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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,433
BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76 (https://dejure.org/1976,433)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1976 - 1 StR 146/76 (https://dejure.org/1976,433)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1976 - 1 StR 146/76 (https://dejure.org/1976,433)
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Entwendete Kunstgegenstände

Wahlfeststellung;

§ 253 StGB, Vermögensschaden

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall oder gemeinschaftlicher Hehlerei und gemeinschaftlicher fortgesetzter Erpressung - Voraussetzungen für eine wahlweise Verurteilung - Verschiedenartigkeit der in Betracht kommenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 253

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wiedererlangung der Sache gegen Lösegeld 1

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 346
  • NJW 1976, 1414
  • MDR 1976, 769
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der wirtschaftliche Wert des Gesamtvermögens gegenüber dem Zustand vor der Vermögensverfügung gemindert ist (BGHSt 3, 99, 102; 16, 220, 221; 16, 321, 325).

    Ein Vermögensschaden entfällt, wenn die Leistung des Bedrohten und der vom Täter erbrachte Gegenwert einander wirtschaftlich die Waage halten oder wenn der Wert der Täterleistung den Wert des Entgelts des Bedrohten übersteigt (BGHSt 16, 321, 325).

  • BGH, 19.12.1973 - 3 StR 247/73

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Unter diesen Umständen waren besondere Erläuterungen insoweit nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1973 - 3 StR 247/73).
  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Der Angeklagte, der als Mittäter am Diebstahl beteiligt war, kann dann zwar nicht als Hehler bestraft werden (§ 259 StGB n.F.: "ein anderer gestohlen hat"; BGHSt 7, 134), aber auf ihn trifft die Alternative des Diebstahls zu.
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Bei Verschiedenartigkeit der in Betracht kommenden Straftatbestände müssen die Verhaltensweisen rechtsethisch und psychologisch gleichwertig sein (BGHSt 9, 390; 22, 154).
  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der wirtschaftliche Wert des Gesamtvermögens gegenüber dem Zustand vor der Vermögensverfügung gemindert ist (BGHSt 3, 99, 102; 16, 220, 221; 16, 321, 325).
  • BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68

    Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur

    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Bei Verschiedenartigkeit der in Betracht kommenden Straftatbestände müssen die Verhaltensweisen rechtsethisch und psychologisch gleichwertig sein (BGHSt 9, 390; 22, 154).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der wirtschaftliche Wert des Gesamtvermögens gegenüber dem Zustand vor der Vermögensverfügung gemindert ist (BGHSt 3, 99, 102; 16, 220, 221; 16, 321, 325).
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 275/60

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei - Beihilfe

    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Sie ist nicht deshalb unzulässig, weil außer diesen beiden Möglichkeiten noch die weitere einer Beihilfe zum Diebstahl mit anschließender Hehlerei am Diebesgut besteht (BGHSt 15, 63).
  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Die Erpressung ist auch nicht bloße nachträgliche Äußerung des Herrschaftswillens nach der Zueignung (vgl. dazu BGHSt 14, 38, 44), sondern geht als auf eine weitere Bereicherung gerichtete Handlung wesentlich darüber hinaus.
  • BGH, 02.11.1951 - 4 StR 337/51
    Auszug aus BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76
    Eine Wahlverurteilung zwischen Diebstahl einschließlich des besonders schweren Falles des § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB und Hehlerei ist statthaft (BGH NJW 1952, 114 Nr. 19).
  • OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13

    Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel; Arbeitslosengeld

    Wenngleich darin "kein tiefgreifender Wesensunterschied" zu den selbständigen Qualifikationstatbeständen liegt (BGHSt 26, 167 [173]; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79 - bei Holtz MDR 1980, 274), weil sie ebenso einen erhöhten, "in der Regel" zur Strafrahmenverschiebung führenden Unrechtsgehalt und Schuldgehalt (vgl. BGH MDR 1976, 769) festlegen, handelt es sich dennoch nicht um Tatbestandsmerkmale (BGHSt 29, 359, [368]).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Wie solche Tatbestände charakterisieren sie erhöhten, "in der Regel" zur Strafrahmenverschiebung führenden Unrechts- und Schuldgehalt (vgl. BGH MDR 1976, 769).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1976 - 4 StR 234/76   

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https://dejure.org/1976,1408
BGH, 13.05.1976 - 4 StR 234/76 (https://dejure.org/1976,1408)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1976 - 4 StR 234/76 (https://dejure.org/1976,1408)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1976 - 4 StR 234/76 (https://dejure.org/1976,1408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafrahmenwahl bei einem dem Jugendstrafrecht unterfallenden Diebstahl

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1415 (Ls.)
  • MDR 1976, 769
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 13.05.1976 - 4 StR 234/76
    Die Vorschrift enthält vielmehr nur noch eine Strafzumessungsvorschrift nach dem Prinzip der schweren Fälle mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NJW 1970, 2120).
  • BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71

    Autostraßenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 13.05.1976 - 4 StR 234/76
    Andererseits kann der Tatrichter auch bei Anwendung des Jugendstrafrechts die gesetzliche Bewertung der größeren oder geringeren Schwere des in einer Straftat hervorgetretenen Unrechts, die in der Strafdrohung des allgemeinen Gesetzes ihren Ausdruck gefunden hat, nicht unbeachtet lassen (BGH NJW 1972, 693).
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73

    Betäubungsmittel: Abgrenzung Veräußerung - Verbrauchsüberlassung -

    Auszug aus BGH, 13.05.1976 - 4 StR 234/76
    So hat auch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs für den ebenfalls eine "Strafzumessungsvorschrift nach dem Prinzip der schweren Fälle mit Regelbeispielen" enthaltenden Absatz 4 des § 11 BetMG dargelegt, daß die Erwähnung eines solchen nach allgemeinem Strafrecht gegebenen Erschwerungsgrundes im Urteilssatz bei Anwendung des Jugendstrafrechts "mißverständlich" ist (Urteil vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73 -).
  • BGH, 13.08.1970 - 4 StR 276/70

    Hinweis auf besonders schweren Fall des Diebstahl im Urteilssatz

    Auszug aus BGH, 13.05.1976 - 4 StR 234/76
    Die Vorschrift enthält vielmehr nur noch eine Strafzumessungsvorschrift nach dem Prinzip der schweren Fälle mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NJW 1970, 2120).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 433/20

    Unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Tateinheit;

    Wenn das Gericht - wie hier - Jugendstrafrecht anwendet, darf es bei seinen Erwägungen über Art und Maß der Strafe auf die Erschwerung der Begehungsweise des § 29 Abs. 3 BtMG eingehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1976 - 4 StR 234/76, MDR 1976, 769; vom 11. November 1976 - 3 StR 333/76, NJW 1977, 304; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29, 27. Teil Rn. 69).
  • OLG Köln, 06.09.1977 - Ss 415/77
    Das angefochtene Urteil läßt allerdings die notwendige Klarheit dahin vermissen, daß die Frage, ob eine Tat als besonders schwerer Fall anzusehen ist, ausschließlich zur S t r a f f r a g e gehört ( BGH bei Dallinger MDR 1976, 16 ; BGH NJW 1976, 1415; OLG Hamm JMBl. NW 1975, 204; Calliess JZ 1975, 112; Braunstetter NJW 1976, 736 ).

    Jedenfalls im Urteilsspruch hätte die Erwähnung des besonders schweren Falles nach Anwendung von Jugendstrafrecht jedoch unterbleiben müssen ( BGH NJW 1976, 1415).

  • BGH, 11.11.1976 - 3 StR 333/76

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht - Abänderung von Schuldsprüchen - Erfüllung

    Bei Anwendung von Jugendstrafrecht hat eine Verurteilung wegen besonders schweren Falles nach einer Strafzumessungsvorschrift mit Regelbeispielen zu unterbleiben, da hier die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts nicht gelten und für die Verhängung der Rechtsfolgen vor allem erzieherische Gründe maßgebend sind (BGH, Beschluß vom 13. Mai 1976 - 4 StR 234/76, MDR 1976, 769 = NJW 1976, 1415 - LS - vgl. auch Urteil vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,733
BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73 (https://dejure.org/1974,733)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1974 - 1 StR 502/73 (https://dejure.org/1974,733)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73 (https://dejure.org/1974,733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzter unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Anforderungen an einen bestimmten Gesamtvorsatz - Annahme einer fortgesetzten Beihilfe

  • rechtsportal.de

    Betäubungsmittel: Abgrenzung Veräußerung - Verbrauchsüberlassung - Gewerbsmäßigkeit - fortgesetzter Erwerb und Besitz einer nicht geringen Menge - Strafzumessung bei besonders schweren Fällen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 769
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.08.1973 - 4 StR 345/73

    Strafbarkeit wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73
    Gleichwohl ist der Jugendrichter nicht gehindert, bei der Beurteilung der Schuldschwere die gesetzliche Bewertung einer Straftat, wie sie in der Strafdrohung des allgemeinen Strafrechts zum Ausdruck kommt, mit heranzuziehen (BGH NJW 1972, 693 Nr. 14; BGH, Urteil vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73).
  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73
    Der Angeklagte hat somit seine Absicht verwirklicht, sich durch wiederholte Begehung der Tat eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen (BGHSt 1, 383; BGH, Urteil vom 9. Mai 1972 - 1 StR 619/71).
  • BGH, 09.05.1972 - 1 StR 619/71

    Hehlerei: Gewerbsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73
    Der Angeklagte hat somit seine Absicht verwirklicht, sich durch wiederholte Begehung der Tat eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen (BGHSt 1, 383; BGH, Urteil vom 9. Mai 1972 - 1 StR 619/71).
  • BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71

    Autostraßenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73
    Gleichwohl ist der Jugendrichter nicht gehindert, bei der Beurteilung der Schuldschwere die gesetzliche Bewertung einer Straftat, wie sie in der Strafdrohung des allgemeinen Strafrechts zum Ausdruck kommt, mit heranzuziehen (BGH NJW 1972, 693 Nr. 14; BGH, Urteil vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73).
  • BGH, 02.03.1977 - 3 StR 25/77

    Betäubungsmittel: Besitz und Erwerb - Besitz in nicht geringer Menge

    Besitz einer nicht geringen Menge im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG liegt deshalb nur dann vor, wenn der Täter in irgendeinem Zeitpunkt einen Vorrat in diesem Umfang besessen hat (BGH, Urteile vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73 -, vom 9. November 1976 - 1 StR 649/76 - und vom 22. Dezember 1976 - 2 StR 645/76 -).

    Zwar ist bei der fortgesetzten Abgabe - anders als beim Besitz - die Gesamtmenge entscheidend (BGH, Urteil vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73 -).

  • BGH, 11.11.1976 - 3 StR 333/76

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht - Abänderung von Schuldsprüchen - Erfüllung

    Bei Anwendung von Jugendstrafrecht hat eine Verurteilung wegen besonders schweren Falles nach einer Strafzumessungsvorschrift mit Regelbeispielen zu unterbleiben, da hier die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts nicht gelten und für die Verhängung der Rechtsfolgen vor allem erzieherische Gründe maßgebend sind (BGH, Beschluß vom 13. Mai 1976 - 4 StR 234/76, MDR 1976, 769 = NJW 1976, 1415 - LS - vgl. auch Urteil vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73).
  • BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81

    Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erwerb

    Der Tatrichter muß also prüfen, welche Mengen die Angeklagten gleichzeitig besessen haben, insbesondere ob Teilmengen zusammengeflossen sind und, falls dies nicht der Fall ist, ob schon Teilmengen für sich die Voraussetzungen der nicht geringen Menge erfüllen (BGH, Urteile v. 12.2.1974 - 1 StR 502/73; 9.11.1976 - 1 StR 649/76; 22.12.1976 - 2 StR 645/76; Beschlüsse v. 22.2.1978 - 4 StR 52/78; 14.11.1978 - 1 StR 592/78; 29.9.1981 - 1 StR 815/80).
  • OLG Stuttgart, 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80

    Maßgeblichkeit des Gesamtumsatzes bei Abgabe von Betäubungsmitteln an Dritte;

    Entgegen der Meinung des Revisionsführers ist bei Annahme einer fortgesetzten Handlung im Falle der Abgabe von Betäubungsmitteln an Dritte nicht auf die abgegebenen Einzelmengen, sondern auf den Gesamtumsatz abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73 , das unter Nr. 2 b das Gegenteil des ihm vom Beweisführer beigelegten Inhalts ausführt, und Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 592/78 ; Senatsurteil vom 22. Oktober 1979 - 3 Ss (23) 620/79).
  • BGH, 13.05.1976 - 4 StR 234/76

    Strafrahmenwahl bei einem dem Jugendstrafrecht unterfallenden Diebstahl

    So hat auch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs für den ebenfalls eine "Strafzumessungsvorschrift nach dem Prinzip der schweren Fälle mit Regelbeispielen" enthaltenden Absatz 4 des § 11 BetMG dargelegt, daß die Erwähnung eines solchen nach allgemeinem Strafrecht gegebenen Erschwerungsgrundes im Urteilssatz bei Anwendung des Jugendstrafrechts "mißverständlich" ist (Urteil vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73 -).
  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 592/78

    Unterscheidung zwischen Erwerb und Besitz nicht geringer Mengen Betäubungsmittel

    Die Strafzumessungsregel des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG stellt jedoch auch bei verbotenem Erwerb von Betäubungsmitteln allein auf den Besitz und nicht auf den Erwerb einer nicht geringen Menge ab (BGH, Urteil vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73).
  • BGH, 22.12.1976 - 2 StR 645/76

    Fortgesetzter Erwerb und fortgesetzter Besitz von Rauschmitteln - Besitz einer

    Besitz einer nicht geringen Menge im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG liegt nur dann vor, wenn der Täter in irgendeinem Zeitpunkt einen Vorrat in diesem Umfang besitz (vgl. BGH - 12.02.1974 - AZ: 1 StR 502/73 -).
  • BGH, 09.11.1976 - 1 StR 649/76

    Keine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bei

    Die Strafzumessungsregel des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG stellt aber auf den Besitz und nicht auf den Erwerb einer nicht geringen Menge ab (BGH, Urteil vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73).
  • OLG Hamm, 10.12.1980 - 2 Ss 2394/80
    Daher ist die insgesamt abgegebene Menge der Beurteilung nach § 11 Abs. 4 Ziff. 5 BetMG zugrundezulegen (vgl. BGH, Urteil vom 12.2.1974 - 1 StR 502/73; BGH, Beschluß vom 02.03.1977 - 3 StR 25/77).
  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Ob diese Gesamtmenge - nicht der Einzelerwerb von 3 oder 4 g (so UA S. 14; vgl. dazu BGH, Urt. vom 12. Februar 1973 - 1 StR 502/73 und vom 25. August 1976 - 2 StR 505/76) - den Umfang der nicht geringen Menge im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 und 6 BetMG erreicht, wird gegebenenfalls zu entscheiden sein.
  • BGH, 25.08.1976 - 2 StR 303/76

    Anwendbarkeit des gewerbsmäßigen Handelns von Betäubungsmitteln bei Annahme eines

  • OLG Karlsruhe, 26.05.1977 - 3 Ss 176/77

    Betäubungsmittel - Gewerbsmäßigkeit - Verminderung des Hemmungsvermögens

  • BGH, 13.08.1974 - 1 StR 394/74

    Gesamtvorsatz als Kennzeichen einer fortgesetzten Tat - Annahme eines

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