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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1979 - X ZR 3/76   

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https://dejure.org/1979,820
BGH, 04.10.1979 - X ZR 3/76 (https://dejure.org/1979,820)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1979 - X ZR 3/76 (https://dejure.org/1979,820)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1979 - X ZR 3/76 (https://dejure.org/1979,820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Gegenstandes eines Patentanspruchs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erfindung - Anforderungen an die Patentfähigkeit - Vorrichtung zum Anheben und Absenken einer Achse eines Doppelachsaggregates für Fahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 309
  • GRUR 1980, 166
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1978 - X ZR 4/76

    Aufhänger

    Auszug aus BGH, 04.10.1979 - X ZR 3/76
    Enthält ein Unteranspruch eine patentfähige Erfindung, die vom Gegenstand eines in Bezug genommenen Anspruches unabhängig ist, so kann im Nichtigkeitsverfahren die im Unteranspruch enthaltene Bezugnahme auf einen vorangehenden Anspruch auch dann nicht gestrichen werden, wenn letzterer keine ausreichende Lehre offenbart (Ergänzung zu BGHZ 73, 40 ff - Aufhänger).

    Der Senat ist aus den im Urteil vom 7. Dezember 1978 - X ZR 4/76 - BGHZ 73, 40 ff - Aufhänger - im einzelnen dargelegten Gründen auch im vorliegenden Falle nicht in der Lage, die in Anspruch 4 enthaltene Bezugnahme auf die vorangehenden Ansprüche zu streichen, obwohl diese, wie sich aus den Darlegungen zu I 2 und 3 ergibt, keine ausreichend offenbarte Lehre zum technischen Handeln enthalten.

  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung ist gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs aufgrund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (Sen.Urt. v. 14.10.1979 - X ZR 3/76, GRUR 1980, 166, 168 - Doppelachsaggregat).
  • BGH, 16.06.2015 - X ZR 67/13

    Patentnichtigkeitsklage: Offenbarung eines erfundenen Übertragungspapiers für

    Eine Erfindung ist ausführbar offenbart, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1979 - X ZR 3/76, GRUR 1980, 166, 168 - Doppelachsaggregat; Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung).
  • OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 6 U 35/09

    Ansprüche des Mandanten wegen Schlechterfüllung eines Patentanwaltvertrages

    (2.1) Eine Erfindung ist in hinreichender Weise offenbart, wenn ein Fachmann mit durchschnittlichem Können zur Zeit der Anmeldung des Streitpatents in der Lage ist, mit den im Patent angegebenen Mitteln die dem Patent zugrundeliegende Aufgabe zu lösen und dies mit gleichbleibendem Erfolg zu wiederholen (BGH, Urteil vom 04.10.1979 - X ZR 3/76 - Doppelachsaggregat, Rn 31; Beschluss vom 12.02.1987 - X ZB 4/86 - Tollwutvirus, Rn 20; jew. zit. nach juris).

    Kann ein Durchschnittsfachmann einen Vorschlag nur mit großen Schwierigkeiten und nicht oder nur durch Zufall ohne vorherige Misserfolge praktisch verwirklichen, wenn er den von einem Patent angestrebten Erfolg erreichen will, liegt eine ausreichend offenbarte technische Lehre nicht vor (BGH, Urteil vom 04.10.1979 - X ZR 3/76 - Doppelachsaggregat).

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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1979 - VIII ZR 333/78   

