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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.02.1980 - 8 W 542/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3724
OLG Stuttgart, 07.02.1980 - 8 W 542/79 (https://dejure.org/1980,3724)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.02.1980 - 8 W 542/79 (https://dejure.org/1980,3724)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Februar 1980 - 8 W 542/79 (https://dejure.org/1980,3724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1727; GG Art. 6
    Ersetzung der Einwilligung der Mutter auf Antrag des Kindes bei Notwendigkeit der Ehelicherklärung aus schwerwiegenden Gründen zum Wohle des Kindes durch das Vormundschaftsgericht; Frage der »berechtigten Interessen« der Ehefrau und Familie nach dem Tode des Ehemannes.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermessensvorschrift; Ehefrau des Vaters; Ersetzen der Einwilligung; Tod des Vaters; Berechtigte Interessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1727

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 495
  • FamRZ 1980, 491
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 28.09.1973 - 20 W 159/73

    Ehelicherklärung; Entgegenstehende Interessen; Einwilligung der Ehefrau;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.1980 - 8 W 542/79
    Mit der Neufassung der Vorschrift habe ein ehewidriges Verhältnis gerade nicht legalisiert werden sollen; eine Ersetzung sei daher grundsätzlich nicht zuzulassen, wenn der Ehemann seine Familie verlassen hat, und mit der Mutter des nichtehelichen Kindes in einem eheähnlichen Verhältnis lebt (Bay- ObLG FamRZ 1974, 215; OLG Frankfurt FamRZ 1973, 664; OLG Hamm FamRZ 1974, 606; 1975, 110; Beitzke FamRZ 1974, 553 ff, insbesondere S. 557; Odersky, NEhelG 4. Aufl. § 1727 Anm. III 4; Hefermehl in Erman, BGB 6. Aufl. § 1727 Rdn. 3; a.A. LG Mannheim FamRZ 1973, 666; für den Fall, daß die Kindsmutter bereits verstorben ist, Diederichsen in Palandt, BGB 39. Aufl. § 1723 Anm. 3; Hinz in MünchKomm, BGB § 1727 Rdn. 11 mit dem Hinweis, daß im Hinblick auf die Aufhebung von § 48 EheG a.F. die strenge Handhabung des § 1727 Abs. 2 BGB nicht mehr aufrechtzuerhalten sei).

    Die Ersetzung der Einwilligung der Ehefrau wurde deshalb in Fällen verweigert, wo entweder der Ehemann mit der Kindsmutter eheähnlich zusammenlebte (so BayObLG FamRZ 1974, 215; OLG Frankfurt FamRZ 1973, 664; OLG Hamm FamRZ 1974, 606), oder die Kindsmutter verstorben war, und die Ehefrau die Ehe konkret aufrecht erhalten wollte (OLG Hamm FamRZ 1975, 110; in diesem Falle a.A. LG Mannheim aaO).

    § 1727 Abs. 2 S. 1 BGB ist trotz der Verwendung des Wortes "kann« keine Ermessensvorschrift (so jedoch Beitzke, aaO S. 558; Hinz, aaO Rdn. 5; offen gelassen von OLG Hamm FamRZ 1974, 606, 607, und OLG Frankfurt FamRZ 1973, 664, 665).

  • LG Mannheim, 19.09.1973 - 4 T 43/73
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.1980 - 8 W 542/79
    Mit der Neufassung der Vorschrift habe ein ehewidriges Verhältnis gerade nicht legalisiert werden sollen; eine Ersetzung sei daher grundsätzlich nicht zuzulassen, wenn der Ehemann seine Familie verlassen hat, und mit der Mutter des nichtehelichen Kindes in einem eheähnlichen Verhältnis lebt (Bay- ObLG FamRZ 1974, 215; OLG Frankfurt FamRZ 1973, 664; OLG Hamm FamRZ 1974, 606; 1975, 110; Beitzke FamRZ 1974, 553 ff, insbesondere S. 557; Odersky, NEhelG 4. Aufl. § 1727 Anm. III 4; Hefermehl in Erman, BGB 6. Aufl. § 1727 Rdn. 3; a.A. LG Mannheim FamRZ 1973, 666; für den Fall, daß die Kindsmutter bereits verstorben ist, Diederichsen in Palandt, BGB 39. Aufl. § 1723 Anm. 3; Hinz in MünchKomm, BGB § 1727 Rdn. 11 mit dem Hinweis, daß im Hinblick auf die Aufhebung von § 48 EheG a.F. die strenge Handhabung des § 1727 Abs. 2 BGB nicht mehr aufrechtzuerhalten sei).
  • OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 12 U 162/12

