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OLG Köln, 17.10.1973 - 2 U 31/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 426 Abs. 1 S. 1; BGB § 449 Abs. 1 S. 2; KostO § 3 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vertragskosten; Übernahme durch Käufer; Notarieller Vertrag; Haftung; Notarkosten; Kostenübernahmeerklärung
Papierfundstellen
- MDR 1974, 136
- DNotZ 1974, 101
- VersR 1974, 673
- DB 1973, 2345
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.11.2012 - V ZR 182/11
Aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag: Haftung der vollmachtlos …
Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung darüber getroffen haben, dass der Käufer die Beurkundungskosten auch dann tragen soll, wenn der Vertrag im Übrigen nicht wirksam wird (vgl. OLG Köln, MDR 1974, 136, 137;… Staudinger/Beckmann, BGB [2004], § 448 Rn. 22), oder dass die Notarkosten in ihrem Innenverhältnis als Gesamtschuldner anders verteilt werden sollen, als das der Regel des § 426 Abs. 1 BGB entspricht. - LG Hechingen, 27.05.1981 - 2 S 30/81 Der Geschädigte handelt seiner Schadenminderungspflicht zuwider, wenn er bei einem Totalschaden seines Pkw mit einem Zeitwert von 1500 DM (abzüglich 200 DM Restwert) zwei Tage vor Antritt einer Urlaubsreise einen Ersatzwagen anmietet und dadurch bei einer Fahrleistung von 3911 km Kosten von ca. 4300 DM entstehen läßt, statt notfalls unter Verschiebung des Urlaubs um ein bis zwei Tage sich einen Gebrauchtwagen zu beschaffen (OLG Nürnberg VersR 1974, 678 = MDR 74, 136) oder die Bundesbahn zu benutzen (OLG Düsseldorf VersR 1974, 179).