Weitere Entscheidungen unten: BGH, 29.10.1974 | BGH, 30.10.1974 | BGH, 30.08.1972

Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,162
BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71 (https://dejure.org/1972,162)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1972 - 4 StR 457/71 (https://dejure.org/1972,162)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1972 - 4 StR 457/71 (https://dejure.org/1972,162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die tatsächlich und rechtlich selbstständige Beurteilung zweier selbstständiger Taten bei einer beide Ereignisse umfassenden Trunkenheitsfahrt - Fahrlässige Körperverletzung - Fahrlässige Gefährdung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 72
  • NJW 1973, 335
  • MDR 1973, 326
  • MDR 1975, 196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
    Ist der Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3 StGB und wegen anschließender Unfallflucht in Tateinheit mit Trunkenheit am Steuer verurteilt worden, so kann er das Rechtsmittel nicht auf die Verurteilung wegen Unfallflucht in Tateinheit mit Trunkenheit am Steuer beschränken (Weiterführung von BGHSt 24, 185 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71] ).

    Nach seiner Meinung kann auch in dem vom Bundesgerichtshof in BGHSt 24, 185 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71] nicht mitentschiedenen Fall, daß eine Trunkenheitsfahrt den Unfall und die anschließende Unfallflucht umfaßt, das Rechtsmittel auf die Unfallflucht (in Tateinheit mit Trunkenheit am Steuer) beschränkt werden.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGHSt 24, 185, 186) [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71] stehen die zum Unfall führende Gesetzesverletzung und die sich daran anschließende Unfallflucht zwar sachlich-rechtlich selbständig nebeneinander, bilden jedoch einen einheitlichen Lebensvorgang und damit eine Tat in verfahrensrechtlichem Sinne (§ 264 StPO).

    Diese verfahrensrechtliche Verbindung steht, wie in BGHSt 24, 185, 187 ff [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71] im einzelnen ausgeführt ist, für sich allein der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die Verurteilung wegen Unfallflucht nicht entgegen.

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
    Seit dem Urteil vom 17. Februar 1967 (BGHSt 21, 203) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Dauerstraftat der Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - das gleiche gilt für die fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, vgl. BGHSt 23, 141, 144 [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68] - regelmäßig endet, wenn sich der Täter nach einem Unfall zur Flucht entschließt.

    Sie geht vielmehr als subsidiärer Tatbestand in die Verkehrsgefährdung auf (vgl. auch BGHSt 23, 141, 147) [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68] .

  • BGH, 02.04.1963 - 5 StR 24/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
    Eine die beiden schwereren Taten umfassende minderschwere Dauerstraftat, die für sich allein schon eine Beschränkung der Berufung unzulässig machen würde (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 2. April 1963 - 5 StR 24/63 -), liegt also nicht vor.
  • OLG Karlsruhe, 24.09.1970 - 3 Ss 65/70
    Auszug aus BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
    So zu entscheiden sieht sich das Oberlandesgericht Stuttgart jedoch gehindert durch das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. September 1970 (NJW 1971, 157 [OLG Karlsruhe 24.09.1970 - 3 Ss 65/70] ).
  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von

    Auszug aus BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
    Seit dem Urteil vom 17. Februar 1967 (BGHSt 21, 203) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Dauerstraftat der Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - das gleiche gilt für die fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, vgl. BGHSt 23, 141, 144 [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68] - regelmäßig endet, wenn sich der Täter nach einem Unfall zur Flucht entschließt.
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
    Auszug aus BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
    Damals hat er unter Hinweis auf BGHSt 6, 92, 97 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 545/52] ausgeführt: Eine fahrlässige Tötung und die anschließende Unfallflucht bildeten sachlich-rechtlich selbständige Taten, auch wenn sie durch die minderschwere Dauerstraftat der fahrlässigen Verkehrsgefährdung verbunden seien; diese sachlich-rechtliche Selbständigkeit beseitige aber nicht das in der Dauerstraftat liegende Verfahrenshindernis, das einer gesonderten Beurteilung der minderschweren und der schwereren Straftat in verschiedenen Verfahren entgegenstehe; vom Vorwurf der Unfallflucht dürfe daher, wenn sie nicht nachzuweisen sei, nicht freigesprochen werden.
  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 236/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
    Mit ihr hat sich der Senat zwar schon im Urteil vom 21. Juli 1961 (VRS 21, 341) befaßt.
  • BayObLG, 11.02.1971 - RReg. 5 St 189/70
    Auszug aus BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
    Die Fahruntüchtigkeit des Angeklagten könne aber nur einheitlich beurteilt werden (vgl. auch OLG Hamm VRS 13, 215; 39, 335; OLG Köln MDR 1964, 525 [OLG Köln 29.11.1963 - Ss 320/63] ; BayObLGSt 1957, 108; 1971, 45; ferner OLG Hamm VRS 7, 135; BayObLG VRS 43, 121).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229: BGH bestätigt Urteil des

