Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 08.11.1972 | OLG Hamburg, 04.12.1972

Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.11.1972 - 2 W 105/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,9517
OLG Köln, 29.11.1972 - 2 W 105/72 (https://dejure.org/1972,9517)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.11.1972 - 2 W 105/72 (https://dejure.org/1972,9517)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. November 1972 - 2 W 105/72 (https://dejure.org/1972,9517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,9517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 324
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Karlsruhe, 16.01.2024 - 19 W 92/22

    Zum Vergleichsmehrwert in Fällen, in denen auch ein etwaiger Regreßanspruch gegen

    Dass in solchen Fällen ein Vergleichsmehrwert festzusetzen ist, entspricht der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung, die die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts entweder - bei oder wegen eines Interesses aller Beteiligten an einer Gesamtbereinigung - für den gesamten Rechtsstreit (so OLG Koblenz, Beschluss vom 22.12.1997, 14 W 771/97 - juris, Rn. 2; OLG Köln, Beschluss vom 29.11.1972, 2 W 105/72, für Gesamtvergleich mehrerer Prozesse) oder jedenfalls im Verhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner der miterledigten Ansprüche bejaht (so z. B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.12.2014, 10 U 158/13 - juris, Rn. 4; Beschluss vom 28.03.2018, 10 W 8/18; Beschluss vom 25.04.2018, 10 W 25/18).

    Die Auffassung des OLG Koblenz (Beschluss vom 22.12.1997, 14 W 771/97 - juris, Rn. 2) und des OLG Köln (Beschluss vom 29.11.1972, 2 W 105/72 - juris (Orientierungssatz)), der Gegenstandswert des Vergleichs sei auf die Summe aller untereinander verglichenen Umstände festzusetzen, wenn sich auch die Streithelfer am Prozessvergleich im allseitigen Interesse an einer umfassenden Bereinigung beteiligen, erscheint zu weitgehend, zumal sich häufig - wie auch im vorliegenden Fall - nicht wird feststellen lassen, ob das Interesse eines Klägers an dem Vergleichsschluss so ausgeprägt ist, dass er die Mehrkosten durch die Miterledigung von Ausgleichsansprüchen zwischen dem Beklagten und den Streithelfern zu tragen bereit ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.04.2016 - L 7/14 AS 35/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der Einigungsgebühr

    Das SG bezieht sich zur Begründung seiner Auffassung auf eine in der Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2009 - II-10 WF 36/08, 10 WF 36/08 - OLGR 2009, 455 = juris Rn. 6; OLG Köln, Beschluss vom 29. November 1972 - 2 W 105/72 - juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Auflage 2015, VV 1003, 1004, Rn. 71), wonach bei gemeinsamer Einigung in mehreren Rechtsstreitigkeiten derselben Parteien nur eine Einigungsgebühr entstehe, die nach den zusammengerechneten Werten der Einigungsgegenstände zu berechnen sei.
  • OLG Stuttgart, 15.12.2014 - 10 U 158/13

    Streitwertfestsetzung: Mehrwert eines Prozessvergleichs bei Mitregelung eines

    So wird vom OLG Koblenz (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 22.12.1997 - 14 W 771/97, JurBüro 1999, 196, juris Rz. 2) und vom OLG Köln (OLG Köln, Beschl. v. 29.11.1972 - 2 W 105/72, MDR 1973, 324) vertreten, dass dies zu einem Vergleichsmehrwert für alle Parteien des Rechtstreits führt, wenn die Erledigung der Gesamtschuldnerausgleichsansprüche Teil einer Gesamtbereinigung gewesen sei, an der alle Parteien ein Interesse hatten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2020 - L 7 AS 31/19

    Dieselbe Angelegenheit; Einigungsgebühr; Prozesskostenhilfe; Stundenzettel;

    "Das SG bezieht sich zur Begründung seiner Auffassung auf eine in der Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2009 - II-10 WF 36/08, 10 WF 36/08 - OLGR 2009, 455 = juris Rn. 6; OLG Köln, Beschluss vom 29. November 1972 - 2 W 105/72 - juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Auflage 2015, VV 1003, 1004, Rn. 71), wonach bei gemeinsamer Einigung in mehreren Rechtsstreitigkeiten derselben Parteien nur eine Einigungsgebühr entstehe, die nach den zusammengerechneten Werten der Einigungsgegenstände zu berechnen sei.
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 18 W 31/15

    Streitwert eines Vergleichs bei Miterledigung von Ansprüchen zwischen einer

    Es wird vertreten, dass dies zu einem Vergleichsmehrwert für alle Parteien des Rechtsstreits führt, wenn die Erledigung Teil einer Gesamtbereinigung gewesen ist, an der alle Parteien ein Interesse hatten (OLG Koblenz, Beschluss vom 22.12.1997, 14 W 771/97, BeckRS 1997, 30813226; OLG Köln, Beschluss vom 19.11.1972, 2 W 105/72, MDR 1973, 324).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2016 - 13 OA 130/16

    Einigungsgebühr; Gesamt-Gegenstandswert; Mitvergleichen; Verbindungsbeschluss;

