Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.11.1977

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1977 - 1 StR 287/77   

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BGH, 20.12.1977 - 1 StR 287/77 (https://dejure.org/1977,1051)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1977 - 1 StR 287/77 (https://dejure.org/1977,1051)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1977 - 1 StR 287/77 (https://dejure.org/1977,1051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit wegen Bestellung von zwei Pflichtverteidigern durch das Schwurgericht - Offenkundige Tatsachen als Erkenntnisquelle für die Überzeugungsbildung des Tatrichters - Umfang des Vetrauensverhältnisses zwischen Verteidiger und Beschuldigtem in Fällen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • spiegel.de (Pressekommentar, 26.12.1977)

    Insgeheimes vom BGH

Sonstiges (3)

  • zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 08.05.1987)

    Korrekt in der Katastrophe

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 28.10.1996)

    "Sachgerecht nach Sachlage"

  • mittelbayerische.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 14.06.2013)

    Der Zweifel bleibt länger als lebenslang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 281
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus BGH, 20.12.1977 - 1 StR 287/77
    Ein Wissen, das der Richter in genügend sicherem Maße besitzt, weil er es auf Grund seiner bisherigen richterlichen Tätigkeit zuverlässig erworben hat, braucht ihm nicht mehr durch die Hauptverhandlung vermittelt zu werden (BGHSt 6, 292).
  • BGH, 18.02.2014 - StB 8/13

    Verwendungsverbot für Erkenntnisse aus Verteidigerkommunikation (Erstreckung auf

    Wenn auch eigene Tätigkeiten oder Äußerungen des Zeugnisverweigerungsberechtigten mangels eigener Wahrnehmung nicht bekanntgewordene Tatsachen sein können (vgl. BGHSt 51, 140, 142 f.), so werden sie dennoch dann vom Zeugnisverweigerungsrecht erfasst, wenn Angaben über diese Tätigkeiten oder Äußerungen Rückschlüsse auf geschützte Tatsachen zulassen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - 1 StR 287/77, bei Holtz MDR 1978, 281).

    d) Dieses Verständnis des Tatbestandsmerkmals des Bekanntwerdens ist - unabhängig davon, ob es tatsächlich, wie der Generalbundesanwalt meint, Ergebnis einer weiten bzw. ausdehnenden Auslegung ist (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - 1 StR 287/77, bei Holtz MDR 1978, 281; SK-StPO/Rogall aaO, Rn. 63; Radtke/Hohmann/Otte aaO; LR/Ignor/Bertheau, StPO aaO) - vom dargelegten Schutzzweck der Norm her geboten.

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Daneben durfte das Landgericht gerichtskundige Tatsachen - d.h. auch solche, die nur den berufsrichterlichen Mitgliedern der Strafkammer bekannt waren - unterstützend zur Begründung des Schuldvorwurfs von sich aus in die Hauptverhandlung einführen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - 1 StR 287/77).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13

    Rechtmäßigkeit der Telekommunikationsüberwachung (keine Erforderlichkeit einer

    Da die bei einem Gespräch inhaltlich aufeinander bezogenen Gesprächsbeiträge der Beteiligten für die Frage der Zuerkennung des Zeugnisverweigerungsrechts wegen möglicher Rückschlüsse auf die Äußerungen des jeweiligen Anderen und der Gefahr von Fehldeutungen nicht isoliert betrachtet werden können, erstreckt sich das Zeugnisverweigerungsrecht auch auf den Inhalt der Äußerungen des weigerungsberechtigten Rechtsanwalts und erfasst den Inhalt des Gesprächs im Ganzen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - 1 StR 287/77, bei Dallinger, MDR 1978, 281; Senge aaO; Ignor/Bertheau aaO; vgl. auch Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht, BT-Drucks. 17/2637, S. 7).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Kann er vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, muß er den Angeklagten freisprechen (vgl. BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH VRS 39, 103; BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 -, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 281).
  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 8/22

    Beschlagnahmeschutz, Korrespondenz aus Zivilrechtsstreit, Verteidigungsunterlage

    Zudem ist der Inhalt eines Gesprächs insbesondere auch in Bezug auf die eigenen Äußerungen des Zeugen (hier: Rechtsanwalts) geschützt (BGH, Urt. v. 20.12.1977 - 1 StR 287/77 -, Rn. 17, juris).
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95

    Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer

    Eine lückenlose Aufführung aller für die Überführung des Angeklagten in Betracht kommenden Umstände im Rahmen der Beweiswürdigung ist nicht geboten (BGH bei Holtz MDR 1978, 281; BGH Urt. vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78 -).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95

    Unglaubwürdigkeit eines Zeugens wegen Widersprüchen, Wahrheitswidrigkeiten und

    Soweit die Beschwerdeführerin zusätzliche Gesichtspunkte benennt, mit denen der Tatrichter sich ihrer Ansicht nach hätte auseinandersetzen müssen, begründet es hier keinen Rechtsfehler, daß diese Gesichtspunkte in den Urteilsgründen nicht ausdrücklich erörtert sind; denn der Tatrichter war - bei aller Pflicht zur umfassenden Darstellung der Beweiswürdigung - nicht gehalten, alle Umstände, die ihn an einer Überzeugung von der Schuld der Angeklagten gehindert haben, in den Urteilsgründen lückenlos anzuführen (BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 281; BGH, Urteil vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78 -).
  • BGH, 31.03.1981 - 1 StR 40/81

    Verletzung der Inaugenscheinnahme durch einen Ermessensfehlgebrauch -

    Gerade wenn er bei der Beurteilung verschiedener Beweisanzeichen letzte Zweifel nicht hat überwinden können, ist es ihm vielfach unmöglich, im einzelnen darzutun, warum er sich nicht von einem bestimmten Sachverhalt hat überzeugen können (BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 - bei Holtz MDR 1978, 281).
  • BGH, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13

    Verwendungsverbot und Löschungsgebot von Aufzeichnungen des Inhalts von

    Da die bei einem Gespräch inhaltlich aufeinander bezogenen Gesprächsbeiträge der Beteiligten für die Frage der Zuerkennung des Zeugnisverweigerungsrechts wegen möglicher Rückschlüsse auf die Äußerungen des jeweiligen Anderen und der Gefahr von Fehldeutungen nicht isoliert betrachtet werden können, erstreckt sich das Zeugnisverweigerungsrecht auch auf den Inhalt der Äußerungen des weigerungsberechtigten Rechtsanwalts und erfasst den Inhalt des Gesprächs im Ganzen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - 1 StR 287/77, bei Dallinger, MDR 1978, 281; Senge aaO; Ignor/Bertheau aaO; vgl. auch Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht, BT-Drucks. 17/2637, S. 7).
  • OLG Rostock, 29.03.1996 - 2 Ss 217/95
    Das Revisionsgericht ist grundsätzlich nicht befugt, die Überzeugung des Tatrichters durch die eigene zu ersetzen (vgl. Hanak a.a.0. , Rnr. 15 zu § 261; BGHSt 10, 208, 210), weil es allein Aufgabe des Tatrichters ist, sich die Überzeugung von der Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten zu verschaffen (BGH MDR 1978, 281 ).Das Revisionsgericht darf die Überzeugungsbildung des Tatrichters nur auf Rechtsmängel, d.h. daraufhin überprüfen, ob jene auf rechtlich und tatsächlich zutreffenden Erwägungen beruht oder etwa gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt.
  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 783/81

    Beweiswürdigung als ausschließliche Sache des Tatrichters - Tatrichter obliegt

  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 661/81

    Anforderungen an tatrichterliche Beweiswürdigung - Unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 10.02.1981 - 1 StR 780/80

    Prüfung festgestellter belastender Umstände auf ihrem Beweiswert -

  • BGH, 31.03.1981 - 5 StR 484/80

    Entfallen des Auskunftsverweigerungsrecht - Unterbrechung der Verjährungsfrist

  • BGH, 11.09.1979 - 5 StR 382/79

    Sache des Tatrichters, sich eine Überzeugung von der Schuld oder Nichtschuld

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 120/82

    Formerfordernisse einer Verfahrensrüge - Prüfungsumfang bezüglich der

  • BGH, 23.01.1979 - 5 StR 751/78

    Annahme einer ausbeuterischen Zuhälterei - Abgrenzung zwischen freier Ausübung

  • BGH, 15.02.1983 - 5 StR 849/82

    Möglichkeit des Vorliegens von Notwehr bei einer Verwirklichung des Tatbestandes

  • BGH, 24.03.1981 - 5 StR 695/80

    Vorsätzliche Förderung der Steuerhinterziehung durch den Einbau von zur Täuschung

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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1977 - 5 StR 519/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1907
BGH, 15.11.1977 - 5 StR 519/77 (https://dejure.org/1977,1907)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1977 - 5 StR 519/77 (https://dejure.org/1977,1907)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 (https://dejure.org/1977,1907)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Zurückweisung eines Zeugen als ungeignetes Beweismittel bei Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechtes - Zurückweisung eines tatverdächtigen Zeugen als ungeeignetes Beweismittel

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 281
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.11.1963 - 2 StR 323/63

    Zulässigkeit der Vorwegnahme des Ergebnisses einer beantragten Beweiserhebung -

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - 5 StR 519/77
    Das in LZ 1919, 1144 mitgeteilte Urteil des Reichsgerichts und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. November 1963 - 2 StR 323/63 - stehen nicht entgegen.
  • BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und

