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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1969 - V ZR 145/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1362
BGH, 14.07.1969 - V ZR 145/66 (https://dejure.org/1969,1362)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1969 - V ZR 145/66 (https://dejure.org/1969,1362)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1969 - V ZR 145/66 (https://dejure.org/1969,1362)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück - Notarielle Beurkundung eines niedrigeren Kaufwerts - Abgabe von Scheinerklärungen - Vorliegen einer notariellen Beurkundung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 995
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 19.02.1919 - V 280/18

    Verwertbarkeit nachteiliger Parteibehauptungen

    Auszug aus BGH, 14.07.1969 - V ZR 145/66
    Der Beklagte hätte gegebenenfalls hinnehmen müssen, daß von ihm aufgestellte Behauptungen auch zu seinen Ungunsten verwertet wurden (RGZ 94, 348, 103, 419, 422).

    Kann die klagende Partei der Schlüssigkeit ihres Klagevortrags auch durch vom Gegner bestrittene Behauptungen den Boden entziehen (RGZ 94, 348), so kann dennoch nicht umgekehrt eine der Klage zum Erfolg verhelfende Grundlage in einem streitigen Sachvortrag allein der Gegenseite gefunden werden, wenn die klagende Partei sich auch nicht hilfsweise darauf beruft.

  • BGH, 25.01.1956 - V ZR 190/54

    Wahrheitspflicht. Widersprechendes Vorbringen

    Auszug aus BGH, 14.07.1969 - V ZR 145/66
    Macht er aber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so verhilft seine Klage nicht zum Erfolg, daß das streitige Vorbringen des Beklagten auf Grund eines anderen Sachverhalts als des vom Kläger vorgetragenen die Schlüssigkeit des Klagebegehrens ergibt (Ergänzung zu BGHZ 19, 387 [BGH 25.01.1956 - V ZR 190/54]).

    § 138 Abs. 1 ZPO stand dem nicht ohne weiteres entgegen (Urteil des Senats BGHZ 19, 387 [BGH 25.01.1956 - V ZR 190/54]; Urteil des III. Zivilsenate des Bundesgerichtshofs vom 16. September 1968, III ZR 20/68, DRiZ 1968, 422; Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. vor § 128 Anm. VII/d und Fußnote 15).

  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 171/64

    Unbebaubarkeit des Nachbargrundstücks als Eigenschaft des Grundstücks -

    Auszug aus BGH, 14.07.1969 - V ZR 145/66
    Ob den zu folgen ist und ob nicht vielmehr im Hinblick darauf, daß der Aufhebung der Grundstückspreisverordnung keine rückwirkende Kraft zukommt (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 8. Februar 1961, V ZR 118/59, WM 1961, 393, und vom 27. Oktober 1967 V ZR 171/64, WM 1968, 13) das Ankauf er echt des Beklagten bei Anwendbarkeit des § 4 der Grundstückspreisverordnung durch deren Aufhebung keine Änderung erfahren hätte, bedarf keiner abschließenden Stellungnahme.
  • BGH, 08.02.1961 - V ZR 118/59
    Auszug aus BGH, 14.07.1969 - V ZR 145/66
    Ob den zu folgen ist und ob nicht vielmehr im Hinblick darauf, daß der Aufhebung der Grundstückspreisverordnung keine rückwirkende Kraft zukommt (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 8. Februar 1961, V ZR 118/59, WM 1961, 393, und vom 27. Oktober 1967 V ZR 171/64, WM 1968, 13) das Ankauf er echt des Beklagten bei Anwendbarkeit des § 4 der Grundstückspreisverordnung durch deren Aufhebung keine Änderung erfahren hätte, bedarf keiner abschließenden Stellungnahme.
  • BGH, 16.09.1968 - III ZR 20/68

    Anspruch gegen einen Bürgen wegen eines Teilbetrages aus einer Bürgschaft - Frage

    Auszug aus BGH, 14.07.1969 - V ZR 145/66
    § 138 Abs. 1 ZPO stand dem nicht ohne weiteres entgegen (Urteil des Senats BGHZ 19, 387 [BGH 25.01.1956 - V ZR 190/54]; Urteil des III. Zivilsenate des Bundesgerichtshofs vom 16. September 1968, III ZR 20/68, DRiZ 1968, 422; Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. vor § 128 Anm. VII/d und Fußnote 15).
  • BGH, 22.01.1958 - V ZR 52/56

    Zurückbehaltungsrecht gegenüber Anspruch aus Herausgabe des aus einer

    Auszug aus BGH, 14.07.1969 - V ZR 145/66
    Die Eintragung des Erbbaurechts, zu dessen Inhalt auch das nach § 2 Nr. 7 ErbbauVO vereinbarte Ankaufsrecht des Beklagten gehört, könnte aber - entsprechendes Einiges ein der Parteien noch zur Zeit der Eintragung vorausgesetzt - den Formmangel nach § 313 Satz 2 BGB geheilt haben, da die Eintragung den Vertrag "seinem ganzen Inhalt nach gültig" werden ließ (zur Erstreckung der heilenden Wirkung der Grundbucheintragung auf die Gesamtheit der vertraglichen Vereinbarungen - in jenem Fall auf die vereinbarte Verpflichtung des Erwerbers zur Rücküberweisung unter bestimmten Voraussetzungen - vgl. Urteil des Senats vom 22. Januar 1958, V ZR 52/567 MDR 1958, 320 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1969 - V ZR 89/66   

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https://dejure.org/1969,859
BGH, 27.06.1969 - V ZR 89/66 (https://dejure.org/1969,859)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1969 - V ZR 89/66 (https://dejure.org/1969,859)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1969 - V ZR 89/66 (https://dejure.org/1969,859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 52, 229
  • NJW 1969, 1960
  • MDR 1969, 995
  • WM 1969, 1285
  • DVBl 1970, 111
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 91/95

    Zur Erstattung sog. Folgekosten bei Versorgungsleitungen in Straßengrundstücken

    bb) Der V. Zivilsenat hat selbst wiederholt ausgesprochen, daß die Entscheidung vom 11. Juli 1962 (aaO) einen Sonderfall betraf (vgl. Urteile vom 27. Juni 1969 - V ZR 89/66 = WM 1969, 1285, 1286; vom 9. Juli 1969 - V ZR 62/66 = WM 1969, 1283, 1284; vom 19. September 1979 - V ZR 41/77 = WM 1980, 198, 199; vom 8. Mai 1981 - V ZR 94/80 = BGHWarn 1981 Nr. 146 = NJW 1982, 1283).
  • BFH, 10.07.1990 - IX R 50/88

    Abzug von größeren aufgewendeten Reparaturkosten als Erhaltungsaufwand durch den

    Abgesehen davon, daß es zur Anwendung dieser Bestimmungen keiner besonderen Vereinbarung bedarf (Petzold in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Aufl., Rdnr. 13 vor § 1030), ist nach der Gesetzesregelung weder der Nießbraucher noch der Eigentümer verpflichtet, eine außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung auf seine Kosten vorzunehmen (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 27. Juni 1969 V ZR 89/66, BGHZ 52, 229, 237) [BGH 27.06.1969 - V ZR 89/66].
  • BGH, 01.03.1974 - V ZR 103/72

    Beschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf öffentlich-rechtliche

    Hat nach Aufstufung einer Gemeindestraße der neue Straßeneigentümer die von der Gemeinde in die frühere Gemeindestraße verlegte Versorgungsleitung gemäß § 10 Abs. 2 S. 1 des Straßengesetzes NRW zu dulden (Eigentumsaufspaltung), so sind die bei einem Straßenausbau anfallenden Folgekosten von der Gemeinde zu tragen (Bestätigung von BGHZ 52, 229 gegenüber BayObLGE 1969, 169 zu den entsprechenden Vorschriften des BayStrWG).

    Das Berufungsgericht beurteilt den vorliegenden Sachverhalt unter Ablehnung der vom Bayerischen Obersten Landesgericht im Urteil vom 14. Juli 1969 (BayObLGZ 1969, 169) zu den entsprechenden Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes niedergelegten Auffassung nach den Grundsätzen, die der Senat im Urteil vom 27. Juni 1969 (BGHZ 52, 229) zum Landesstraßengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. November 1961 (GVBl S. 305) - LStrG - ausgesprochen hat.

    Im Gegensatz dazu ist jedoch im Landesgesetz für den Fall der Umstufung die Duldungspflicht näher geregelt, wie dies im Urteil BGHZ 52, 229 dargelegt ist.

    Zu dieser Frage ist schon in BGHZ 52, 229, 233 dargelegt, daß es sich bei der hier getroffenen Regelung über die Duldung der vom früheren Eigentümer seinerzeit in sein Straßeneigentum verlegten Leitungen um Fragen handle, die sich erst infolge der Eigentumsübertragung im Verhältnis zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer ergäben und daher in enger Anlehnung an eine nach Art. 126 EGBGB zulässige Eigentumsübertragung durch Landesgesetz geregelt würden.