    Denn dieser ist von der Verurteilung wegen der Gesetzesverletzungen bei der Verursachung des Unfalls vorliegend nicht trennbar, weil er auf demselben Beweisergebnis beruht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 StR 177/17 Rn. 8; Beschluss vom 9. November 1972 - 4 StR 457/71, BGHSt 25, 72, 75 f.).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17

    YouTube-Raser "Alpi": Verurteilung (nur) wegen fahrlässiger Tötung

    Zwar wäre bei einer Verurteilung auch wegen einer der anderen tatmehrheitlich angeklagten Taten eine Revisionsbeschränkung nicht möglich gewesen, da die Dauerstraftat des § 21 Abs. 1 StVG nicht partiell der Rechtskraft hätte zugeführt werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 1972 - 4 StR 457/71, BGHSt 25, 72; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 318 Rn. 11; MüKo-StPO/Quentin, § 318 Rn. 28).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21

    Strafklageverbrauch bei Trunkenheitsfahrt mit anschließender Tätlichkeit

    Dies wurde bislang beispielsweise für Fälle von Verkehrsunfällen aufgrund von Trunkenheitsfahrten nach den §§ 315c Abs. 1 Nr. 1 oder 316 Abs. 1 StGB mit anschließendem unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 1972 - 4 StR 457/71 -, NJW 1973, 335).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,678
BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74 (https://dejure.org/1974,678)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1974 - 1 StR 525/74 (https://dejure.org/1974,678)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 525/74 (https://dejure.org/1974,678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Drohung mit Ohrfeige

§ 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. auch § 249 StGB), nicht jede Drohung mit einer einfachen Körperverletzung ist schon eine Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben, zur Relevanz von "Ankündigung von Schlägen";

§ 227 StGB, Todesversuchung durch unbeabsichtigen Schuß nach Schlagen mit einer Pistole

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Waffe - Körperverletzung mit Todesfolge - Kausalität - Ursächlichkeit - Kausalzusammenhang - Gewalt - Drohung

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.11.1957 - 4 StR 519/57
    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74
    Von einer Wahlfeststellung sieht der Tatrichter unter Berufung auf BGHSt 11, 100 ab, weil zwischen versuchter sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung ein Stufenverhältnis bestehe.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die in BGHSt 11, 100 dargelegten Rechtsgrundsätze auch gelten, wenn - wie hier - zwei verschiedenartige, zeitlich klar voneinander abgegrenzte Verhaltensweisen und nicht nur - wie dort - eine Tathandlung zur Beurteilung stehen, denn die Voraussetzungen der §§ 178, 73 StGB sind nicht hinreichend festgestellt.

  • BGH, 28.08.1974 - 3 StR 196/74

    Drohung - Körperverletzung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Gefahr für Leib

    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74
    Nicht jede Drohung mit einem Übel, das den Tatbestand der einfachen Körperverletzung erfüllt, ist schon eine Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben im Sinne des § 178 StGB (BGH, Beschluß vom 28. August 1974 - 3 StR 196/74; Dreher, StGB 34. Aufl. § 52 Anm. 3 A b).
  • BGH, 30.08.1972 - 2 StR 328/72

    Zielgerichteter Körperkontakt als Überschreitung der Grenze zwischen Vorbereitung

    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74
    Die Verabreichung einer Ohrfeige kann Gewalt sein (BGH, Urteil vom 30. August 1972 - 2 StR 328/72), nicht aber ihre Androhung.
  • BGH, 02.02.1960 - 1 StR 14/60

