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   BGH, 16.05.1968 - X ZB 13/67   

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https://dejure.org/1968,3329
BGH, 16.05.1968 - X ZB 13/67 (https://dejure.org/1968,3329)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1968 - X ZB 13/67 (https://dejure.org/1968,3329)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1968 - X ZB 13/67 (https://dejure.org/1968,3329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung eines Patents - Rechtsanspruch eines Anmelders auf Aufhebung eines noch nicht ausgeführten Bekanntmachungsbeschlusses - Vorliegen eines Stoffschutzverbotes bei einer Patentanmeldung - Aufhebung des Stoffschutzverbots durch Gesetzesänderung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 838
  • GRUR 1969, 84
  • DB 1968, 1665
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Auszug aus BGH, 16.05.1968 - X ZB 13/67
    Das allein verstößt jedoch noch nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG; der Gesetzgeber ist vielmehr grundsätzlich frei, Gesetze mit Wirkung für die Zukunft zu ändern (BVerfGE 4, 219, 246 [BVerfG 21.07.1955 - 1 BvL 33/51] ; 15, 167, 202).

    Ihm muß dabei, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (vgl. z.B. BVerfGE 11, 139, 146 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59] ; 15, 167, 201)eine weitgehende Gestaltungsfreiheit und ein beträchtlicher Spielraum zugestanden werden.

    Die Gerichte sind nicht befugt, die vom Gesetzgeber getroffene Regelung unter dem Gesichtspunkt allgemeiner Gerechtigkeit daraufhin nachzuprüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern allenfalls daraufhin, ob etwa die äußersten Grenzen des vom Willkür-Verbot eingegrenzten Ermessensbereichs überschritten sind (vgl. BVerfGE 3, 162, 182 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 323/51] ; 15, 167, 201).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BGH, 16.05.1968 - X ZB 13/67
    Die Gerichte sind nicht befugt, die vom Gesetzgeber getroffene Regelung unter dem Gesichtspunkt allgemeiner Gerechtigkeit daraufhin nachzuprüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern allenfalls daraufhin, ob etwa die äußersten Grenzen des vom Willkür-Verbot eingegrenzten Ermessensbereichs überschritten sind (vgl. BVerfGE 3, 162, 182 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 323/51] ; 15, 167, 201).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BGH, 16.05.1968 - X ZB 13/67
    Ihm muß dabei, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (vgl. z.B. BVerfGE 11, 139, 146 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59] ; 15, 167, 201)eine weitgehende Gestaltungsfreiheit und ein beträchtlicher Spielraum zugestanden werden.
  • BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61

    Drahtseilverbindung

    Auszug aus BGH, 16.05.1968 - X ZB 13/67
    Es bleibt gleichwohl zu fordern, daß denn jedenfalls die nach der Natur der Sache und nach allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen bestmögliche Übergangsregelung getroffen wird (vgl. die Entscheidung des früheren Ersten Zivilsenats in BGHZ 37, 219, 229 [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61] und die Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 44, 346, 358) [BGH 25.11.1965 - Ia ZB 28/64] .
  • BVerfG, 11.04.1967 - 1 BvL 25/64

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Rabattgesetzes

    Auszug aus BGH, 16.05.1968 - X ZB 13/67
    Für die sog. "verfassungskonforme" Auslegung einer Vorschrift ist nur dann Raum, wenn ihr Wortlaut mehrere Auslegungen zuläßt (BVerfGE 2, 380, 398 [BVerfG 01.07.1953 - 1 BvL 23/51] ; 18, 97, 111; 19, 242, 247 [BVerfG 14.12.1965 - 1 BvL 2/60] ; 21, 292, 305 [BVerfG 11.04.1967 - 1 BvL 25/64] u.ö.).
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 28/64

    Übergangsregelung für Neuheitsschädlichkeit eigenen Gebrauchsmusters

    Auszug aus BGH, 16.05.1968 - X ZB 13/67
    Es bleibt gleichwohl zu fordern, daß denn jedenfalls die nach der Natur der Sache und nach allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen bestmögliche Übergangsregelung getroffen wird (vgl. die Entscheidung des früheren Ersten Zivilsenats in BGHZ 37, 219, 229 [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61] und die Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 44, 346, 358) [BGH 25.11.1965 - Ia ZB 28/64] .
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 2/60

    Keine Kirchensteuerzahlugspflicht für kirchlich ungebundenen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 16.05.1968 - X ZB 13/67
    Für die sog. "verfassungskonforme" Auslegung einer Vorschrift ist nur dann Raum, wenn ihr Wortlaut mehrere Auslegungen zuläßt (BVerfGE 2, 380, 398 [BVerfG 01.07.1953 - 1 BvL 23/51] ; 18, 97, 111; 19, 242, 247 [BVerfG 14.12.1965 - 1 BvL 2/60] ; 21, 292, 305 [BVerfG 11.04.1967 - 1 BvL 25/64] u.ö.).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BGH, 16.05.1968 - X ZB 13/67
    Für die sog. "verfassungskonforme" Auslegung einer Vorschrift ist nur dann Raum, wenn ihr Wortlaut mehrere Auslegungen zuläßt (BVerfGE 2, 380, 398 [BVerfG 01.07.1953 - 1 BvL 23/51] ; 18, 97, 111; 19, 242, 247 [BVerfG 14.12.1965 - 1 BvL 2/60] ; 21, 292, 305 [BVerfG 11.04.1967 - 1 BvL 25/64] u.ö.).
  • BPatG, 23.08.1967 - 4 W (pat) 53/67
    Auszug aus BGH, 16.05.1968 - X ZB 13/67
    Die von der Anmelderin dagegen eingelegte Beschwerde ist durch Beschluß des 4. Senats (Juristischen Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 23. August 1967 - 4 W (pat) 53/67 - zurückgewiesen worden.
  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BGH, 16.05.1968 - X ZB 13/67
    Das allein verstößt jedoch noch nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG; der Gesetzgeber ist vielmehr grundsätzlich frei, Gesetze mit Wirkung für die Zukunft zu ändern (BVerfGE 4, 219, 246 [BVerfG 21.07.1955 - 1 BvL 33/51] ; 15, 167, 202).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

  • BGH, 05.05.1970 - X ZB 20/69

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Wie der erkennende Senat bereits in dem Beschluß X ZB 13/67 vom 16. Mai 1968 - "Derivate" - (GRUR 1969, 84) zu der Übergangsvorschrift in Arte 7 § 1 Abs. 5 Satz 1 Pat ÄndG 1967 ausgeführt hat, steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, Gesetze mit Wirkung für die Zukunft zu ändern (dort: das bisherige Patentierverbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 PatG a.F..aufzuheben - hier: das sog. System der verschobenen Prüfung einzuführen), auch wenn zufolge dieser Änderung an sich gleichgelagerte Sachverhalte künftig anders zu behandeln sind als bisher.
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