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Rechtsprechung
   BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 338/79   

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https://dejure.org/1981,1043
BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 338/79 (https://dejure.org/1981,1043)
BAG, Entscheidung vom 07.10.1981 - 5 AZR 338/79 (https://dejure.org/1981,1043)
BAG, Entscheidung vom 07. Oktober 1981 - 5 AZR 338/79 (https://dejure.org/1981,1043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Drachenfliegen - Gefährliche Sprotart - Lohnfortzahlungsbestimmung - Sicherheitsvorkehrung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 371
  • NJW 1982, 1014
  • MDR 1982, 526
  • VersR 1982, 456
  • BB 1981, 1770
  • BB 1982, 494
  • DB 1981, 2184
  • DB 1982, 706
  • JR 1982, 440
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.11.1968 - 5 AZR 80/68

    Lohnkonto

    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 338/79
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat auch sonst bei den Instanzgerichten und in der Literatur Widerspruch gefunden (LAG Bayern, BB 1972, 1324 f. mit zust. Anm. von Fischer; LAG Berlin, BB 1969, 1223 u. DB 1970, 1838; LAG Saarland, BB 1975, 1253; ArbG Dortmund, BB 1966, 619; ArbG Hagen, BB 1969, 44; Schmatz-Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand April 1981, § 1 LohnFG C 135; Kehrmann-Pelikan, LohnFG,2. Aufl., § 1 RdNr. 48; Kaiser, LohnFG#1970, § 1 RdNr. 44; Brecht,.
  • BAG, 10.02.1966 - 5 AZR 408/65

    Kuraufenthalte - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - Beurlaubungen für

    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 338/79
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat auch sonst bei den Instanzgerichten und in der Literatur Widerspruch gefunden (LAG Bayern, BB 1972, 1324 f. mit zust. Anm. von Fischer; LAG Berlin, BB 1969, 1223 u. DB 1970, 1838; LAG Saarland, BB 1975, 1253; ArbG Dortmund, BB 1966, 619; ArbG Hagen, BB 1969, 44; Schmatz-Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand April 1981, § 1 LohnFG C 135; Kehrmann-Pelikan, LohnFG,2. Aufl., § 1 RdNr. 48; Kaiser, LohnFG#1970, § 1 RdNr. 44; Brecht,.
  • BAG, 30.05.1958 - 2 AZR 451/55

    Sportunfall - Arbeitsunfähigkeit - Unglück - Ungefährlicher Sport -

    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 338/79
    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine solche Sportverletzung als verschuldet angesehen worden, die sich der Arbeitnehmer bei der Teilnahme an einer sogenannten gefährlichen Sportart zugezogen hat (vgl. BAG 5, 307 = AP Nr. 5 zu § 63 HGB; BAG AP Nr. 18 und Nr. 39 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 07.12.1972 - 5 AZR 301/72

    Arbeitsunfähigkeit - Lohnfortzahlung - Selbstmordversuch

    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 338/79
    Das Gesetz schließt den Anspruch bei eigenem Verschulden des Arbeitnehmers aus, weil es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit der Lohnzahlungsverpflichtung zu belasten, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Sorgfalt sich selbst gegenüber außer acht gelassen und dadurch die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 1 LohnFG [Bl. 3] m.w.N.; BAG 24, 472 [474] = AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG [Bl. 1 R/2]; zuletzt Urteil des Senats vom 28. Februar 1979 - 5 AZR 611/77 - BAG 31, 331 = AP Nr. 44 zu § 1 LohnFG [zu I 1 der Gründe] - diese Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt ) .
  • BAG, 28.02.1979 - 5 AZR 611/77

    Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers wegen missglückten

    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 338/79
    Das Gesetz schließt den Anspruch bei eigenem Verschulden des Arbeitnehmers aus, weil es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit der Lohnzahlungsverpflichtung zu belasten, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Sorgfalt sich selbst gegenüber außer acht gelassen und dadurch die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 1 LohnFG [Bl. 3] m.w.N.; BAG 24, 472 [474] = AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG [Bl. 1 R/2]; zuletzt Urteil des Senats vom 28. Februar 1979 - 5 AZR 611/77 - BAG 31, 331 = AP Nr. 44 zu § 1 LohnFG [zu I 1 der Gründe] - diese Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt ) .
  • LAG München, 20.02.1979 - 3 (4) Sa 1065/77
    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 338/79
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. Februar 1979 - 3 (4) Sa 1065/77 - wird zurück gewiesen .
  • LAG Berlin, 12.02.1970 - 3 Sa 89/69
    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 338/79
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat auch sonst bei den Instanzgerichten und in der Literatur Widerspruch gefunden (LAG Bayern, BB 1972, 1324 f. mit zust. Anm. von Fischer; LAG Berlin, BB 1969, 1223 u. DB 1970, 1838; LAG Saarland, BB 1975, 1253; ArbG Dortmund, BB 1966, 619; ArbG Hagen, BB 1969, 44; Schmatz-Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand April 1981, § 1 LohnFG C 135; Kehrmann-Pelikan, LohnFG,2. Aufl., § 1 RdNr. 48; Kaiser, LohnFG#1970, § 1 RdNr. 44; Brecht,.
  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Das Gesetz schließt den Anspruch bei eigenem Verschulden des Arbeitnehmers aus, weil es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit der Lohnfortzahlungsverpflichtung zu belasten, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Sorgfalt sich selbst gegenüber außer acht gelassen hat und dadurch die Arbeitsunfähigkeit bzw. die Notwendigkeit einer Heilkur verursacht hat (vgl. BAG 24, 472, 474 = AP Nr. 25 zu § 1 LohnFG; BAG 31, 331, 333 = AP Nr. 44 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe; zuletzt Urteil des Senats BAG 36, 371, 373 = AP Nr. 45 zu § 1 LohnFG, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Saarland, 02.07.2003 - 2 Sa 147/02