    Pistolenschlag - § 227 StGB, zum Zurechnungszusammenhang, wenn sich beim

    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74
    Maßgebend ist, ob die von dem Willen, das Opfer zu verletzen, getragene und diese Verletzung auch bewirkende Handlung zugleich auch den Tod des Opfers herbeigeführt hat (BGHSt 14, 110 [112]).
  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt nicht jede Drohung mit einer Körperverletzung eine Drohung mit einer Gefahr für Leib oder Leben i.S.d. §§ 177, 178 StGB dar (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 22; MDR 1975, 196; MDR 1975, 367; BGHR StGB § 178 Abs. 1 - Drohung 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen

    Die Feststellungen des Landgerichts, das die Frage einer Drohung im Sinne des § 178 Abs. 1 StGB unerörtert läßt, ergeben jedoch nicht, daß der Angeklagte sich des Umstands bewußt war, er bedrohe das Opfer mit weiteren Mißhandlungen von einiger Erheblichkeit (vgl. BGH, Beschl. vom 28. August 1974 - 3 StR 196/74 - bei Dallinger MDR 1975, 22 sowieUrt. vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 525/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196), und daß er diese (latente) Drohung als Mittel zur Erzwingung sexueller Handlungen einsetzte (vgl. BGHSt 17, 1, 3 ff.) [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61].
  • BGH, 20.12.1994 - 5 StR 583/94

    Mittäter - Täterschaft - Zurechnung - Zurechnungszusammenhang - Totschlag -

    Dies gilt nicht nur ohne weiteres für einen beim Schlagen mit einer Pistole gelösten Schuß (vgl. BGHSt 14, 110 [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60]; BGH bei Dallinger MDR 1975, 196), sondern selbst für den Fall eines gezielten Schusses, sogar mit Tötungsvorsatz, durch den Angeklagten F noch im Zimmer oder durch den Angeklagten N auf der Treppe (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1974 - 5 StR 470/74 - BGH bei Holtz MDR 1986, 795; vgl. auch BGHR StGB § 226 Kausalität 2).
  • BGH, 15.01.1986 - 2 StR 435/85

    Finale Verknüpfung von Gewalt und den nachfolgenden sexuellen Handlungen - Finale

    Überdies bleibt außer Betracht, daß der Angeklagte die Drohung als ein gegenüber der erfolglosen Gewaltanwendung gesteigertes Druckmittel einsetzte und das Tatopfer sie so verstand (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 22; 1975, 196; BGH, Beschluß vom 28. August 1974 - 3 StR 196/74).
  • BGH, 04.02.1975 - 1 StR 643/74

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages -

    Die Tatbestandsmerkmale der "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr von Leib und Leben" setzen eine gewisse Schwere des in Aussicht gestellten Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit voraus (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 525/74).
  • BGH, 06.12.1984 - 1 StR 696/84

    Minder schwerer Fall des Totschlags - "Feststellbarkeit" einer Misshandlung oder

    Nach den bisherigen Feststellungen ist es nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte von dem später Getöteten sowohl mißhandelt als auch (schwer) beleidigt wurde; "feststellbar" im Sinne richterlicher Überzeugung müssen diese Möglichkeiten nicht sein (BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1974 - 2 StR 473/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1974 - 2 StR 402/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1599
BGH, 30.10.1974 - 2 StR 402/74 (https://dejure.org/1974,1599)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1974 - 2 StR 402/74 (https://dejure.org/1974,1599)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1974 - 2 StR 402/74 (https://dejure.org/1974,1599)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,1599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unerlaubte Einfuhr - Betäubungsmittel - Strafschärfende Maßnahme - Nicht geringe Menge - Rauschgiftschmuggel - Strafen in der Türkei

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 448/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung nicht angeklagter festgestellter Taten:

    Es ist in der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber auch anerkannt, dass der Tatrichter bei der Feststellung und Bewertung von Strafzumessungstatsachen durch den Anklagegrundsatz (§§ 155, 264 StPO) nicht beschränkt ist und daher auch strafbare Handlungen ermitteln und würdigen kann, die nicht Gegenstand der Anklage sind, soweit diese für die Beurteilung der Persönlichkeit des Angeklagten bedeutsam sein können und Rückschlüsse auf die Tatschuld des Angeklagten gestatten, sofern sie prozessordnungsgemäß und damit hinreichend bestimmt festgestellt werden (BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/75, MDR 1975, 195 f.; BGH, Urteil vom 6. März 1992 - 2 StR 581/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 19; Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 StR 68/13; Beschluss vom 2. Juli 2009 - 3 StR 251/09, NStZ-RR 2009, 306; Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 16/98, NStZ 1998, 404; Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03, NStZ-RR 2004, 359 mwN).

