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   BGH, 04.07.1978 - VI ZR 136/77   

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https://dejure.org/1978,3726
BGH, 04.07.1978 - VI ZR 136/77 (https://dejure.org/1978,3726)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1978 - VI ZR 136/77 (https://dejure.org/1978,3726)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1978 - VI ZR 136/77 (https://dejure.org/1978,3726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegens des Ausfalls einer Verkehrssignalanlage - Ausfall der Rotlampenausfallsicherung durch das Auswechseln der Birne in einer Ampel - Einhalten der maßgeblichen Betriebsvorschriften und Handeln im Rahmen langjähriger Übung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 276

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 46
  • VersR 1978, 963
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12

    Haftung des abschleppenden Fahrzeugs für Beschädigungen des abgeschleppten

    Lediglich in der älteren höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde angenommen, dass bei einem Schleppzug nur eine einheitliche, vom Halter und Fahrer des schleppenden Fahrzeugs zu vertretene Betriebsgefahr vorliege, weil nur so der Einheitlichkeit des Betriebsvorgangs Rechnung getragen werde (so z. B. BGH, NJW 1963, 251 und NJW 1971, 940 - juris Rn. 8; offengelassen dagegen in MDR 1979, 46 - juris Rn. 20).

    Zwar hat der BGH in der eingangs zitierten Entscheidung (MDR 1979, 46) noch angenommen, das abgeschleppte Fahrzeug gehöre zum Schleppfahrzeug, weil es mit diesem eine Betriebseinheit bilde.

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 127/86

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kinderspielplatzes

    Sie handeln deshalb grundsätzlich nicht fahrlässig, wenn sie ihre Tätigkeit nach den ihnen erteilten Arbeitsanweisungen und betrieblichen Vorschriften ausrichten (Senatsurteil vom 4. Juli 1978 - VI ZR 136/77 - VersR 1978, 963 betreffend Montagearbeiten an einer Verkehrssignalanlage).
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 152/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs einer Witwe wegen Verletzung des

    In dem Urteil vom 29. Oktober 1968 (VI ZR 136/77 - VersR 1969, 75, 77) hat er dann unter Berufung auf den Wortlaut des § 844 Abs. 2 BGB entschieden, daß die Witwe nur den Folgeschaden aus einer Tötung des Unterhaltsverpflichteten fordern könne.
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