    Werkvertragsrecht: Kauf einer Altbauimmobilie bei vertraglich vereinbarter

    Insoweit ist anerkannt, dass der regelmäßig vom Bauträger bestellte oder mit ihm gar personenidentische und von ihm abhängige Erstverwalter als taugliche Person zur Abnahme ausscheidet (Vogel, a.a.O.; OLG Stuttgart, MDR 1980, S. 495; OLG Karlsruhe, a.a.O.; mit zustimmender Anmerkung Vogel, Unwirksamkeit einer Abnahmeklausel im Bauträgervertrag, juris PR PrivBauR 12/2011, Anm. 1).
  • OLG Stuttgart, 28.06.1982 - 8 W 231/82

    Nichteintritt der Pflegschaft; Geburt des Kindes; Antrag der Mutter; Anordnung

    Von einer Zurückverweisung an das Landgericht sieht der Senat ab, da kein Fall des § 551 ZPO vorliegt, und die Sache ohne weitere Ermittlungen entscheidungsreif ist (OLG Stuttgart FamRZ 1980, 491; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG § 27 FGG Rdn. III 3 b).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.12.1979 - 13 U 7/79   

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https://dejure.org/1979,15372
OLG Stuttgart, 19.12.1979 - 13 U 7/79 (https://dejure.org/1979,15372)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.12.1979 - 13 U 7/79 (https://dejure.org/1979,15372)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Dezember 1979 - 13 U 7/79 (https://dejure.org/1979,15372)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 495
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei zu erstellenden Eigentumswohnungen

    Gegen diese Lösung spricht indessen, dass die Abnahme der Wohnung regelmäßig nicht mit einer Begehung der gesamten Anlage verbunden ist, so dass der Veräußerer nicht annehmen kann, der Erwerber werde das gesamte Bauwerk als vertragsgerecht anerkennen (Oberlandesgericht --OLG-- Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 1979 13 U 7/79, MDR 1980, 495; Staudinger/Bub, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, 12. Aufl., § 21 WoEigG Rz. 243; Häublein, Deutsche Notar-Zeitschrift --DNotZ-- 2002, 608, 609; HHR, a.a.O., § 5 EStG Anm. 970; Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 4. Aufl. 2004, S. 237 Rz. 593; Reithmann/Brych/Manhart, Kauf vom Bauträger und Bauherrenmodelle, 5. Aufl., S. 58, Rdz. 66; a.A. OLG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 1995 17 U 3/94, NJW-RR 1996, 1301).

    Gegen die Richtigkeit einer solchen Lösung spricht bereits, dass die Abnahme der letzten Wohnung, soweit damit gemäß der üblichen Terminologie die Abnahme des Sondereigentums durch den letzten Erwerber gemeint sein sollte, nichts über die Abnahme des Gemeinschaftseigentums aussagt (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 1979 13 U 7/79, MDR 1980, 495).

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2012 - 23 U 112/11

    Unwirksame Abnahmeklausel: Der Dauerbrenner im Bauträgervertrag!

    Damit scheiden der regelmäßig vom Bauträger bestellte oder gar mit ihm personenidentische bzw. von ihm abhängige Erstverwalter als taugliche Abnahmeperson aus (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.1979, 13 U 7/79, MDR 1980, 495; Vogel, a.a.O. mwN in Fn 23).
  • BFH, 25.08.2004 - IV B 12/04

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung: Veräußerung von Wohnungen durch Bauträger

    Denn die Vermietung der Wohnungen setzt lediglich deren Bezugsfertigkeit voraus, die regelmäßig vor der Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums gegeben ist (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 1979 13 U 7/79, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1980, 495; a.A. möglicherweise OLG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 1995 17 U 3/94, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1996, 1301).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.11.1979 - 17 U 62/79   

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https://dejure.org/1979,5679
OLG Frankfurt, 28.11.1979 - 17 U 62/79 (https://dejure.org/1979,5679)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.1979 - 17 U 62/79 (https://dejure.org/1979,5679)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 1979 - 17 U 62/79 (https://dejure.org/1979,5679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 495
  • VersR 1980, 776
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07

    Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig

    Der objektive Tatbestand der Beleidigung kann anerkanntermaßen auch dadurch erfüllt werden, dass die entsprechende Äußerung allein dem Adressaten gegenüber aufgestellt wird (vgl. etwa den der Entscheidung BVerfG, B.v. 16.10.1998, NJW 1999, S. 2262 zugrunde liegenden Sachverhalt; vgl. auch OLG Koblenz, Urt.v. 23.1.1986, DWW 1986, 178; OLG Frankfurt, Urt.v. 28.11.1979, 17 U 62/79, beide zitiert nach juris).
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