/1966,8627)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 690
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 (4) Ss 401/16

    Strafbarkeit eines Bestatters und eines Pathologen in Baden-Württemberg wegen

    Hieran gemessen stellt sich die Durchführung der zweiten Leichenschau und die Erteilung einer ärztlichen Bescheinigung nach § 16 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 BestattVO in Verbindung mit § 43 Abs. 3 Satz 1 BestattG BW im Falle einer beabsichtigten Beförderung eines Leichnams in Orte außerhalb Deutschlands zum Zweck der Feuerbestattung als hoheitliche Tätigkeit im Sinne eines Tätigwerdens als "verlängerter Arm des Staates" dar (so auch Waider/Madea, Archiv für Kriminologie 190, 176, 181; RGSt 22, 406, 407 [Leichenbeschauer]; allgemein: Saliger, aaO, § 11 Rn. 40; für den vergleichbaren Fall eines Trichinenbeschauers: OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.11.1966 - 1 Ss 44/66, Die Justiz 1967, 152).

    Eine dennoch vorgenommene derartige Beurkundung ist mit Blick auf das spezifische Rechtsgüterinteresse des § 348 Abs. 1 StGB selbst dann zu beanstanden, wenn ein nicht natürlicher Tod zufällig der Fall gewesen sein sollte (so auch im vergleichbaren Fall einer durch den Trichinenschauer mit Stempelaufdruck "Trichinenfrei" dokumentierten, tatsächlich jedoch (noch) nicht durchgeführten Trichinenschau: OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.11.1966 -1 Ss 44/66, Die Justiz, 152).

  • OLG Düsseldorf, 07.01.1988 - 5 Ss 460/87

    Zum Absehen von einer Führerscheinsperre bei nur kurzer Trunkenheitsfahrt

    Der Tatrichter kann sich dann darauf beschränken, summarisch auszuführen, dass er den Regelfall für gegeben erachtet (vgl. OLG Köln MDR 1966, 690, 691; OLG Braunschweig NdsRPfl 1969, 214, 215; OLG Hamm VRS 52, 24, 25; BayObLG VRS 30, 276, 277).
  • AG Esslingen, 01.02.1982 - 3 Cs 54/82
    Dann ist das Tatverhalten allein zwar ein Indiz für eine Ungeeignetheit, für eine Entziehung der Fahrerlaubnis lediglich dann ausreichend, wenn die Persönlichkeitsprüfung ergibt, daß das Tatverhalten der Persönlichkeit des Täters adäquat gewesen ist (So auch, OLG Köln, 1966-04-26, Ss 44/66, MDR 66, 690).2.
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