  • BGH, 15.12.1983 - III ZR 226/82

    Elektrizitätsversorgung in Oldenburg

    Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsirrtum angenommen, die in § 66 Abs. 5 NStrG getroffene Regelung sei umfassend zu verstehen und erstrecke sich nicht nur auf die in §§ 18 bis 20 NStrG geregelte "Sondernutzung", sondern auch auf die in § 23 NStrG geregelte "sonstige Nutzung", um die es vorliegend gehe (vgl. dazu auch BGHZ 52, 229 [BGH 27.06.1969 - V ZR 89/66] = LM NRW-LandesstraßenG Nr. 2 mit Anm. Hill).
  • BGH, 19.10.1973 - V ZR 197/71

    Beitritt einer Gemeinde zu einem Zweckverband - Übernahme der Kosten für eine

    Da die Nutzung der Straße der öffentlichen Versorgung dient, richtet sich unter den hier gegebenen Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Nr. 2 LStrG die Einräumung von Nutzungsrechten nach bürgerlichem Recht (vgl. zum Straßengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen BGHZ 52, 229).

    Trifft dies nicht zu, fehlt sonach eine rechtsgeschäftliche Regelung über die Folgekosten zwischen den Parteien, dann findet, wie der Senat schon zu den inhaltsgleichen Vorschriften des nordrheinwestfälischen Straßengesetzes vom 28. November 1961 (GVBl NRW S. 305) ausgeführt hat (BGHZ 52, 229, 231 f), auf die hier vorliegende Nutzung für die öffentliche Versorgung § 17 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 21 Abs. 2 LStrG entsprechende Anwendung.

    Die landesrechtliche Regelung des Übergangs ist durch Art. 126 EGBGB gedeckt (vgl. BGHZ 52, 229, 233 unter Nr. 4).

  • BGH, 04.10.1979 - III ZR 28/78

    Entschädigung für einen enteignenden Eingriff in das Nutzungsrecht an einem

    Die Befugnis des Versorgungsunternehmens, unter Umständen eine Enteignung zur Erzwingung eines Leitungsrechts beantragen zu können (§ 11 Energiewirtschaftsgesetz), ändert an dieser Beurteilung nichts (vgl. BGHZ 51, 319; BGH LM § 8 FStrG Nr. 11; Kodal, Straßenrecht, 3. Aufl. S. 538; Stürner GVBl 1970, 112 in Anm. zu BGH DVBl 1970, 111 [BGH 27.06.1969 - V ZR 89/66] ).
  • BGH, 20.12.1971 - V ZR 132/69

    Ausbaus der Bundesstraße 8 - Verlegung einer Gasleitung - Gestattung einer

    Inzwischen hat der Senat ausdrücklich ausgesprochen, daß im Anwendungsbereich des Bundesfernstraßengesetzes kein allgemeiner Grundsatz des Inhalts besteht, daß derjenige, der durch Änderung des Verlaufs einer Straße oder auch nur einer Kreuzung einem anderen Kosten verursache, diese Kosten zu tragen habe (Kreuzung eines Abwasserkanals mit einer Straße: BGHZ 51, 319, 324 [BGH 14.01.1969 - V ZR 74/65]; längsverlegte Wasserleitungen: Urteil vom 9. Juli 1969 - V ZR 62/66, (WM 1969, 1283, 1284 links) und Urteil vom 28. April 1971 - V ZR 198/68 (WM 1971, 754), vgl. zur Anwendung der §§ 10 Abs. 2, 18 Abs. 3 NWLStrG auf bürgerlich rechtliche Nutzungsverträge auch Urteil vom 27. Juni 1969, - V ZR 89/66, WM 1969, 1285 = DVBl 1970, 111 [BGH 27.06.1969 - V ZR 89/66] mit Anm. Stürner).
  • BGH, 06.07.1973 - V ZR 180/71

    Folgekosten bei Versorgungsleitungen

    Auch solle eine Gemeinde, die eine solche Pflicht gegenüber einem Versorgungsunternehmen in einem Konzessionsvertrag auf sich genommen habe, nicht etwa durch den Übergang dieser Pflicht auf den neuen Träger der Straßenbaulast besser gestellt sein, als eine Gemeinde, die im Eigenbetrieb eigene Leitungen verlegt habe und nach dem Übergang des Straßeneigentums mit der Folgepflicht gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 (i.V. mit der entsprechenden Anwendung des § 18 Abs. 3 Satz 1 StrWG NRW, vgl. dazu BGHZ 52, 229, 232) auch die Folgekosten weiter tragen müsse.
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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1969 - V ZR 47/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1124
BGH, 30.06.1969 - V ZR 47/66 (https://dejure.org/1969,1124)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1969 - V ZR 47/66 (https://dejure.org/1969,1124)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1969 - V ZR 47/66 (https://dejure.org/1969,1124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Erbbaurechts als Schadensersatzanspruch - Verschuldete Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens - Zulässigkeit eines Urteils unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 2241
  • MDR 1969, 995
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung

    Auszug aus BGH, 30.06.1969 - V ZR 47/66
    Ob der erstere Mangel auch ohne eine - hier nicht erhobene - Revisionsrüge zu beachten ist, kann offen bleiben (vgl. für den Fall eines unzulässigen Teil urteils BGHZ 16, 71, 74) [BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54].
  • BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50

    verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis

    Auszug aus BGH, 30.06.1969 - V ZR 47/66
    Ein im Sinn des § 254 BGB schuldhaftes Verhalten des Geschädigten ist nicht nur dann in die Abwägung nach dieser Vorschrift einzubeziehen, wenn es für die Pflichtverletzung des Schädigers ursächlich war (wie im Fall BGHZ 3, 46 vgl. dort 47, 48), sondern immer dann, wenn es für die Entstehung des Schadens ursächlich war.
  • BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52

    Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des

    Auszug aus BGH, 30.06.1969 - V ZR 47/66
    Jedenfalls der letztere Mangel ist jedoch auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 11, 181, 184) [BGH 26.11.1953 - III ZR 26/52].
  • BGH, 04.12.2012 - II ZR 159/10

    Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden

    Eine entsprechende Trennung in Grund- und Betragsverfahren setzt einen Anspruch voraus, der auf Zahlung von Geld oder die Leistung vertretbarer, der Höhe nach summenmäßig bestimmter Sachen gerichtet ist (BGH, Urteil vom 30. Juni 1969 - V ZR 47/66, NJW 1969, 2241; Urteil vom 30. November 1989 - IX ZR 249/88, NJW 1990, 1366, 1367; Urteil vom 19. Februar 1991 - X ZR 90/89, WM 1991, 1356, 1357; Urteil vom 14. Oktober 1993 - III ZR 157/92, NJW-RR 1994, 319; Urteil vom 27. Januar 2000 - IX ZR 45/98, WM 2000, 966, 967; MünchKommZPO/Musielak, 4. Aufl., § 304 Rn. 6).
  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 22/15

    Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts: Anspruch auf Bestellung

    Da das nicht zulässig ist, muss das Berufungsurteil schon aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden (vgl. Senat, Urteil vom 30. Juni 1969 - V ZR 47/66, NJW 1969, 2241; Urteil vom 24. Februar 1984 - V ZR 187/82, NJW 1984, 2213, 2214).
  • BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Ob einer Umdeutung des unzulässigen Grundurteils in ein Endurteil das Verbot der reformatio in peius entgegenstände, weil darin eine verbotswidrige Änderung der angefochtenen Entscheidung zum Nachteil des Beklagten als Rechtsmittelkläger läge (vgl. dazu etwa BGH, einerseits Urteil vom 30. Juni 1969 - V ZR 47/66 - NJW 1969, 2241, andererseits Urteile vom 24. Februar 1984 - V ZR 187/82 - NJW 1984, 2213 [2214] und vom 18. Januar 1991 - V ZR 11/90 - BGHZ 113, 232 [234]), mag auf sich beruhen.

    Ebensowenig bedarf der Erörterung, ob der Berufungsantrag des Klägers eine solche Umdeutung decken würde (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Juni 1969, aaO. S. 2241).

  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 6 O 464/14

    Entscheidungsform: Teilgrund- und Teilendurteil

    Ob die Bauunternehmen die kartellbedingten Preiserhöhungen nicht vollständig abgewälzt haben, inwiefern es also auf das klägerische Hilfsvorbringen ankommt, kann im Rahmen dieses Grundurteils, das zunächst nur den Hauptanspruch betrifft, dahinstehen (siehe insofern z.B. BGH (U.v. 14.06.2002 - V ZR 70/01), juris, Leitsatz 1 i.V.m. Rn. 9; BGH (U.v. 30.690.1969 - V ZR 47/66), juris, Leitsatz 2; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 304 Rn. 13 a)).
  • BGH, 24.02.1984 - V ZR 187/82

    Erlaß eines Grundurteils über den erbbaurechtlichen Heimfallanspruch;

