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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.12.1981 - 3 U 111/81   

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https://dejure.org/1981,4919
OLG Celle, 16.12.1981 - 3 U 111/81 (https://dejure.org/1981,4919)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.12.1981 - 3 U 111/81 (https://dejure.org/1981,4919)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Dezember 1981 - 3 U 111/81 (https://dejure.org/1981,4919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatzanspruch aufgrund Verstoß gegen die guten Sitten; Anwendung des § 826 BGB ( bürgerliches Gesetzbuch ) im Falle eines Beharrens auf einer formal richtigen aber inhaltlich evident unrichtigen Rechtsstellung; Voraussetzungen der Anwendung des § 826 BGB ( ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aufgrund Verstoß gegen die guten Sitten; Anwendung des § 826 BGB ( bürgerliches Gesetzbuch ) im Falle eines Beharrens auf einer formal richtigen aber inhaltlich evident unrichtigen Rechtsstellung; Voraussetzungen der Anwendung des § 826 BGB ( ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 826; ZPO § 322 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 408
  • VersR 1982, 655
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Mosbach, 25.11.1980 - 2 O 61/80
    Auszug aus OLG Celle, 16.12.1981 - 3 U 111/81
    Das Anerkenntnisurteil des Landgerichts Bückeburg vom 11. Juli 1980 (2 O 61/80) ist evident unrichtig.

    Es ist in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat auch nicht mehr aufrechterhalten worden, nachdem die Ablichtung der Durchschrift der Rechnung über 5.397,84 DM vom 25. Juni 1979 erörtert worden ist, die sich in der Beiakte 2 O 61/80 LG Bückeburg befindet (Bl. 48 BA).

  • RG, 11.04.1901 - VI 443/00

    Illoyale Handlungen.; Klage auf Unterlassung.

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.1981 - 3 U 111/81
    Diese Vorschrift ist immer dann anzuwenden, wenn die an sich berechtigte Ausübung eines Rechtes im Einzelfall gegen das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" (RGZ 48, 114), gegen die "herrschende Rechts- und Sozialmoral" (Larenz) verstößt und sich damit als ein sittenwidriger Mißbrauch der formalen Rechtsstellung darstellt (Palandt/Thomas, BGB 40. Aufl., § 826 Anm. 1).
  • LG Bamberg, 20.05.2010 - 2 O 305/09

    Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung: Vollstreckung aus

    In der Rechtssprechung ist bereits mehrfach entschieden worden, dass bei einem unrichtigen Urteil, dass auf dem Versehen beider Parteien beruht, dem Gericht eine bereits erfolgte Zahlung mitzuteilen, eine Korrektur über § 826 BGB geboten ist (OLG Celle MDR 1982, 408; LG Hannover NJW 1979, 221, 222).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 3 UF 186/95

    Sittenwidrigkeit der Vollstreckung aus einem erschlichenen Unterhaltstitel

    So wurde vielmehr als die Sittenwidrigkeit einer Vollstreckung begründender Umstand angesehen, dass die begünstigte Partei aus einem Anerkenntnisurteil vollstreckte, bei dem beide Parteien übersehen hatten, dass die Klageforderung bereits per Scheck beglichen war (OLG Celle in MDR 1982, 408).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 3 U 166/14
    Das gilt auch für den Fall eines auf dem Anerkenntnis des Beklagten beruhenden Anerkenntnisurteils (vgl Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 13. Juli 1983 - IVb ZR 2/82 - juris; Oberlandesgericht (OLG) Celle, Urteil vom 16. Dezember 1981 - 3 U 111/81 - juris - MDR 1982, 408; so wohl auch BSG SozR 4-1500 § 101 Nr. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.11.1981 - 12 U 173/81   

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https://dejure.org/1981,4470
OLG Köln, 23.11.1981 - 12 U 173/81 (https://dejure.org/1981,4470)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.11.1981 - 12 U 173/81 (https://dejure.org/1981,4470)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. November 1981 - 12 U 173/81 (https://dejure.org/1981,4470)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 408
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.1957 - VI ZR 215/56

    Mehrere Grundeigentümer als beteiligte Schädiger

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.1981 - 12 U 173/81
    Für die Annahme einer Beteiligung im Sinne von BGB § 830 Abs. 1 S 2 ist ein tatsächlich einheitlicher, örtlich und zeitlich zusammenhängender Vorgang zu verlangen, der sich aus mehreren selbständigen unerlaubten Handlungen zusammensetzt und in dessen Bereich der rechtswidrige schädigende Erfolg fällt (So auch BGH, 1957-10-01, VI ZR 215/56, BGHZ 25, 271).
  • BGH, 19.02.1960 - VI ZR 55/59
    Auszug aus OLG Köln, 23.11.1981 - 12 U 173/81
    Ein darüberhinausgehender subjektiver Zusammenhang zwischen den Handelnden oder ein gemeinsamer Zweck ist nicht erforderlich (So auch BGH, 1960-02-19, VI ZR 55/59, MDR 1960, 486).
  • AG Berlin-Mitte, 09.07.2002 - 25 C 177/01

    Sorgfaltspflichten beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht

    Einen Zuschauer, der sich beim Abbrennen eines privaten Silvesterfeuerwerks auf einer Berliner Hauptstraße in einer Entfernung von 4 bis 5 Metern aufhält, trifft jedoch eine Mitverschuldensquote in Höhe von 50%, wenn er durch den Fehlstart einer Rakete eine Brandverletzung erleidet (Anschluss OLG Köln, 23. November 1981, 12 U 173/81, MDR 1982, 408).

    So führt das OLG Köln (vgl. MDR 1982, 408, 409) in einem Urteil aus:.

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