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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.03.1981 - 8 U 219/80   

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OLG Frankfurt, 10.03.1981 - 8 U 219/80 (https://dejure.org/1981,2600)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.1981 - 8 U 219/80 (https://dejure.org/1981,2600)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 1981 - 8 U 219/80 (https://dejure.org/1981,2600)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 932
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Der von dem Prozessbevollmächtigten der Widerkläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat unter Hinweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. März 1981 (MDR 1981, 932) angesprochene Gesichtspunkt der Verwirkung des Duldungsanspruchs der Widerbeklagten kommt nicht zum Tragen.
  • OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 3 U 86/97

    Anspruch auf Notwegrecht im Falle des Fehlens einer zur ordnungsgemäßen Benutzung

    Insoweit wird auf die ausführliche Begründung von Landgericht und Oberlandesgericht im einstweiligen Verfügungsverfahren, die ins erstinstanzliche landgerichtliche Urteil übernommen wurde (Seite 22 des Urteils), Bezug genommen (vgl. i.ü.: OLG Frankfurt MDR 1981, S. 932; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042; MüKo-Säcker BGB, § 917, Rdn. 13 ff).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93

    Parteiwechsel in einem Rechtsstreit über einen Notwegeanspruch

    Bei der streitbefangenen Grundstücksfläche von ursprünglich 13 qm, nunmehr 21 qm, handelt es sich nicht um eine, wie das Landgericht meint, ohnehin vorhandene Garagenzufahrt, so daß es der ordnungsmäßigen Nutzung beider Grundstücke entspreche, die Zufahrt zu gestatten (vgl. zu einem solchen Fall OLG Frankfurt MDR 1981, 932).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 10/02

    Notwegrecht hinsichtlich einer Tiefgaragenzufahrt bei jahrzehntelanger

    Dabei ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (Palandt-Bassenge, a.a.O., § 917 Rn 5); entscheidend sind jedoch stets die Umstände des Einzelfalls (OLG Frankfurt, MDR 1981, 932).

    Eine großzügigere Betrachtung ist jedoch möglich und auch geboten, wenn es dem Notwegberechtigten - wie im Streitfall - allein um die Mitbenutzung einer bereits für den Kraftfahrzeugverkehr voll ausgebauten Privatstraße geht (OLG Frankfurt, MDR 1981, 932).

  • OLG Brandenburg, 28.09.2000 - 5 U 253/99
    Ein Ausschluß der PKW-Benutzung ist hiernach auch unter Berücksichtigung der Beklagten des Beklagten (BGHZ 75, 315; OLG Frankfurt MDR 1981, 932) nicht gerechtfertigt.
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Rechtsprechung
   AG Köln, 07.05.1981 - 120 C 59/81   

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AG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 1981 - 120 C 59/81 (https://dejure.org/1981,6294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 932
  • VersR 1982, 80
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