    Allerdings bedarf es für die gesonderte Bewertung sonstiger strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ohne gesonderte Anklage und damit außerhalb der Anforderungen eines geordneten Strafverfahrens nicht nur der Beachtung des Gewährleistungsgehalts der Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 EMRK (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 5. April 2010 - 2 BvR 366/10, BVerfGK 17, 223, 225 mwN) und - mangels Verbrauchs der Strafklage - der Vermeidung einer Doppelbestrafung (BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74, MDR 1975, 195 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75, NStZ 1981, 99, 100; Urteil vom 17. April 1996 - 2 StR 57/96; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 26; Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 16/98, NStZ 1998, 404 bezüglich späterer Straftaten; Beschluss vom 25. April 2006 - 4 StR 125/06, NStZ 2006, 620).

  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85

    Strafschärfende Wertung des Nachtatverhaltens bei Rechtsfeindschaft,

    Der Richter darf die andere Straftat nicht in unzulässiger Weise gesondert bewerten und faktisch mitaburteilen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 195, 196; Bruns a.a.O. S. 157 ff).
  • BGH, 05.05.1982 - 2 StR 721/81

    Aufhebung eines Rechtsfolgenausspruchs wegen fehlerhafter Nichtberücksichtigung

    Er ist aber nicht gehindert, jenen Sachverhalt selbst daraufhin zu prüfen, ob er Anhaltspunkte für die bei den abzuurteilenden Taten aufgewandte Energie oder die vom Angeklagten künftig ausgehenden Gefahren bietet; wenn insoweit eindeutige Feststellungen getroffen werden können, darf er diese als Indiztatsachen in die Strafzumessungserwägungen einbeziehen (BGH NJW 1951, 769; BGH bei Dallinger MDR 1975, 195; BGH NStZ 1981, 99; BGH, Beschluß vom 27. Februar 1981 - 2 StR 31/81; Bruns NStZ 1981, 81 ff).
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2000 - 1 Ss 30/00

    Beschränkung der Revision auf Strafaussetzung zur Bewährung

    Zwar ist die Berücksichtigung von strafbaren Handlungen, die nicht Gegenstand der Anklage sind, im Rahmen der Strafzumessung auch möglich, wenn sie noch nicht abgeurteilt sind; jedoch müssen solche "Vortaten" zweifelsfrei festgestellt werden, weil sonst ihre Berücksichtigung zu unzulässigen Verdachtsstrafen führt (BGH bei Dallinger MDR 1975, 195; NStZ 1981, 100; NJW 1981, 2422; Bruhns, NStZ 1981, 86).
  • BayObLG, 16.04.1992 - 1St RR 77/92

    Trunkenheit im Verkehr; Fahruntüchtigkeit; Grad; Umstände; Gefährlichkeit

    Es erfasst deshalb insbesondere auch solche Umstände, die der Strafvorschrift unausgesprochen zugrunde liegen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 195 ; BayObLG vom 21.2.1983 -RReg. 2 St 39/83; vom 4.1.1985 - RReg. 4 St 306/84; Stree in Schönke/Schröder StGB 24.Aufl. § 46 Rn. 45 bis 46; Dreher/ Tröndle StGB 45.Aufl. § 46 Rn. 37; Lackner StGB 19.Aufl. § 46 Rn. 45).
  • BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93
    Allerdings erstreckt sich das Verbot des § 46 Abs. 3 StGB über Tatbestandsmerkmale im engeren Sinn hinaus auch auf die Erwägungen, die den Gesetzgeber bereits bei der Normierung eines bestimmten Straftatbestandes geleitet und die Festsetzung des gesamten Strafrahmens mitbestimmt haben (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 195 ; BayObLG vom 21.2.1993 - RReg. 2 St 39/83; vom 4.1.1985 - RReg. 4 St 306/84; Schönke/Schröder/Stree StGB 24.Aufl. § 46 Rn. 45, 46; Dreher/Tröndle StGB 46.Aufl. § 46 Rn. 37; Lackner StGB 20. Aufl. § 46 Rn.45, Bruns aaO. S. 366).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1972 - 2 StR 328/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1032
BGH, 30.08.1972 - 2 StR 328/72 (https://dejure.org/1972,1032)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1972 - 2 StR 328/72 (https://dejure.org/1972,1032)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1972 - 2 StR 328/72 (https://dejure.org/1972,1032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zielgerichteter Körperkontakt als Überschreitung der Grenze zwischen Vorbereitung und Versuch bei sexueller Nötigung von Kindern - Gewaltbegriff bei sexueller Nötigung von Kindern

