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   StGH Bremen, 12.07.1967 - St 2/1966   

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https://dejure.org/1967,1824
StGH Bremen, 12.07.1967 - St 2/1966 (https://dejure.org/1967,1824)
StGH Bremen, Entscheidung vom 12.07.1967 - St 2/1966 (https://dejure.org/1967,1824)
StGH Bremen, Entscheidung vom 12. Juli 1967 - St 2/1966 (https://dejure.org/1967,1824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF, S. 19 (Kurzinformation)

    Auslegung des Art. 94 BremLV über den Umfang der Indemnität

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 24
  • DVBl 1967, 622
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • StGH Bremen, 05.01.1957 - St 2/56

    Zu den Bürgerschafts- und Stadtbürgerschaftsmandaten der Abgeordneten, die der

    Auszug aus StGH Bremen, 12.07.1967 - St 2/66
    Immer dann, wenn sich bei der Auslegung von Landesverfassungsrecht im Zusammenhang mit der zu treffenden Entscheidung inzidenter Fragen aus der Bundesverfassung oder sonstigem Bundesrecht ergeben, ist das Landesverfassungsgericht nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die bundesrechtlichen Normen mit in seine Prüfung einzubeziehen (Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 5.1.1957 - St 2/1956 - in NJW 1957, 666; Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 4.7.1953 - St 1/1953; Hessischer Staatsgerichtshof in NJW 1951, 734; vgl. ferner Jule, Die Gegenstände der Landesverfassungsgerichtsbarkeit, Göttinger Dissertation 1963 S. 6).

    Aus dem rechtlichen Gefüge der Bundesrepublik, in dem das Land Bremen steht, erwächst dem Staatsgerichtshof die Pflicht, bei seinen Entscheidungen die Einwirkung bundesrechtlicher Normen auf die Bremische Landesverfassung zu beachten und zu berücksichtigen (Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 5.1.1957 - St 2/1956).

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus StGH Bremen, 12.07.1967 - St 2/66
    Darüber hinaus fallen auch Äußerungen in den Fraktionen unter den Schutz des Artikels 94 Brem.Verf., da die Fraktionen nach den heutigen staatsrechtlichen Verhältnissen Teile der Parlamentsorganisation sind (BVerfGE 1, 208, 229) und sie zur parlamentarischen Willensbildung beitragen.
  • StGH Bremen, 04.07.1953 - St 1/53

    Zur Vereinbarkeit eines Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über

    Auszug aus StGH Bremen, 12.07.1967 - St 2/66
    Immer dann, wenn sich bei der Auslegung von Landesverfassungsrecht im Zusammenhang mit der zu treffenden Entscheidung inzidenter Fragen aus der Bundesverfassung oder sonstigem Bundesrecht ergeben, ist das Landesverfassungsgericht nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die bundesrechtlichen Normen mit in seine Prüfung einzubeziehen (Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 5.1.1957 - St 2/1956 - in NJW 1957, 666; Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 4.7.1953 - St 1/1953; Hessischer Staatsgerichtshof in NJW 1951, 734; vgl. ferner Jule, Die Gegenstände der Landesverfassungsgerichtsbarkeit, Göttinger Dissertation 1963 S. 6).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus StGH Bremen, 12.07.1967 - St 2/66
    Es ist anerkanntes Recht, daß bei der Auslegung einer gesetzlichen Vorschrift ihrem systematischen Standort, dem Sinnzusammenhang, in den sie gestellt ist, wesentliche und unter Umständen ausschlaggebende Bedeutung zukommt (BVerfGE 1, 299, 312; Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil der Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl. 1. Halbbd., S. 334).
  • Drs-Bund, 29.09.1952 - BT-Drs I/3713
    Auszug aus StGH Bremen, 12.07.1967 - St 2/66
    In der amtlichen Begründung zum Entwurf des Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache I/3713 S. 20) wird in der Erläuterung zu § 11 StGB zunächst der bisherige Rechtszustand dargestellt und auf die unterschiedlichen landesverfassungsrechtlichen Regelungen hingewiesen.
  • StGH Hessen, 27.07.1951 - P.St. 94

    Verwirkung; Grundrechtsverwirkung; Aberkennung; Meinungsfreiheit; Zuständigkeit

    Auszug aus StGH Bremen, 12.07.1967 - St 2/66
    Immer dann, wenn sich bei der Auslegung von Landesverfassungsrecht im Zusammenhang mit der zu treffenden Entscheidung inzidenter Fragen aus der Bundesverfassung oder sonstigem Bundesrecht ergeben, ist das Landesverfassungsgericht nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die bundesrechtlichen Normen mit in seine Prüfung einzubeziehen (Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 5.1.1957 - St 2/1956 - in NJW 1957, 666; Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 4.7.1953 - St 1/1953; Hessischer Staatsgerichtshof in NJW 1951, 734; vgl. ferner Jule, Die Gegenstände der Landesverfassungsgerichtsbarkeit, Göttinger Dissertation 1963 S. 6).
  • VerfGH Thüringen, 09.01.2019 - VerfGH 40/16