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https://dejure.org/1979,3920
BGH, 14.11.1979 - VIII ZR 333/78 (https://dejure.org/1979,3920)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1979 - VIII ZR 333/78 (https://dejure.org/1979,3920)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1979 - VIII ZR 333/78 (https://dejure.org/1979,3920)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuordnung von Zahlungen zu Vermögensmassen - Charakterisierung erbrachter Tilgungsraten in personeller Hinsicht für eine auf dem Grundstück eines Dritten lastenden Hypothek - Bewertung erbrachter Leistungen als unentgeltliche Zuwendungen - Erstattungsansprüche auf Grund ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1980, 21
  • MDR 1980, 309
  • DB 1980, 686
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.03.1960 - VIII ZR 142/59
    Auszug aus BGH, 14.11.1979 - VIII ZR 333/78
    Sollte der Gemeinschuldner insoweit auf die Geltendmachung seines Erstattungsanspruches gegenüber der Beklagten verzichtet haben, dann wäre dieser Verzicht, die Aufgabe eines Anspruchs ohne Gegenleistung also, eine unentgeltliche Zuwendung, die von der rechtzeitig erklärten Anfechtung der Klägerin erfaßt wäre; denn den Sachverhalt, auf den sich ihre Anfechtung bezieht, nämlich die Zahlungen von Zins- und Tilgungsraten an die GB durch den Gemeinschuldner, hat die Klägerin in ihrer Klage hinreichend deutlich bezeichnet (Senatsurteil vom 29. März 1960 - VIII ZR 142/59 = WM 1960, 546).
  • RG, 12.05.1930 - VI 445/29

    1. Welche Ansprüche hat der Veräußerer eines Grundstücks gegen den Käufer, wenn

    Auszug aus BGH, 14.11.1979 - VIII ZR 333/78
    Hier hat sich, nachdem für das Revisionsverfahren, wie dargelegt, davon auszugehen ist, daß die anläßlich des Grundstueksverkaufs zwischen dem Gemeinschuldner und den Käufern vereinbarte Schuldübernahme noch nicht genehmigt ist, an dem für den Gemeinschuldner bestehenden Befreiungsanspruch (§§ 415 Abs. 3, 329 BGB) gegen die Beklagte als anteilsmäßige Käuferin nichts geändert (RGZ 129, 27, 29).
  • BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98

    Anfechtbarkeit unentgeltlicher Verfügung

    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu früher ergangenen Entscheidungen (BGH, Urt. v. 14. November 1979 - VIII ZR 333/78, ZIP 1980, 21, 22; v. 23. November 1981 - VIII ZR 190/80, ZIP 1982, 76).

    Der Bundesgerichtshof hat schon damals darauf hingewiesen, daß in einem Verzicht des Gemeinschuldners auf diesen Erstattungsanspruch eine unentgeltliche Zuwendung zu sehen wäre (Urt. v. 14. November 1979, aaO S. 22).

  • BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Abgabenschuld aus der Herstellung der

    a) Ein solcher Anspruch besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Wohnungseigentümer - wie hier - die Forderung aus dem Leistungsbescheid begleicht, ohne dies mit der Gemeinschaft zuvor abzustimmen (vgl. auch BGH, Urteil vom 14. November 1979 - VIII ZR 333/78, MDR 1980, 309; Senat, Urteil vom 12. Juli 1991 - V ZR 204 /90, NJW 1991, 2899, 2900 zur Erfüllungsübernahme).
  • BGH, 04.03.1999 - IX ZR 43/98

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung

    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu früher ergangenen Entscheidungen (BGH, Urt. v. 14. November 1979 - VIII ZR 333/78, ZIP 1980, 21, 22; v. 23. November 1981 - VIII ZR 190/80, ZIP 1982, 76).

    Der Bundesgerichtshof hat schon damals darauf hingewiesen, daß in einem Verzicht des Gemeinschuldners auf diesen Erstattungsanspruch eine unentgeltliche Zuwendung zu sehen wäre (Urt. v. 14. November 1979, aaO S. 22).

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 190/80

    Verkauf eines Hausgrundstücks - Anfechtungsrecht eines Konkursverwalters für das

    Wenn der Gemeinschuldner nach dem Erwerb der Grundstückshälfte durch den Beklagten weiter die Zins- und Tilgungsleistungen für die Hypothek und schließlich auch den gesamten noch offenen Schuldbetrag an die G. bezahlte, dann tilgte er seine persönliche Schuld aus dem Hypothekendarlehen gegenüber der G. Eine unentgeltliche Zuwendung an den Beklagten erbrachte er damit nicht (BGH Urteil vom 14. November 1979 - VIII ZR 333/78 = WM 1980, 32 - ZIP 1980, 21).

    Die Entnahmen vermehrten - auch steuerrechtlich - sein Vermögen, das allerdings durch die Weiterleitung des Geldes auf seine Anweisung zugunsten der Erwerber des Grundstücks wieder vermindert wurde (vgl. Senatsurteil vom 14. November 1979 aaO).

  • LG Essen, 20.10.2009 - 17 O 38/09

    Hingabe eines Wechsels durch den Insolvenzschuldner ist als unentgeltliche

    Das ist der Fall, wenn die Insolvenzschuldnerin die Erfüllung vornimmt, ohne dem Schuldner der übernommenen Verbindlichkeit, dessen Gläubiger oder einem Dritten hierzu verpflichtet zu sein, und er weder die Forderung des Gläubigers noch einen Anspruch hierauf noch sonst ein Entgelt erwirbt (BGH 14.11.1979, ZIP 1980, S. 21; BGH 1992 NJW 1992, 2421, 2422).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1979 - IX ZR 58/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,6135
BGH, 13.12.1979 - IX ZR 58/76 (https://dejure.org/1979,6135)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1979 - IX ZR 58/76 (https://dejure.org/1979,6135)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1979 - IX ZR 58/76 (https://dejure.org/1979,6135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,6135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 309
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BGH, 13.12.1979 - IX ZR 58/76
    Voraussetzung ist eine im Interesse des einzelnen gewährte Rechtsposition, deren Verletzung durch die Behörde vom Betroffenen geltend gemacht wird (BVerfG RzW 1970, 160).

    Das Abhilfeverfahren eröffnet im Entschädigungsrecht zwar grundsätzlich die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verfahren wieder aufzunehmen (BVerfG RzW 1970, 160; 1971, 416; BGH RzW 1972, 341; 344).

    Dieser Grundsatz verlangt aber nicht, daß ein bereits abgeschlossenes Verfahren ohne jede Einschränkung stets neu aufgerollt werden kann (BVerfGE 27, 297, 309) [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65].

  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 13.12.1979 - IX ZR 58/76
    Allerdings ist es dem Revisionsrichter in der Regel verwehrt, auf die Begründetheit der Klage einzugehen, wenn das Berufungsgericht die Klage für unzulässig erachtet hat (BGHZ 11, 222 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; 31, 279 [BGH 14.12.1959 - II ZR 187/57]; 33, 398 [BGH 15.11.1960 - V ZR 35/59]; 46, 281) [BGH 18.11.1966 - IV ZR 235/65].
  • BGH, 14.12.1959 - II ZR 187/57

    Lufttaxi - Eigenkapitalersetzende Darlehen

    Auszug aus BGH, 13.12.1979 - IX ZR 58/76
    Allerdings ist es dem Revisionsrichter in der Regel verwehrt, auf die Begründetheit der Klage einzugehen, wenn das Berufungsgericht die Klage für unzulässig erachtet hat (BGHZ 11, 222 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; 31, 279 [BGH 14.12.1959 - II ZR 187/57]; 33, 398 [BGH 15.11.1960 - V ZR 35/59]; 46, 281) [BGH 18.11.1966 - IV ZR 235/65].
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 28/97

    Abweisung einer Entschädigungsforderung aufgrund nicht hinreichender

    Demzufolge hat das Berufungsgericht im Urteil vom 20. Februar 1997 der Begründung des zweiten Abhilfeantrags vom 20. Juli 1992 unter zutreffender Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13. Dezember 1979 - IX ZR 58/76, RzW 1980, 108 keine entscheidende Bedeutung beigemessen.
  • BGH, 06.05.1999 - IX ZB 70/98
    Denn der Kläger stützt das jetzige Verfahren nur auf Gründe, die er in dem gegen den Bescheid vom 10. November 1993 eingeleiteten Klageverfahren vorgebracht hat oder jedenfalls hätte vorbringen können (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1979 - IX ZR 58/76, RzW 1980, 108).
  • BGH, 19.03.1980 - IX ZB 214/79

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Entschädigungsrechtstreit

    Der Antrag auf Abhilfe gegen die Abhilfeentscheidung vom 22. April 1975 unter Wiederholung desselben Vorbringens war unzulässig (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1979 - IX ZR 58/76 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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