    Eine Umdeutung des bei den vorliegenden Ansprüchen unzulässigen Grundurteils in ein (Teil-)Feststellungsurteil kommt - ganz abgesehen von der noch offenen Entscheidung über das Zurückbehaltungsrecht - schon deshalb nicht in Betracht, weil darin eine verbotswidrige Änderung (sogen. reformatio in peius) zum Nachteil des Beklagten als Rechtsmittelklägers läge (vgl. auch Senatsurteil vom 30. Juni 1969, V ZR 47/66, LM ZPO § 304 Nr. 30 a.E. = MDR 1969, 995, 996 a.E., wo eine solche Umdeutung nur als "erwägbar", nicht aber als möglich angesehen worden ist; mißverständlich daher der Hinweis auf dieses Urteil bei Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 42. Aufl. § 304 Anm. 4 c).
  • OLG Stuttgart, 20.06.2002 - 2 U 209/01

    Architektenvertrag: Belehrungspflicht des Architekten bezüglich Verjährung von

    d) Macht der Kläger einen Haupt- und einen Hilfsanspruch geltend (eventuelle Klagehäufung), so ist ein alternativ Haupt- und Hilfsanspruch umfassendes Grundurteil wegen der Unklarheit der Rechtskraft unzulässig (BGH NJW 69, 2241 [Schadensersatz in Naturalersatz und hilfsweise in Geld]; Musielak a.a.O. § 304, 27; ausführlicher derselbe in MK a.a.O. § 304, 27; Leipold a.a.O. § 304, 39; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 304, 13 a; vgl. auch zum Grundurteil über den Hilfsantrag vor Verbescheidung der Abweisung des Hauptantrages: Reichold a.a.O. § 304, 19; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 304, 13 a).
  • OLG Frankfurt, 14.04.1980 - 20 W 4/80
    Unter "besonderen Gründen« iSd § 1612 Abs. 2 S. 2 BGB sind Umstände zu verstehen, die im Einzelfall schwerer wiegen als diejenigen Gründe, deretwegen das Gesetz den Eltern gemäß § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB das Recht eingeräumt hat, zu bestimmen, daß der Unterhalt in einer anderen Art als durch eine monatlich im voraus zu zahlende Geldrente zu gewähren ist (vgl. KG NJW 1969, 2241; OLG Bremen NJW 1976, 2266; OLG Köln NJW 1977, 202; BayObLG NJW 1977, 680).

    Das so verstandene elterliche Bestimmungsrecht muß nur dann "aus besonderen Gründen« zurücktreten, wenn es den wohlverstandenen Interessen des Kindes zuwiderläuft, und die elterlichen Einflußmaßnahmen in einer die Menschenwürde oder das Recht des Kindes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzenden Weise erfolgen (KG NJW 1969, 2241; OLG Bremen NJW 1976, 2265; OLG Köln NJW 1977, 202; OLG Karlsruhe NJW 1977, 681).

  • BGH, 05.03.1970 - V BLw 33/69

    Weiterverweisung einer Klage durch ein Landgericht - Weiterverweisung einer

    Weiter führt die Rechtsbeschwerde an, das Beschwerdegericht sei in der Annahme, im vorliegenden Fall sei ein Grundurteil zulässig, vom Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1952 - V BLw 6/52 (RdL 1953, 107) und vom Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Juni 1969 - V ZR 47/66 (NJW 1969, 2241) abgewichen.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Juni 1969 - V ZR 47/66 befaßt sich mit der Frage, ob ein Urteil zulässig ist, das gleichzeitig alternativ den Hauptantrag und den Hilfsantrag der Klage für dem Grunde nach gerechtfertigt erklärt.

  • BGH, 04.12.1981 - V ZR 37/81

    Voraussetzungen eines Rückauflassungsanspruchs nach Rücktritt oder Kündigung -

    Ein Auflassungsanspruch kann nicht nach Grund und Betrag streitig sein, vielmehr kommt dies nur bei Ansprüchen auf Geld oder vertretbare Sachen vor (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 1969, V ZR 47/66 = NJW 1969, 2241; BGH Urteil vom 12. Juni 1975, III ZR 34/73 = NJW 1975, 1968).
  • BGH, 11.01.1974 - I ZR 89/72

    Anspruch des Frachtführers auf Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen dem

    Die Zulässigkeit eines Grundurteils wird dann in Zweifel zu ziehen sein, wenn es unzweckmäßig und verwirrend ist, die Entscheidung über Grund und Betrag zu trennen (BGH LM Nr. 18 zu § 304 ZPO), wenn das Grundurteil keine echte Vorentscheidung des Rechtsstreits ist (LM Nr. 16 zu § 304 ZPO) oder wenn Zweifel über die mögliche Rechtskraftwirkung des Grundurteils entstehen können (BGH NJW 69, 2241).
  • BGH, 10.03.1978 - V ZR 191/75

    Übertragung stadteigener Liegenschaften für militärische Zwecke des Deutschen

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