    Verfassungsbeschwerde der Frau MdL Katharina König-Preuß

    Vielmehr wird jede außerparlamentarische beeinträchtigende staatliche Maßnahme ausgeschlossen, sei es durch die Rechtsprechung, einschließlich der Zivilgerichte, beispielsweise in Bezug auf Schadensersatz, Unterlassung, Widerruf und Vollstreckung, sei es durch die Exekutive, beispielsweise durch Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichtsvollzieher, Verfassungsschutz (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, BVerfGE 144, 20 [217 f.] = juris Rn. 568; BremVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 1967 - St. 2/1966 -, DVBl. 1967, S. 622 [623]).

    Zudem ist bei einfachem Bundesrecht, das das Landesverfassungsrecht berührt, im Zweifel eine restriktive Auslegung seines Anwendungsbereichs angebracht (vgl. BremVerf, Entscheidung vom 12. Juli 1967 - St. 2/1966 -, DVBl. 1967, S. 622 [624]).

    Eine weitere Sicherung gegen einen Missbrauch der Indemnität ergibt sich aus der bestehenden Möglichkeit, dass andere Abgeordnete den Äußerungen entgegentreten und sie zurückweisen (vgl. BremVerf, Entscheidung vom 12. Juli 1967 - St. 2/1966 -, DVBl. 1967, S. 622 [625]).

  • OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03

    Parteifähigkeit einer Landtagsfraktion; Beschränkung der Indemnität von

    Insoweit besteht der Schutz der Landesverfassung nur für die im Namen der Fraktion tätig gewordenen Abgeordneten, nicht aber für die Fraktion als Verein selbst (vgl. auch StGH Bremen, DVBl 1967, 622, 626).
  • StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12

    Landesgesetzliches Umschlagverbot für Kernbrennstoffe; Zuständigkeit des

    Der Staatsgerichtshof hat ausdrücklich anerkannt, dass er zur Prüfung dieser bundesrechtlichen Vorfrage befugt ist (StGH, Ent. v. 5.1.1957 - St 2/56 - BremStGHE 1, 73, 76; Ent. v. 12.7.1967 - St 2/66 - BremStGHE 1, 145, 150).

    In der Entscheidung vom 12. Juli 1967 (St 2/66 - BremStGHE 1, 145, 150) wird dieser Gedanke - allerdings bezogen auf die Prüfung bundesrechtlicher Vorfragen - aufgegriffen.

  • OLG Celle, 15.11.2013 - 32 Ss 135/13

    Bundesrechtlich gebotene Einschränkung der landesrechtlichen Indemnität in

    Der Schutzbereich von Art. 55 Thüringische Verfassung ist damit auf die öffentliche Debatte im Plenum, in den Ausschüssen und in den anderen Vorbereitungsgremien beschränkt und erfasst nicht auch Äußerungen außerhalb des Landtages, etwa in Wahlversammlungen und anderen politischen Veranstaltungen in der Öffentlichkeit oder in der Partei oder anderen nichtparlamentarischen Gremien (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 619 ff.; StGH Bremen, MDR 1968, 24 f.).
  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 240/78

    Reichweite der Indemnität eines Landtagsabgeordneten vor der Veröffentlichung

    Die überwiegende Meinung bezieht ihn nur auf das Strafrecht (StGH Bremen MDR 1968, 24, 25 [StGH Bremen 12.07.1967 - St 2/1966] = AfP Übersicht XII 58, 59; OLG München BayVBl. 1975, 54; Nawiasky/Leusser/Schweiger/Zacher a.a.O. Art. 27 Rdz. 5; Meder BayVerf 2. Aufl. Anm. zu Art. 27 a.E.; Schönke/Schröder/Lenckner StGB 19. Aufl. Rdz. 2 vor § 36; Tröndle in LK 10. Aufl. Rdz. 2 vor § 36; Lackner StGB 12. Aufl. Anm. 1; Dreher/Tröndle StGB 38. Aufl. Anm. 4; Samson SK StGB 2. Aufl. Rdz. 2 sämtlich zu § 36).
  • StGH Bremen, 22.08.1983 - St 1/82

    Zur Frage der rechtlichen Verbindlichkeit des Landesraumordnungsprogramms vom

    Der Staatsgerichtshof ist berechtigt und verpflichtet, im Rahmen der zu treffenden Entscheidung inzidenter auch Fragen des Bundesrechts mit in die Prüfung einzubeziehen (StGH vom 12.07.1967 BremStGHE 1, 145, 150).
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