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   BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70   

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BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70 (https://dejure.org/1970,1103)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1970 - 2 StR 538/70 (https://dejure.org/1970,1103)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1970 - 2 StR 538/70 (https://dejure.org/1970,1103)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe - Rechtmäßigkeit der Einordnung von Bandendiebstahl und Diebstahl unter Führen einer Schusswaffe als selbstständige Tatbestände

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 363
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 419/69

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Bande" - Aufhebung eines Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70
    Eine Bande kann aus zwei Mitgliedern bestehen (BGHSt 23, 239).

    Bandendiebstahl und Diebstahl unter führen einer Schußwaffe sind nicht bloße Erschwerungsgründe, sondern jeweils selbständige Tatbestände mit nochmals verschärfter Strafdrohung (BGHSt 23, 239, 240) [BGH 03.04.1970 - 2 StR 419/69].

    Die Erschwerungsgründe des Einbruchs oder Einsteigens, die in den Fallen B 2, 4, 5, 6, 9, 10, 12, 14 - 17 außerdem bei beiden Angeklagten vorliegen, gehen in den Tatbeständen des § 244 StGB n.F. auf; das Gesamtbild der Taten wird von der schwersten Begehungsform bestimmt; der jeweilige Erschwerungsgrund nach § 243 Nr. 1 StGB n.F. wird durch § 244 konsumiert (BGH Beschl. vom 3. April 1970 - 2 StR 419/69 = NJW 1970, 1279, 1280 [BGH 03.04.1970 - 2 StR 419/69] insoweit in BGHSt 23, 239 nicht veröffentlicht; 3. April 1970 - 2 GbR 114/70).

  • BGH, 18.02.1954 - 3 StR 793/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70
    Dazu genügt sowohl nach § 243 Abs. 1 Nr. 5 StGB a.F. wie auch nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F., daß die Angeklagten gebrauchsbereite Schußwaffen sowohl bei der Hinfahrt zum Tatort als auch vor allem bei dem der Wegnahme unmittelbar folgenden Fortschaffen der Beute mit dem Kraftfahrzeug bei sich hatten (BGH Urteile vom 18. Februar 1954 - 3 StR 793/53; 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64; 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 insoweit in BGHSt 23, 307 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70] nicht abgedruckt).
  • BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70
    Dazu genügt sowohl nach § 243 Abs. 1 Nr. 5 StGB a.F. wie auch nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F., daß die Angeklagten gebrauchsbereite Schußwaffen sowohl bei der Hinfahrt zum Tatort als auch vor allem bei dem der Wegnahme unmittelbar folgenden Fortschaffen der Beute mit dem Kraftfahrzeug bei sich hatten (BGH Urteile vom 18. Februar 1954 - 3 StR 793/53; 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64; 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 insoweit in BGHSt 23, 307 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70] nicht abgedruckt).
  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Auszug aus BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70
    Da die Änderung des Schuldspruchs nur auf einer Gesetzesänderung nach Erlaß des angefochtenen Urteils beruht, war die Änderung nicht auf den Mitangeklagten Joachim L. zu erstrecken (BGHSt 20, 77).
  • BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70

    Revisionsgrund der verletzten Aufklärungspflicht - Rüge einer fehlerhaften

    Auszug aus BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70
    Dazu genügt sowohl nach § 243 Abs. 1 Nr. 5 StGB a.F. wie auch nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F., daß die Angeklagten gebrauchsbereite Schußwaffen sowohl bei der Hinfahrt zum Tatort als auch vor allem bei dem der Wegnahme unmittelbar folgenden Fortschaffen der Beute mit dem Kraftfahrzeug bei sich hatten (BGH Urteile vom 18. Februar 1954 - 3 StR 793/53; 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64; 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 insoweit in BGHSt 23, 307 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70] nicht abgedruckt).
  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93

    Straftat - Mehrere Alternativen - Schwerer Raub - Tateinheit

    a) Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 424/77 - zwar eine nähere Ausführungen die Annahme von Tateinheit zwischen § 250 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 StGB gebilligt; der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist in seiner Entscheidung vom 24. November 1970 (2 StR 538/70, bei Dallinger MDR 1971, 363) von Tateinheit zwischen Nr. 1 und Nr. 3 des - dem § 250 StGB verwandten - § 244 StGB ausgegangen.
  • BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82

    Pistole im Fluchtwagen - §§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter Raub; § 250