    Es handelt sich dabei um das vom Antragsgegner an einem Beispiel veranschaulichte "Mitvergleichen" von Gegenständen weiterer , bereits anhängiger Verfahren anlässlich der vergleichsweisen Beilegung eines Verfahrens (vgl. dazu Bischof, in: ders./Jungbauer u.a., RVG, 6. Aufl. 2014, Nr. 1003 VV Rdnrn. 31 f.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 29. April 2008 - 1 O 38/08 -, juris Rdnr. 4; OLG Köln, Beschl. v. 29. November 1972 - 2 W 105/72 -, MDR 1973, 324; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, RVG Nr. 1000 VV Rdnr. 66).
  • VG Minden, 08.04.2010 - 6 K 3485/08

    Anforderungen an die zulässige Erinnerung eines Prozessbevollmächtigten gegen

    Der Fall, über den das OLG Köln mit Beschluss vom 29.11.1972 - 2 W 105/72 - (MDR 1973, 324) zu befinden hatte - auf jenen Beschluss hat das OVG NRW in seinem o.g. Beschluss wie zuvor das jetzt beschließende Gericht als damals erstinstanzliches Gericht Bezug genommen -, unterscheidet sich von den jetzt vorliegenden Verfahren gleichfalls ausschlaggebend dadurch, dass damals "mehrere Rechtsstreitigkeiten mit verschiedenen Parteien in einem der Verfahren durch einen Gesamtvergleich erledigt" wurden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 E 1309/05
    Der vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung in Bezug genommene Beschluss des OLG Köln vom 29. November 1972 - 2 W 105/72 -, MDR 1973, 324, betrifft gerade den Fall, dass "mehrere Rechtsstreitigkeiten mit verschiedenen Parteien in einem der Verfahren durch einen Gesamtvergleich erledigt" werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.11.1972 - 2 U 45/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,3546
OLG Köln, 08.11.1972 - 2 U 45/72 (https://dejure.org/1972,3546)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.1972 - 2 U 45/72 (https://dejure.org/1972,3546)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 1972 - 2 U 45/72 (https://dejure.org/1972,3546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,3546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schriftlich übernommene Verpflichtung; Beweis; Schriftvertrag; Kostenbelastung; Anständige Prozeßführung; Wahrheitswidriges Bestreiten

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 324
  • VersR 1973, 283
  • DB 1973, 129
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 06.11.2008 - 2 W 11/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Terminsgebühr bei einer telefonischen

    Der Grundsatz der Wertaddition wird auch dann angewendet, wenn mehrere Rechtsstreitigkeiten mit verschiedenen Parteien in einem Verfahren durch einen Gesamtvergleich erledigt werden (OLG Köln MDR 1973, 324).
  • OLG Koblenz, 22.12.1997 - 14 W 771/97

    Streitwert des Vergleichs bei Beteiligung des Streithelfers

    Infolgedessen ist der Gegenstandswert für den Vergleich auf die Summe aller verglichenen Ansprüche festzusetzen (OLG Köln MDR 1973, 324; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG , 5.0 Nr. 1660 Rdnr. 40; Roth in Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., § 3 VI Vergleich II.1.).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.1998 - 2 WF 146/97

    PKH; Mutwilligkeit; Kostenentscheidung; Kostenverteilung

    Der auch im Prozeßrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben gebietet es, ihm dann die Rechtswohltat des § 97 Abs. 2 ZPO zu versagen (so auch OLG Köln, MDR 1973, 324 Nr. 72; OLG Frankfurt/M., FamRZ 1982, 806, 807; Zöller/Herget, ZPO , 20. Aufl., § 97 Rn. 11; BLAH/Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 97 Rn. 65), wobei im Rahmen der sodann erforderlichen Ermessensentscheidung alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und abzuwägen sind (vgl. BLAH/Hartmann, a.a.O., Rn. 69).
  • OLG Frankfurt, 26.05.1982 - 1 UF 46/82

    Zur Beschwer, wenn ein Urteil nur in Zinsausspruch angefochten ist

    Der auch im Prozessrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben gebietet daher, ihr die Rechtswohltat des Abs. 2 des § 97 ZPO zu versagen (vgl. auch OLG Köln, MDR 1973, 324 Nr. 72; LG Frankfurt am Main, NJW 1982, 1056).
  • OLG Köln, 24.06.1997 - 15 U 4/97
    § 97 Abs. 2 ZPO findet insoweit keine Anwendung, weil der Kläger in erster Instanz wider besseres Wissen die Abtretung der von ihm geltend gemachten Ansprüche nicht vorgetragen und damit seiner Wahrheitspflicht gemäß § 138 Abs. 1 ZPO nicht genügt hat (vgl. OLG Köln MDR 1973, 324).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.12.1972 - 8 W 275/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,9447
OLG Hamburg, 04.12.1972 - 8 W 275/72 (https://dejure.org/1972,9447)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.12.1972 - 8 W 275/72 (https://dejure.org/1972,9447)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Dezember 1972 - 8 W 275/72 (https://dejure.org/1972,9447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,9447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 324
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht