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   OLG Köln, 04.07.1979 - 2 W 72/79   

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https://dejure.org/1979,14447
OLG Köln, 04.07.1979 - 2 W 72/79 (https://dejure.org/1979,14447)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.07.1979 - 2 W 72/79 (https://dejure.org/1979,14447)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 1979 - 2 W 72/79 (https://dejure.org/1979,14447)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 850
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Köln, 16.02.1999 - 15 W 10/99

    Entscheidung des abgelehnten Gerichts über Ablehnungsanträge

    Der Senat hält diese Auffassung insofern für zutreffend, als sie folgerichtiger als die Gegenmeinung (vgl. dazu OLG Köln- 2. Zivilsenat- MDR 1979, 850; KG- 17. Zivilsenat- FamRZ 1985, 729f; OLG Nürnberg OLGZ 93, 84ff; Zöller/Vollkommer, ZPO- Kommentar, 20. Auflage, § 45 Rdn. 6; Baumbach-Lauterbach-Albers- Hartmann, ZPO- Kommentar, 57. Auflage, § 46 Rdn. 8; Wieczorek/Schütze, ZPO Kommentar, 3. Auflage, § 46 Rdn. 4) der gewohnheitsrechtlich für den Ausnahmefall eines rechtsmißbräuchlichen Ablehnungsgesuch anerkannten Verwerfungskompetenz des abgelehnten Richters (vgl. dazu BGH NJW 1992, 983, 984) Rechnung trägt, indem sie den Beschluß des abgelehnten Amtsrichters als eine förmliche Entscheidung behandelt, zu deren Aufhebung es eines Rechtsbehelfes bedarf.

    Die Gegenmeinung, die zum Teil sogar (wie etwa KG FamRZ 1985, 729, 730; anders OLG Köln MDR 1979, 850) verlangt, daß der abgelehnte Amtsrichter die Akten stets, also auch ohne daß die ablehnende Partei dies nach der Verwerfung ihres Ablehnungsgesuches ausdrücklich verlangt, dem Landgericht vorzulegen habe, sieht sich nach Auffassung des Senats zu Recht der Kritik ausgesetzt, daß sie im Ergebnis dazu zwinge, einen förmlichen Beschluß des Amtsrichters zu ignorieren, und zudem das Verfahren an falscher Stelle aufhalt.

  • OLG Köln, 13.10.2000 - 16 Wx 142/00

    Verfahrensrecht; Rechtsmittel gegen Verwerfung einer Richterablehnung als

    Ob für diesen Ausnahmefall eine (weitere) sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht zu gestatten ist, wird - im wesentlichen für die streitige Gerichtsbarkeit - im Schrifttum und in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt ( für die Zulassung z.B. OLG Köln, OLGZ 79, 470; KG, FamRZ 85, 729; OLG Nürnberg, OLGZ 93, 84; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21.Aufl., § 45 RZ 6; Keidel/Kuntze/Zimmermann, aaO., § 6 Rz. 68; gegen eine Zulassung: OLG Frankfurt, OLGR 93, 240; HansOLG Bremen, OLGR 98, 251; einschränkend: KG,MDR 92, 997; für das FGG-Verfahren: BayObLG, NJW-RR 93, 1277; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 47 Rdz. 6).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 10 WF 25/09

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch das

    Das Beschwerderecht folgt aber aus § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, da ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen worden ist, oder einer entsprechenden Anwendung von § 46 Abs. 2 ZPO (OLG Schleswig, OLGR 2007, 575; BayObLG, WoM 1993, 212; OLG Bremen, MDR 1998, 1242; OLGZ 1992, 485; OLG Koblenz MDR 1985, 850, KG, MDR 1992, 997; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 46, Rz. 14; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 46 Rz. 9; vgl. auch OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, Beschluss vom 18.9.2001 - 9 WF 147/01 -, Leitsatz abgedruckt in FamRZ 2002, 1042; vollständig veröffentlicht bei Juris; ; Pentz, NJW 1999, 2000; a. A. KG FamRZ 1986, 1022; OLG Köln, MDR 1979, 850; Schneider, MDR 1999, 14, 18).
  • OLG Frankfurt, 01.06.1993 - 3 W 19/93