    Soweit wiederholt die Meinung vertreten worden ist, es reiche für das Beisichführen aus, wenn ein Teilnehmer die Waffe bei der Hinfahrt zum Tatort und beim Wegschaffen der Beute in unmittelbarem Anschluß an die Tat bei sich hat (BGH, Urteil vom 24, Juni 1964 - 2 StR 202/64;Urteil vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 = GA 1971, 82;Beschluß vom 24. November 1970 - 2 StR 538/70;Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 573/70;Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 473/75), handelt es sich um durch den jeweils zu entscheidenden Fall nicht gebotene, zu allgemein formulierte Aussagen, die der Präzisierung in dem oben niedergelegten Sinne bedürfen und deshalb im Schrifttum auch mit Recht auf Ablehnung gestoßen sind (vgl. Geilen Jura 1979, 222; Kühl JuS 1982, 191; Lackner a.a.O.; Samson a.a.O.; Eser a.a.O. § 250 Rdn. 7; Schünemann JA 1980, 394).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Erfüllt ein Täter mehrere Alternativen desselben Tatbestands, kann dies auch dann bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, wenn dies im Urteilstenor nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 363; Beschluß vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93; Stree in Schönke/Schröder aaO. § 46 Rdn. 47 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Gleiches gilt, wenn er mehrere Begehungsalternativen eines Tatbestandes erfüllt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 363), und zwar auch dann, wenn dies - wie hier - im Urteilstenor nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BGH NStZ 1996, 383, 384).
  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger

    Umfasst ein Qualifikationstatbestand - wie § 244 Abs. 1 StGB - mehrere eigene Tatbestände, ist die konkret abgeurteilte Tat zu bezeichnen (vgl. MünchKomm-StPO/Maier, § 260 Rn. 268, 275 ff.); treffen mehrere eigenständige Qualifikationstatbestände zusammen, so ist - auch bei § 244 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StGB - eine Verurteilung im Wege der Tateinheit möglich (vgl. auch MünchKomm-StPO/Maier, a.a.O., Rn. 268; zur früheren Fassung bereits BGH, Beschl. v. 24. November 1970 - 2 StR 538/70, MDR 1971, 363 bei Dallinger).
  • BGH, 10.02.1994 - 1 ARs 2/94

    Opferidentität - Tateinheit - Qualifikationstatbestand - Urteilsformel - Urteil

    Der 2. Strafsenat - an den sich dieselbe Anfrage richtet - hat entschieden, möglich sei die Verurteilung des Angeklagten wegen Diebstahls mit Waffen (§ 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB) in Tateinheit mit Bandendiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB); denn insoweit seien selbständige Straftatbestände gegeben(Beschl. vom 24. November 1970 - 2 StR 538/70 - bei Dallinger MDR 1971, 363; zustimmend etwa Ruß in LK 10. Aufl. § 244 Rdn. 18).

    Deshalb bestehen keine Bedenken gegen eine Verurteilung des Angeklagten "wegen Diebstahls mit Waffen in Tateinheit mit Bandendiebstahl", wie sie der 2. Strafsenat in seinem Beschluß vom 24. November 1970 (aaO.) vorgenommen hat.

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

    Ob dem generell zu folgen oder beispielsweise für die vorliegende Fallgestaltung, bei der es vor der neuen Hauptverhandlung zu einem Verteidigerwechsel gekommen ist, eine Ausnahme anzunehmen ist, kann jedoch ebenso dahinstehen wie die Frage, ob es darauf ankommen kann, daß der Angeklagte den Hinweis vergessen haben könnte (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 363 f.).
  • BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93

    Verwirklichung - Tatbestandsalternative - Schwerer Raub - Strafzumessung -

    Der 2. Strafsenat ist in seinerEntscheidung vom 24. November 1970 (2 StR 538/70, bei Dallinger MDR 1970, 363) von Tateinheit zwischen Nr. 1 und Nr. 3 des - dem § 250 StGB verwandten - § 244 StGB ausgegangen.
  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97

    Gemeinschaftlicher räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Raub,

    Die § 223a StGB betreffenden Mängel haben sich zwar nicht auf den Schuldspruch ausgewirkt, können aber für den Strafausspruch von Bedeutung sein, weil hierbei berücksichtigt werden kann, wenn mehrere Alternativen desselben Tatbestandes erfüllt sind (vgl. BGH b. Dallinger MDR 1971, 363; NStZ 1996, 383, 384 m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2023 - 2 RBs 18/23

    Unzulässige Aufklärungslüge mangels bestimmter Beweistatsache; Pflicht zur

    Bei dieser Sachlage bedurfte es nach der Zurückverweisung der Sache keiner Wiederholung des Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 363; OLG Köln NJW 1957, 473; OLG Stuttgart MDR 1967, 233; Stuckenberg in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rdn. 14).
  • KG, 23.06.2005 - 5 Ws 296/05

    Strafzeitberechnung: Anrechenbarkeit eines persönlichen Sicherheitsarrestes auf

  • LG Hamburg, 25.06.1974 - 19/72

    Erschiessung von vier inhaftierten Juden. Massenerschiessung der in Slonim

  • OLG Karlsruhe, 11.10.1979 - 2 Ss 161/79

    Wirkstoffgehalt; Urteilsgründe; Strafrahmen; Strafzumessungstatsachen;

  • BGH, 21.10.1975 - 1 StR 473/75

    Gaspistolen als Schußwaffen - Beispiele zur Unbeachtlichkeit der Entfernung zur

  • BGH, 17.01.1974 - 4 StR 601/73

    Fehlende Beschreibung der maßgeblichen gesetzlichen Merkmale der strafbaren

  • BGH, 29.10.1975 - 2 StR 511/75

    Körperverletzung als notwendiges Durchgangsstadium für die Tötung -

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