    Dies ist weit auszulegen (BGH MDR 1978, 281; LR-Dahs StPO 25. Aufl. § 53 Rdn. 31, 53; KK-Senge StPO 5. Aufl. § 53 Rdn. 16; Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 53 Rdn. 9; Kühne, Strafprozeßrecht, 6. Aufl., Rdn. 817; zur "Gewissensentscheidung des Geistlichen, das Zeugnis zu verweigern" BGHSt 37, 138; zur Vermutung anwaltlicher Tätigkeit bei allen Telefonaten über den Kanzleianschluß vgl. EGMR Urteil vom 25. März 1998 Kopp ./. Schweiz - 13/1997/797/1000, StV 1998, 683; siehe auch Rogall, Anm. zu BGHSt 33, 148, NStZ 1985, 372: "Die Weite des Zeugnisverweigerungsrechts erklärt sich zwanglos aus der Notwendigkeit einer eindeutigen und schnellen Feststellung seines Eingreifens sowie seiner einheitlichen Ausübung").
  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89

    Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter -

    Das bei Holtz MDR 1978, 281 mitgeteilte Senatsurteil steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 123/93

    Annahme der völligen Ungeeignetheit eines Beweismittels - Zulässigkeit der

    Ist ein Zeuge benannt, so kommt es darauf an, ob Umstände vorliegen, die eindeutig dagegen sprechen, er könne im Falle einer Aussage vor Gericht etwas zur Sachaufklärung beitragen (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH GA 1956, 384, 385; BGH, Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz MDR 1978, 281; BGH, Urt. vom 6. Juli 1988 - 2 StR 315/88 - bei Miebach NStZ 1989, 219; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 601 ff.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 278 f.; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 76).
  • BGH, 07.11.1978 - 5 StR 314/78

    Revision gegen Verurteilung wegen Bankrotts - Ablehnung eines Beweisantrags -

    Das ist nur der Fall, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH VRS 47, 19; BGH Urteil vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 281).
  • BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84

    Zur Geeignetheit eines Sachverständigengutachtens bei der Sachauflklärung

    Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 218; BGH Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - BGH Urteile vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74 und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75 -).
  • BGH, 01.08.1978 - 5 StR 418/78

    Voraussetzungen der Zurückweiung eines Beweismittels aufgrund völliger

    Als völlig ungeeignet im Sinn des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO kann ein Beweismittel nur dann zurückgewiesen werden, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH Urteil vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 281).
  • BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts; Nichtverwerten von Lichtbildern;

    Die Kammer hätte deshalb den Beweisantrag zur Blutalkoholkonzentration mit der Begründung ablehnen können, der Sachverständige sei hier ein völlig ungeeignetes Beweismittel, da es keine Möglichkeit gebe, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, die er für sein Gutachten brauche (BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Holtz MDR 1978, 281; BGH, Urteil vom 15. Juli 1980 - 5 StR 344/80 -, Leitsatz abgedruckt in NStZ 1981, 32).
  • BGH, 21.10.1981 - 2 StR 294/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen (untaugliches

    Ob das ausreicht, um den Zeugen als völlig ungeeignetes Beweismittel zu bezeichnen, und seine Vernehmung als "leere Förmlichkeit" anzusehen, erscheint zweifelhaft (vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 238 bis 240; BGH, Beschluß vom 31. Juli 1980 - 4 StR 401/80; BGH, Urteil vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77; BGH NJW 1952, 191; RGSt 75, 11, 14).
  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 401/80

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen auf Grund ihres Gebrauchs

    Auch daß die Zeugen in der Hauptverhandlung gegebenenfalls wiederum nach § 55 StPO die Auskunft verweigern konnten, machte sie noch nicht zu völlig ungeeigneten Beweismitteln (vgl. BGH bei Holtz in MDR 1978, 281 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1980 - 5 StR 344/80

    Voraussetzungen für Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet zurückgewiesen werden, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel ein Ergebnis, wie es im Beweisantrag in Aussicht gestellt ist, nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGHSt 14, 339, 342; BGH Urteil vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 281, Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - bei Holtz in MDR 1978, 988, 989, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 632/79 -).
  • BGH, 07.07.1983 - 4 StR 168/83

    Wahrscheinlichkeitsurteil auf Grund Sachverständigengutachtens über die

  • BGH, 11.03.1981 - 2 StR 768/80

    Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet, wenn sicher feststeht, dass

  • BGH, 11.07.1985 - 5 StR 144/85

    Erfolgreiche Revision bei Vorliegen einer erhobenen Verfahrensrüge - Unzulässige

  • BGH, 15.07.1980 - 5 StR 348/80

    Teilerfolg bei Revision des Angeklagten gegen Verurteilung wegen Sexualdelikten -

  • BGH, 11.04.1978 - 5 StR 103/78

    Voraussetzungen für die völlige Ungeeignetheit eines angebotenen Beweismittels

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