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   BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75   

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https://dejure.org/1975,94
BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75 (https://dejure.org/1975,94)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1975 - 2 StR 60/75 (https://dejure.org/1975,94)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1975 - 2 StR 60/75 (https://dejure.org/1975,94)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der Vorschriften über die Versagung der Genehmigung zur Aussage über die Person eines V-Mannes bei Einschaltung eines Angehörigen einer amerikanischen Dienststelle als V-Mann - Verwirklichung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 117
  • NJW 1975, 1470
  • MDR 1975, 680
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 25.02.1971 - BT-Drs VI/1877
    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75
    Zwar setzt dieser lediglich das bewußte tatsächliche Innehaben eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses voraus (Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes, BT-Drucks. VI/1877, S. 9), das auch bei einem bloßen Besitzdiener gegeben sein kann.
  • OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09

    Strafbares Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten

    Aus den so genannten Transportfällen (vgl. BGHSt 26, 117; 27, 380, 381; 30, 277, 279), auf die sich auch das OLG Schleswig (a.a.O., 42) bezieht, ergibt sich, dass sich wegen unerlaubten Besitzes strafbar macht, wer für einen nicht unerheblichen Zeitraum die alleinige Herrschaftsgewalt über das Rauschgift hat.
  • AG Buchen, 01.02.2023 - 1 Ls 1 Js 6298/21

    Vorlagebeschluss wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot durch Mindeststrafe von

    Fischer verweist insoweit auf die Entscheidung BGHSt 26, 117.
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04

    Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke

    Denn die hierfür erforderliche tatsächliche Herrschaft über die Sache muß nach h.M. auf eine gewisse Dauer angelegt sein (vgl. RGZ 74, 146, 149; 75, 221, 223; Ermann/Lorenz, aaO, § 854 Rdn. 3; Soergel/Stadler, BGB, 13. Aufl., § 854 Rdn. 8; Staudinger/Bund, BGB, Neubearbeitung 2000, § 854 Rdn. 10; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. April 1975 - 2 StR 60/75 - MDR 1975, 680, 681; kritisch Münchener Kommentar-BGB/Joost, aaO, § 854 Rdn. 11 f.).
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