    Weitere sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Richterablehnung durch

    Allerdings wird die Auffassung vertreten, bei diesem Verfahrensablauf liege gleichwohl keine weitere Beschwerde vor; denn der in §§ 45 II 1, 46 II ZPO vorgesehene Instanzenzug könne nicht dadurch verändert werden, daß der Amtsrichter ausnahmsweise selbst über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch entscheide; vielmehr entscheide auch hier das LG als erstes Gericht in der Sache, so daß gegen seine Entscheidung die sofortige Beschwerde zum OLG eröffnet sei (so OLG Köln OLGZ 1979, 470, 471 f; KG, 17. Familiensenat, FamRZ 1985, 729, 730; OLG Nürnberg MDR 1993, 176 f; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O., § 568 Rn. 3; Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., § 45 Rn. 6; Thomas/Putzo a.a.O., § 45 Rn. 4).
  • KG, 11.06.1986 - 18 Abl 2638/86
    Das läßt es angezeigt sein, auch diesen Fall dem gesetzlichen Ablehnungsverfahren zu unterwerfen (so KG [17. ZS] FamRZ 1985, 729; OLG Köln MDR 1979, 850; Vollkommer in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 45 Rdn. 6).
  • OLG Koblenz, 22.05.1985 - 4 W 276/85

    Ablehnung; Richter; Ablehnungsgesuch; Rechtsmittel; Beschwerde; Zuständigkeit

    Die gegenteilige Ansicht des OLG Köln (MDR 1979, 850 [hier: IV (408) 132 f] ..).
  • OLG Bremen, 04.06.1998 - 4 W 8/98

    Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde; Statthaftigkeit des Rechtsmittels der

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  • KG, 08.03.1985 - 17 WF 1045/85
    Der beschließende Senat vermag indessen der Rechtsauffassung des 11. Zivilsenats des KG nicht zu folgen und schließt sich der Gegenmeinung an ([u. a.] OLG Köln, MDR 1979, 850 [hier: IV (132) f]).
  • KG, 04.08.1992 - 11 W 4231/92
    Der Gegenmeinung (OLG Köln, MDR 1979, 850; Zöller-Vollkommer, § 45 Rdn. 6 und Zöller-Schneider, § 568 Rdn. 5), der Beschluß des Landgerichts sei die mit der Erstbeschwerde anzufechtende Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gem. § 45 Abs. 3 ZPO , ist nicht zu folgen.
  • KG, 21.06.1985 - 17 WF 614/85
    Der beschließende Senat hat sich in dem Beschluß vom 8. März 1985 (FamRZ 1985, 729) auf den Standpunkt gestellt, daß Beschlüsse dieser Art nicht der Anfechtung in dem Rechtsmittelzuge unterliegen, sondern daß das Landgericht die nur als vorläufig anzusehende Entscheidung des Amtsgerichts stets sachlich zu überprüfen habe, und bei dieser Überprüfung als zur endgültigen Entscheidung berufenes erstinstanzliches Gericht tätig werde; erst diese endgültige Entscheidung des Landgerichts unterliegt dann der sofortigen Beschwerde des § 46 Abs. 2 ZPO (so OLG Köln MDR 1979, 850; Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 568 Rdn. 5; Vollkommer in Zöller, aaO § 45 Rdn. 6; Baumbach/Lauterbach, ZPO 43. Aufl. § 46 Anm. 2 B und § 568 Anm. 2; anderer Meinung der 11. Zivilsenat des Kammergerichts MDR 1983, 60).
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   AG Freyung, 15.03.1978 - C 22/78   

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