Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.11.1973

Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1973 - KZR 22/72   

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BGH, 22.10.1973 - KZR 22/72 (https://dejure.org/1973,908)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1973 - KZR 22/72 (https://dejure.org/1973,908)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1973 - KZR 22/72 (https://dejure.org/1973,908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Werkvertretungsvertrages - Wirksamkeit einer Vertragskündigung - Auslegung von Vertragsklauseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - EDV-Ersatzteile -, Auslegung eines formularmäßigen Vertrages, der einem individuell ausgehandelten Mustervertrag entspricht, durch das Revisionsgericht, VHV, nachvertragliche Pflichten, Diskriminierungsverbot, Diskriminierung, Weiterbelieferung mit Ersatzteilen, ...

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 141
  • MDR 1974, 293
  • GRUR 1974, 168
  • WM 1974, 37
  • DB 1974, 183
  • DB 1974, 184
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1952 - I ZR 60/52

    Binnenschiffahrt. Außergewöhnliche Kosten

    Auszug aus BGH, 22.10.1973 - KZR 22/72
    Allerdings kann ein Vertrag, der von einer Partei allgemein in einer Vielzahl von Fällen gleichlautend und den ganzen Vertragsinhalt umfassend (formularmäßig) verwendet wird, als typischer Vertrag dann vom Revisionsgericht ausgelegt werden, wenn der Inhalt eines solchen Vertrags wie allgemeine Geschäftsbedingungen (dazu BGHZ 8, 55, 56; 17, 1, 3) von dieser Partei einseitig aufgestellt und im Einzelfall von der anderen Partei ohne Einflußnahme auf den Inhalt nur im ganzen hingenommen oder abgelehnt wird, und wenn weiter solche Formularverträge über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus verwendet werden.
  • BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.10.1973 - KZR 22/72
    Allerdings kann ein Vertrag, der von einer Partei allgemein in einer Vielzahl von Fällen gleichlautend und den ganzen Vertragsinhalt umfassend (formularmäßig) verwendet wird, als typischer Vertrag dann vom Revisionsgericht ausgelegt werden, wenn der Inhalt eines solchen Vertrags wie allgemeine Geschäftsbedingungen (dazu BGHZ 8, 55, 56; 17, 1, 3) von dieser Partei einseitig aufgestellt und im Einzelfall von der anderen Partei ohne Einflußnahme auf den Inhalt nur im ganzen hingenommen oder abgelehnt wird, und wenn weiter solche Formularverträge über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus verwendet werden.
  • BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65

    Preisbindung von Arzneimitteln - Gewährung einer Warenrückvergütung - Verstoß

    Auszug aus BGH, 22.10.1973 - KZR 22/72
    Denn bei dieser Handhabung kommt es bei der Bestimmung des Vertragsinhalts im Wege der Auslegung, ebensowenig wie bei allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht auf die individuelle Vorstellung der Vertragsparteien und die den Abschluß des Vertrags im Einzelfall begleitenden Umstände an (Senatsurteil vom 16. Dezember 1965 - KZR 1/65, WuW/E BGH 7139, 761 f = Betrieb 1966, 495 rechts (Preisbindungsvertrag); BGHZ 47, 207, 215; 217, 220 (Teilfinanzierungsverträge) und 51, 55, 58 (Automatenaufstellungsvertrag)).
  • BGH, 26.10.1972 - KZR 54/71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 22.10.1973 - KZR 22/72
    Allerdings kann, wie in dem von der Revision herangezogenen Fall (Senatsurteil vom 26. Oktober 1972 - KZR 54/71, BB 1973, 108 (Anm. Ulmer S. 112 f) = GRUR 1973, 277 (Anm. Hefermehl), davon ausgegangen werden, daß die Klägerin für den Reparatur- und Wartungsdienst der Original-Ersatzteile der Beklagten bedarf und die Beklagte dafür auf diesem Teilmarkt marktbeherrschend ist.
  • BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84

    Inanspruchnahme des Fahrers nach rechtskräftiger Abweisung der

    Dies kann das Revisionsgericht nachprüfen, da der Anwendungsbereich der vorformulierten Ausschreibungsbedingungen über den Bezirk eines Oberlandesgerichtes hinauswirkt (s. BGHZ 86, 284, 288 und 8, 55, 56 sowie BGH Urteile vom 22. Oktober 1973 - KZR 22/72 - MDR 1974, 293, 294 und vom 25. Oktober 1984 - VII ZR 95/83 - VersR 1985, 165 = WM 1985, 59, 60); das schon deshalb, weil der Veranstalter, der Internationale Verband der BMW Clubs e.V., seinen Sitz in Mülheim/Ruhr und die ihn unterstützende B. Motorenwerke A.G. - die Kraftfahrzeughalterin des von B. gefahrenen Wagens - ihren Sitz in München haben.
  • BGH, 21.02.1989 - KZR 3/88

    "Frankiermaschinen"; Pflicht des Geschäftsherrn zur Belieferung eines

    Dabei hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats auf den (Teil-) Markt für Ersatzteile zu P. Frankiermaschinen abgestellt, auf dem die Beklagte Alleinanbieterin ist (vgl. Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1241 - Registrierkassen; Urt. v. 22.10.1973 - KZR 22/72, WuW/E 1288, 1291 = GRUR 1974, 168, 170 - EDV-Ersatzteile; Beschl. v. 12.2.1980 - KRB 4/79, WuW/E 1729, 1730 - Ölbrenner; Beschl. v. 23.2.1988 - KVR 2/87, WuW/E 2479, 2481 - Reparaturbetrieb).

    Bezüglich der Wartung und Reparatur der bereits von der Klägerin als Handelsvertreterin der Beklagten abgesetzten und ausgelieferten Geräte hat sich durch die Beendigung des Handelsvertretervertrages mit der Beklagten unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt nichts geändert, wenn auch die wirtschaftliche Funktion der Klägerin im Verhältnis zur Beklagten insgesamt im Hinblick auf den Absatz neuer Geräte für die Zukunft eine andere geworden ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1973 - KZR 22/72, WuW/E 1288, 1291 - EDV-Ersatzteile).

    Diese Wechselwirkung wie auch die erhebliche Bedeutung der Aufrechterhaltung und Pflege der alten Kundenbeziehungen mit Hilfe des Reparatur- und Ersatzteilgeschäfts für den künftigen Verkauf neuer Frankiermaschinen sind auch in die Abwägung nach § 26 Abs. 2 GWB für die Frage einer unbilligen Behinderung der Klägerin durch die Nichtbelieferung mit Ersatzteilen einzubeziehen (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1973 - KZR 22/72, WuW/E 1288, 1292 = GRUR 1974, 168, 170 - EDV-Ersatzteile; Beschl. v. 12.2.1980 - KRB 4/79, WuW/E 1729, 1731 - Ölbrenner).

  • BGH, 18.11.1976 - VII ZR 150/75

    Rechtswirkungen des Handelns eines Baubetreuers

    Dabei kann dahinstehen, ob es sich um die Auslegung von Individualvereinbarungen handelt, die in der Revision nur beschränkt nachprüfbar ist (BGH, LM § 550 ZPO Nr. 5), oder um ihrem Inhalt nach häufig und überregional verwendete, also typische Vertragsmuster, die das Revisionsgericht frei auslegen kann (BGH, NJW 1974, 141 = WM 1974, 37).
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 2/90

    Förderung von Leasingsgeschäften durch marktbeherrschenden

    Dazu kann aber grundsätzlich niemand verpflichtet sein (vgl. dazu BGH, Urt. v. 22.10.1973 - KZR 22/72, WuW/E 1288, 1292 - EDV-Ersatzteile; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2539 - Lüsterbehangsteine; Urt. v. 21.2.1989 - KZR 3/88, WuW/E 2589, 2592 - Frankiermaschinen).
  • BGH, 21.10.1992 - VIII ZR 99/91

    Vertragsübernahme bei Erwerb eines Gaststättengrundstücks und Übernahme einer

    Diesen Rechtsfehler (dazu z.B. BGHZ 24, 39, 41 [BGH 19.03.1957 - VIII ZR 74/56]; BGH, Urteil vom 22. November 1973 - KZR 22/72 = WM 1974, 37 unter 1; Senatsurteil vom 16. Oktober 1991 aaO.; BAG NJW 1956, 1732, 1733; BAG NJW 1971, 639 unter 1 b; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 50. Aufl., § 550 Anm. 2 B) hat das Revisionsgericht auch ohne eine auf die unterbliebene Verwertung der angeführten Vertragsbestimmung konkret abzielende Revisionsrüge zu beachten (z.B. BAG AP § 133 BGB Nr. 32 m.Nachw. und Anm. Grunsky).
  • BGH, 27.02.1974 - V ZR 85/72

    Grundsätze der Vertragsauslegung

    Obschon hier nach dem Text des Teilnahineantrags als Gerichtsstand und Erfüllungsort Stuttgart vereinbart ist, sich deshalb offenbar nur das Oberlandesgericht Stuttgart als Berufungsgericht mit der Auslegung solcher Verträge zu befassen hat (vgl. BGH NJW 1963, 2227; WM 1974, 37, 38), und dem Revisionsgericht die eigene Auslegung an sich verwehrt bleibt, ist der Senat doch angesichts jener Lücke in der Beurteilung des Berufungsgerichts imstande, die Vertragsurkunde selbständig und frei auszulegen (vgl. BGH DM BGB § 133 A Nr. 2; BGHZ 47, 217, 220 f; BGH WM 1967, 645, 647).
  • BGH, 09.10.1975 - III ZR 31/73

    Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Darlehensrückzahlung - Erfordernis der

    Denn in diesem Fall kommt es auf die individuellen Vorstellungen der Vertragspartner und die Begleitumstände für den Abschluß des Vertrages im Einzelfall nicht an (vgl. BGH in MDR 1974, 293/4).
  • BGH, 24.11.1975 - III ZR 81/73

    Wirksamkeit einer Abtretungserklärung - Abtretung aller gegenwärtigen und

    Es wird als Vertragsmuster einseitig von der Klägerin wie durch allgemeine Geschäftsbedingungen festgelegt und von der anderen Vertragspartei ohne Einfluß auf den Inhalt nur im ganzen hingenommen oder abgelehnt (vgl. BGHZ 8, 55, 56; 17, 1, 3; BGH MDR 1974, 293, 294; vgl. auch BAG NJW 1967, 751).
  • BGH, 23.04.1985 - VI ZR 154/83

    Haftungslast der Bundesbahn bei Unfällen auf Privatgleisanschlüssen

    Dies gilt einmal für die "Allgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschlüsse", die sich als Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 22. Oktober 1973 - KZR 22/72 - MDR 1974, 293, 294; Baumbach-Albers, ZPO, 43. Aufl., § 549 Anm. 4 I A).
  • BGH, 31.03.1977 - VII ZR 273/75

    Erfordernis der Gegenseitigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen -

    Solche typischen Vertragsbedingungen können vom Revisionsgericht frei ausgelegt werden (BGHZ 7, 365, 368; 8, 55, 56; 17, 1, 3; 33, 293, 296; 47, 207, 215; 47, 217, 220; neuerdings BGH Urteil vom 22. Oktober 1973 - KZR 22/72 = WM 1974, 37; Senatsurteil vom 18. November 1976 - VII ZR 150/75 = WM 1977, 57).
  • BGH, 26.05.1981 - KRB 1/81

    Vertrieb von Konkurrenzprodukten - Interessenabwägung - Nichtbelieferung von

  • BGH, 19.09.1974 - KZR 14/73

    Abschluss eines Wartungsvertrages - Verstoß gegen Wettbewerbsbeschränkungen -

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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1973 - I ZB 9/73   

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https://dejure.org/1973,1905
BGH, 23.11.1973 - I ZB 9/73 (https://dejure.org/1973,1905)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1973 - I ZB 9/73 (https://dejure.org/1973,1905)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1973 - I ZB 9/73 (https://dejure.org/1973,1905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Stattgabe einer prozeßhindernden Einrede durch Zwischenurteil - Anhaltspunkte für die Ermittlung des Wertes für die Prozeßkostensicherheit - Voraussetzungen zur Anfechtung der Entscheidung über die Kostensicherheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 238
  • MDR 1974, 293
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 65/61

    Einrede mangelnder Sicherheit im Revisionsverfahren. Streitwert

    Auszug aus BGH, 23.11.1973 - I ZB 9/73
    Sie ist insbesondere nicht gehindert, die Einrede der mangelnden Kostensicherheit beim Landgericht aufrecht zu erhalten und das Landgericht, wenn es auf seinem Standpunkt beharrt, zu einem die Einrede verwerfenden weiteren Zwischenurteil zu veranlassen, das sie dann gemäß § 275 Abs. 2 ZPO mit der Berufung anfechten kann (vgl. OLG Frankfurt/Main JZ 1954, 43 m. zust. Anm. von Bernhardt; Johannsen zu BGH LM § 110 Nr. 5 = BGHZ 37, 264; Stein/Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 112 Anm. I 3; aA OLG Hamburg, Seuff.Arch. 53, 220).
  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 135/86

    Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen über die Zulässigkeit der Klage

    Auch keine Anfechtbarkeit von einem Zwischenurteil, das der Einrede der mangelnden Sicherheit für die Prozeßkosten zu einem niedrigeren als dem beantragten Betrag stattgibt, selbständig anfechtbar, vgl. NJW 1974, 238.

    Bis zum Inkrafttreten der Vereinfachungsnovelle vom 3. Dezember 1976 (BGBl 1976 I 3281) wurde die Frage nach der (selbständigen) Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils, durch das der Einrede der mangelnden Prozeßkostensicherheit stattgegeben worden ist, allgemein verneint (BGH Urteil vom 23. November 1973 - I ZB 9/73 - NJW 1974, 238 und vom 26. Januar 1965 - VI ZR 84/64 - NJW 1965, 761 m. w. Nachw.).

  • BGH, 23.11.1989 - IX ZR 23/89

    Zulassung der Rüge der mangelnden Sicherheitsleistung im Revisionsverfahren

    Den Beschluß des Landgerichts, durch den die von der Klägerin zu leistende Sicherheit zu gering bemessen wurde, konnte die Beklagte nicht selbständig anfechten (vgl. BGH, Beschl. v. 23. November 1973 - I ZB 9/73, WM 1974, 244 ff).

    Sie hatte die Möglichkeit, die Einrede der mangelnden Kostensicherheit aufrechtzuerhalten und das Landgericht, wenn es auf seinem Standpunkt beharrte, zu einem die Einrede verwerfenden Zwischenurteil zu veranlassen, das sie dann gemäß § 280 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit der Berufung hätte anfechten können (vgl. BGH, Beschl. v. 23. November 1973 a.a.O. S. 245).

    Hätte die Beklagte den Antrag auf weitere Sicherheitsleistung zu diesem Zeitpunkt gestellt, hätte ihr nicht entgegengehalten werden können, sie hätte von Anfang an - also schon bei dem Landgericht - auf einer höheren Sicherheit bestehen müssen (BGH, Beschl. v. 23. November 1973 a.a.O. S. 245; Urt. v. 9. Dezember 1981 - VIII ZR 35/81, WM 1982, 136, 137).

  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 215/04

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Prozesskostensicherheitsverlangen

    Damit befindet es sich in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 102, 232, 234 ff; BGH, Beschl. v. 23. November 1973 - I ZB 9/73, NJW 1974, 238; Urt. v. 23. November 1989, aaO).
  • LG Bamberg, 07.06.2016 - 2 O 49/16

    Befreiung von Prozesskostensicherheit durch völkerrechtlichen Vertrag

    Der Streit der Parteien über die Verpflichtung gemäß § 110 ZPO Prozesskostensicherheit zu leisten, ist durch Zwischenurteil zu entscheiden (BGH, NJW-RR 1990, 378; BGH, NJW 1974, 238).
  • OLG Hamm, 12.10.2004 - 29 U 71/04

    Anspruch auf Vollstreckbarerklärung eines syrischen Urteils; Gerichtliche

    Der BGH hat die zum Rechtszustand vor der Vereinfachungsnovelle von 1976 auf der Grundlage des § 275 II ZPO a.F. vertretene restriktive Haltung (BGH NJW 1974, 238) auch unter der Geltung des § 280 II 1 ZPO fortgesetzt (BGHZ 102, 232 = NJW 1988, 1733).
  • BGH, 09.12.1981 - VIII ZR 35/81

    Befreiung von der Sicherheitsleistung - Geltung für Ausländer - Ausnahmen

    Der Beklagten kann auch nicht entgegengehalten werden, sie hätte von Anfang an - also schon vor dem Landgericht - auf einer höheren als der dort festgesetzten Sicherheit bestehen müssen (BGH, Beschluß vom 23. November 1973 - I ZB 9/73, LM § 110 ZPO Nr. 8 = NJW 1974, 238).
  • LG Düsseldorf, 20.04.2010 - 4b O 170/09

    Prozesskostensicherheit

    Da die Parteien über die Berechtigung der Einrede der Prozesskostensicherheit streiten, ist über diese Frage durch Zwischenurteil zu entscheiden (BGH NJW-RR 1990, 378; BGH NJW 1974, 238; Kühnen/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, 4. Aufl., Rdnr. 860; Musielak, ZPO, 7. Aufl., § 110, Rdnr. 9, § 112 Rdnr. 2; Zöller/Herget, ZPO, 27. Auflage, § 112 Rn. 1).
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