  • rechtsportal.de

    StGB § 178 Abs. 1, § 223

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 196
  • MDR 1975, 196 (Dallinger)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 131/60

    Abgrenzung zwischen erzieherischen Maßnahmen und Mißhandlung

    Auszug aus BGH, 30.08.1972 - 2 StR 328/72
    Denn Mißhandeln im Sinne des § 223 StGB ist jede erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens (BGH Urteil vom 14. Juni 1951 - 4 StR 156/51; vgl. auch BGHSt 14, 269).
  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 272/64

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen als Sache der Strafkammer - Gewalt

    Auszug aus BGH, 30.08.1972 - 2 StR 328/72
    Ein bestimmtes Maß der Gewalt ist nicht erforderlich, jedenfalls dann nicht, wenn die Gewalt sich gegen die Person des Opfers richtet (BGH Urteile vom 8. September 1964 - 1 StR 272/64 und vom 7. Oktober 1970 - 2 StR 353/70).
  • RG, 02.12.1929 - II 369/28

    1. Muß das Gericht dem Antrag auf Einholung eines Obergutachtens entsprechen,

    Auszug aus BGH, 30.08.1972 - 2 StR 328/72
    Es genügt, wenn die körperliche Gewalt darauf abzielt, das Opfer zu dem Entschluß zu bewegen, seinen Widerstand aufzugeben (RGSt 64, 113, 115 f, RG JW 1938, 789).
  • BGH, 14.06.1951 - 4 StR 156/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.08.1972 - 2 StR 328/72
    Denn Mißhandeln im Sinne des § 223 StGB ist jede erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens (BGH Urteil vom 14. Juni 1951 - 4 StR 156/51; vgl. auch BGHSt 14, 269).
  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 12/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.08.1972 - 2 StR 328/72
    Die Versuchshandlung selbst braucht nicht unzüchtig zu sein; Versuch liegt vielmehr bereits dann vor, wenn die Einzelhandlungen einen derartigen unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut bilden, daß es dadurch schon gefährdet ist (BGHSt 2, 380).
  • BGH, 07.10.1970 - 2 StR 353/70

    Bestimmung des Kraftmaßes im Rahmen einer Verwirklichung von Notzucht

    Auszug aus BGH, 30.08.1972 - 2 StR 328/72
    Ein bestimmtes Maß der Gewalt ist nicht erforderlich, jedenfalls dann nicht, wenn die Gewalt sich gegen die Person des Opfers richtet (BGH Urteile vom 8. September 1964 - 1 StR 272/64 und vom 7. Oktober 1970 - 2 StR 353/70).
  • RG, 23.10.1939 - 3 D 732/39

    Auch der Gewahrsamsinhaber, dem die Sache aus der Hand weggenommen wird, kann den

    Auszug aus BGH, 30.08.1972 - 2 StR 328/72
    In diesem Sinne ist schon das Einschließen Gewalt (BGH a.a.O.; RGSt 13, 49, 51; 27, 404, 405; 73, 343, 344 f).
  • RG, 30.10.1885 - 2317/85

    Kann Nötigung durch Gewalt verübt werden ohne Aufwendung physischer Kraft und

    Auszug aus BGH, 30.08.1972 - 2 StR 328/72
    In diesem Sinne ist schon das Einschließen Gewalt (BGH a.a.O.; RGSt 13, 49, 51; 27, 404, 405; 73, 343, 344 f).
  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74

    Drohung mit Ohrfeige - § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. auch § 249 StGB), nicht jede

    Die Verabreichung einer Ohrfeige kann Gewalt sein (BGH, Urteil vom 30. August 1972 - 2 StR 328/72), nicht aber ihre Androhung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht