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   BGH, 29.02.1972 - 5 StR 691/71   

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BGH, 29.02.1972 - 5 StR 691/71 (https://dejure.org/1972,1959)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1972 - 5 StR 691/71 (https://dejure.org/1972,1959)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1972 - 5 StR 691/71 (https://dejure.org/1972,1959)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 570
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Mit Beschluss vom 24. März 1972 (2 StR 413/71, bei Dallinger, MDR 1972, 570) äußerte er die Auffassung, dem im Zustand erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit handelnden Täter dürfe allein der hierfür ursächliche übermäßige Alkoholkonsum "nicht zum Nachteil gereichen"; vielmehr müssten weitere auf die abzuurteilende Tat bezogene Umstände hinzutreten.
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Mit Beschluss vom 24. März 1972 (2 StR 413/71, bei Dallinger, MDR 1972, 570) äußerte er die Auffassung, dem im Zustand erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit handelnden Täter dürfe allein der hierfür ursächliche übermäßige Alkoholkonsum "nicht zum Nachteil gereichen"; vielmehr müssten weitere auf die abzuurteilende Tat bezogene Umstände hinzutreten.
  • BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die

    Hat der Täter jedoch seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit etwa durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt, so kann die Strafmilderung versagt werden, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH , Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 - ;Urteil vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85).
  • BGH, 16.02.1987 - 3 StR 17/87

    Strafmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß

    So ist es in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei einem Täter, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, die Strafmilderung versagt werden kann, wenn er die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH NStZ 1986, 114 f.).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Diese Möglichkeit ist einmal dann gegeben, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten - insbesondere Gewaltdelikte - zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch bewußt hätte sein können (BGH, Beschl. vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH, Beschl. vom 26. Juli 1977 - 1 StR 317/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80 - bei Mösl NStZ 1981, 135; BGH, Beschl. vom 15. November 1984 - 4 StR 663/84 - StV 1985, 102, dort mit falschem Datum abgedruckt; sowohl zur Frage eines minder schweren Falles als auch zur Herabsetzung des Strafrahmens nach § 49 Abs. 1 StGB vgl. BGH StV 1981, 401; zur Frage eines selbst verschuldeten Affektstaus vgl. BGH, Urt. vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75 - bei Holtz MDR 1976, 633).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit,

    Hat ein Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt, kann die Herabsetzung des Regelstrafrahmens dann unangemessen sein, wenn er die Neigung hatte, unter Alkoholeinfluß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH, Beschlüsse vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570 und vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85; BGH MDR 1985, 947; vgl. auch BVerfG in DRiZ 1979, 55, 56).
  • BGH, 15.07.1994 - 2 StR 306/94

    Verminderte Steuerungsfähigkeit - Alkoholeinfluß - Strafmilderung

    In Fällen alkoholbedingt erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit ist die Ablehnung von Strafmilderung dann zulässig, wenn der Angeklagte bei der Alkoholaufnahme wußte oder hätte wissen können, daß er unter der Wirkung des Alkohols Straftaten begehen werde (BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 782; BGH, Beschluß vom 15. November 1984 - 4 StR 663/84), und wenn er in der Lage war, den Alkoholgenuß zu unterlassen (BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1984 - 2 StR 546/84 = StV 1984, 102).
  • BGH, 30.10.1985 - 3 StR 387/85

    Annahme eines minder schweren Falles bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21

    Hat der Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit, wie hier, durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt, so kann die Strafmilderung freilich versagt werden, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung, bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 - Urteil vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 663/84

    Voraussetzungen an die Ausübung strafrichterlichen Ermessens bei der Versagung

    Wegen schuldhafter Herbeiführung des Zustands der erheblich verminderten Schuldfähigkeit hätte nämlich eine Strafmilderung nur versagt werden können, wenn der Angeklagte die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch bewußt hätte sein können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80).
  • BGH, 25.06.1991 - 1 StR 262/91

    Milderes Gesetz im Vergleich von § 112 Abs. 1 (Strafgesetzbuch der DDR) StGB-DDR

    Diese Möglichkeit ist gegeben, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten - insbesondere Gewaltdelikte - zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch bewußt hätte sein können (BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH StV 1985, 102; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung, Neigung zu Straftaten 1, 3 und 6).
  • BGH, 18.06.1985 - 4 StR 232/85

    Strafmilderung bei Herbeiführung des Zustandes der verminderten Schuldfähigkeit

  • BGH, 14.05.1985 - 1 StR 207/85

    Tateinheit bei Teilidentität der Tatausführung

  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 317/77

    Anforderungen an die Begründung der Versagung einer Strafmilderung

  • BGH, 01.08.1975 - 3 StR 212/75

    Aufhebung des Strafausspruchs im Revisionsverfahren - Schwere der Schuld als für

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