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   BGH, 28.07.1970 - 1 StR 175/70   

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BGH, 28.07.1970 - 1 StR 175/70 (https://dejure.org/1970,1776)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1970 - 1 StR 175/70 (https://dejure.org/1970,1776)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70 (https://dejure.org/1970,1776)
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Dachgeschoß in Flammen - unterlassenes Hinabwerfen der Kinder

§§ 212, 13 StGB, Garantenpflicht, Kausalität, Anforderungen an den (bedingten) Vorsatz (§ 15 StGB)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Totschlags - Totschlag durch Unterlassen - Garantenstellung eines Unterlassenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fensterwurffall

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 361
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 07.06.1940 - 1 D 223/40

    Zum Wesen des ursächlichen Zusammenhanges.

    Auszug aus BGH, 28.07.1970 - 1 StR 175/70
    Bei einer Unterlassungsstraftat ist die Nichthinderung des Erfolges dem Täter nur dann zuzurechnen, wenn die unterlassene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (RGSt 63, 392, 393; 75, 49, 50).

    Dazu genügt die Feststellung einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (RGSt 75, 49, 50).

  • RG, 20.01.1930 - II 230/29

    Muß die Unterlassung eine Rechtswidrigkeit gegenüber dem Verletzten enthalten, um

    Auszug aus BGH, 28.07.1970 - 1 StR 175/70
    Bei einer Unterlassungsstraftat ist die Nichthinderung des Erfolges dem Täter nur dann zuzurechnen, wenn die unterlassene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (RGSt 63, 392, 393; 75, 49, 50).
  • BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61

    Kenntnis des Täters von seiner Garantenpflicht als Voraussetzung für eine

    Auszug aus BGH, 28.07.1970 - 1 StR 175/70
    Zum Tatbestand der unechten Unterlassungsstraftat gehört die Garantenstellung des Unterlassenden (BGHSt 16, 155, 158) [BGH 29.05.1961 - GSSt - 1/61].
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss dem Täter bewusst sein, dass der Rettungserfolg mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eintreten würde (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70, MDR 1971, 361, 362 (bei Dallinger); wohl auch Beschluss vom 6. März 2007 - 3 StR 497/06, NStZ 2007, 469; zust. z.B. SSW-StGB/Kudlich, 3. Aufl., § 13 Rn. 38; LK-StGB/Jescheck, 11. Aufl., vor § 13 Rn. 96; Rosenau, aaO, S. 699; aM etwa Sternberg-Lieben/Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 15 Rn. 94 mwN; Verrel, aaO, S. 467; Haas, HRRS 2016, 384, 395 f.).
  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19

    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei

    Die vom 5. Strafsenat zitierten Entscheidungen stützen nicht seine These, der Vorsatz verlange in Fällen der "Quasi-Kausalität' ein sicheres Wissen des Täters dahingehend, dass der (Rettungs-)Erfolg mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eintreten würde (BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16, BGHSt 62, 223 Rn. 55 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70, MDR 1971, 361, 362 (bei Dallinger) und "wohl auch' Beschluss vom 6. März 2007 - 3 StR 497/06, NStZ 2007, 469; siehe im Einzelnen dazu Hoven, NStZ 2017, 707 f.; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 22 Rn. 31a f.).
  • BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21

    Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz:

    b) Zwar beruft sich der 5. Strafsenat für seine abweichende Rechtsauffassung auf das Urteil des 1. Strafsenats vom 28. Juli 1970 (1 StR 175/70 mit abl. Anm. Herzberg, MDR 1971, 881; Spendel, JZ 1973, 137).

    Sofern dem Urteil des 1. Strafsenats vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70 gleichwohl eine abweichende, die Auffassung des 5. Strafsenats stützende Rechtsansicht entnommen werden sollte, wäre diese jedenfalls aufgegeben.

  • BGH, 02.10.1979 - 1 StR 440/79

    Freispruch einer Ärztin vom Vorwurf einer fahrlässigen Tötung einer Kosmetikerin

    Bei einer Unterlassungsstraftat ist die Nichthinderung des Erfolgs dem Täter nur dann zuzurechnen, wenn die unterlassene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (BGHSt 6, 1, 2 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]; 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361; Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76 -).
  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 157/00

    Garantenstellung aus Ingerenz (pflichtwidriges Vorverhalten; nahe Gefahr des

    b) Die Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen kann auch deswegen keinen Bestand haben, weil nicht belegt ist, daß durch ein Eingreifen des Angeklagten der Tod des Andreas T. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre; denn nur dann könnte das Unterlassen für den Erfolgseintritt ursächlich geworden sein (vgl. BGHSt 6, 1, 2; 43, 381, 397; BGH bei Dallinger MDR 1971, 361; NStZ 1992, 31; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Brandstiftung 1).
  • BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Diese auf das Gutachten der Sachverständigen gestützten Feststellungen genügen den Anforderungen, die an die Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen Unterlassung und tatbestandsmäßigem Erfolg zu stellen sind (RGSt 51, 127; 63, 392, 393; 75, 49, 50; BGHSt 6, 1, 2 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]; 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 28. Juni 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361; Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76).
  • BGH, 31.07.1984 - 1 StR 9/84
    Es muß eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, daß der Erfolg bei Vornahme der unterbliebenen Handlung nicht oder erheblich später oder in wesentlich geringerem Umfang eingetreten wäre (RGSt 51, 127; 58, 130, 131; 63, 392, 393; 75, 49, 50/51; 75, 324, 326; BGHSt 6, 1, 2; 11, 1, 3/4; BGH, Urt. vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361/362; OLG Hamm NJW 1959, 1551).
  • BGH, 24.02.1977 - 1 StR 877/76

    Anforderungen an die Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen Unterlassung und

    Diese auf das Gutachten der Sachverständigen gestützten Feststellungen genügen den Anforderungen, die an die Annahme eines Kausalzusammenhanges zwischen Unterlassung und tatbestandsmäßigem Erfolg zu stellen sind (RGSt 51, 127; 63, 392, 393; 75, 49, 50; BGHSt 6, 1, 2; 21, 59, 61; BGH NJW 1954, 1047 Nr. 21; Urteil vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70, bei Dallinger MDR 1971, 361).
  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 167/79

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Zulässige Mitwirkung von Schöffen -

    Es genügt die Feststellung einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (BGH NJW 1951, 122; 1954, 1047, 1048; VRS 10, 359; BGH, 4 StR 431/52 vom 23. Oktober 1952 bei Dallinger MDR 1953, 20; 1 StR 175/70 vom 28. Juli 1970 bei Dallinger MDR 1971, 361) dafür, daß der Erfolg bei pflichtgemäßem Verhalten nicht oder wesentlich später eingetreten wäre (BGH NJW 1953, 1838 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 723/52]).
  • BGH, 01.02.1978 - 4 StR 692/77

    Vollendete sexuelle Nötigung und freiwilliger Rücktritt von einer versuchten

    Es kann dahinstehen, ob nach den Feststellungen des Landgerichts Raum für die Annahme ist, daß der Angeklagte von der im ersten Tatabschnitt als Rauschtat versuchten Vergewaltigung freiwillig zurückgetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1971 - 5 StR 676/70 bei Dallinger MDR 1971, 361, 362; BGHSt 7, 296, 299 f; GA 1968, 279).
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