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LG Ansbach, 26.01.1973 - Qs 18/73 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 1041
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04
Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das …
Obwohl der Angeklagte das Urteil auch hinsichtlich des Schuldspruchs angegriffen und mit seinem Rechtsmittel lediglich einen Teilerfolg zur Gesamtstrafe erzielt hat, erscheint es nicht gänzlich ausgeschlossen, daß insbesondere im Hinblick auf die der Gesamtstrafenbildung zugrundezulegende Einsatzstrafe von nur einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe im Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO eine nicht nur unwesentliche Herabsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe erfolgen und damit das Gewicht der Rechtsfolge so gemildert wird, daß es unbillig wäre, dem Angeklagten die gesamten Rechtsmittelkosten aufzuerlegen (vgl. BGH StV 1987, 449; OLG Hamm MDR 1973, 1041). - OLG Hamm, 05.04.2011 - 3 RVs 19/11
Fahrlässigkeit bei einer Drogenfahrt unter Amfetamin
Daher hat der Verurteilte grund-sätzlich die der Staatskasse durch das erstinstanzliche Verfahren erwachsenen Gebühren und Auslagen zu tragen, denn sie sind durch die Verurteilung wegen der begangenen Ordnungswidrigkeit verursacht, §§ 464 a Abs. 1 S. 1, 465 Abs. 1 StPO .Andererseits ist aber auch anerkannt, dass eine wesentliche Strafmilderung ( vgl. OLG Hamm MDR 1973, 1041) bei der Kostenentscheidung Berücksichtigung finden kann.