    Inline-Skating

    Nach dieser Rechtsprechung ist ein Sport dann besonders gefährlich, wenn das Verletzungsrisiko bei objektiver Betrachtung so groß ist, dass auch ein gut ausgebildeter Sportler bei sorgfältiger Beachtung aller Regeln dieses Risiko nicht vermeiden kann, wenn also der Sportler das Geschehen nicht mehr beherrschen kann, sondern sich unbeherrschbaren Gefahren aussetzt (BAG, Urteil vom 7. Oktober 1981 in dem Verfahren 5 AZR 338/79, BAGE 36, 371).

    b.EinVerschulden im Sinne von § 3 Abs. 1 LFZG kann auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer einen Unfall deshalb erleidet, weil er in besonders grober Weise und leichtsinnig gegen anerkannte Regeln der jeweiligen Sportart verstößt (BAG, Urteil vom 7. Oktober 1981 in dem Verfahren 5 AZR 338/79, BAGE 36, 371).

    c.Daraus folgt zugleich, dass der Klägerin auch nicht vorgeworfen werden kann, dass sie sich in einer ihre Kräfte und Fähigkeiten deutlich übersteigenden Weise (sportlich) betätigt habe (auch zu diesem Gesichtspunkt BAG, Urteil vom 7. Oktober 1981 in dem Verfahren 5 AZR 338/79, BAGE 36, 371).

  • BAG, 30.03.1988 - 5 AZR 42/87

    Mögliche Wertung des Verhaltens eines Alkoholikers, der nüchtern mit seinem

    Wenn der Kläger daher gleichwohl am 7. Februar 1983 sein Fahrzeug für den Weg zur Arbeitsstelle benutzte, setzte er sich unbeherrschbaren Gefahren und damit einem besonders hohen Verletzungsrisiko aus (vgl. den für alle Bereiche des täglichen Lebens aufgestellten allgemeinen Grundsatz in BAGE 36, 371, 374 = AP Nr. 45 zu § 1 LohnFG, zu 2 a der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.01.1983 - 5 (2) Sa 455/82

    Zulässigkeit einer betriebsbedingten Kündigung während Kurzarbeit

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  • LAG Baden-Württemberg, 06.11.1986 - 4a Sa 53/86

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Berufungssumme; Aufrechnung mit dem

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Rechtsprechung
   BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1088
BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79 (https://dejure.org/1981,1088)
BAG, Entscheidung vom 25.06.1981 - 2 AZR 219/79 (https://dejure.org/1981,1088)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 (https://dejure.org/1981,1088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 105
  • NJW 1982, 790 (Ls.)
  • MDR 1982, 526
  • JR 1982, 352
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.03.1977 - 5 AZR 65/77

    Revision - Fehlende Divergenz - Verwerfungsbeschluß - Restitutionsklage -

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79
    § 14-8 ZPO ausgesetzt, bis über die im Verfahren des Arbeitsgerichts Herne (4- Ca 1958/80) vom Kläger im Wege der Widerklage beantragte Feststellung, daß der im Verfahren 5 AZR 65/77 vor dem Bundesarbeitsgericht am 8 .

    März 1978 schlossen die Parteien in einem vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts anhängigen, eine Restitutionsklage des Klägers betreffenden Verfahren - 5 AZR 65/77 - im Verhandlungstermin in Anwesenheit des Klägers nach Stellung der Anträge folgenden.

    a) In dem Restitutionsverfahren - 5 AZR 65/77 - wies der Fünfte Senat den Antrag des Klägers, ihm für die Anfechtung 3 des Vergleichs das Armenrecht zu bewilligen, zurück.

  • BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 152/60

    Dissense - Irrtum - Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs - Wirklicher Sachverhalt -

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79
    Grundsätzlich ist das Verfahren, in dem der Prozeßvergleich geschlossen wird, auch dann fortzusetzen, wenn geltend gemacht wird, daß er aus materiellrechtlichen Gründen von Anfang an nichtig gewesen (u.a. auch wegen Sittenwidrigkeit nach § 1 3 8 BGB) oder durch Anfechtung rückwirkend vernichtet worden sei (vgl. hierzu BAG vom 9.51957 - 2 AZR 67/55 - und 14.7.1960 - 2 AZR 152/60 BAG 4, 84 = AP Kr. 3 und 8 zu § 794 ZPO; BGH LM Er. 22/23 zu § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 19» Aufl., § 794 Anm. II 7 b m.w.K. in Fußn. 127/128).

    Auch der weiter noch angeführte Gesichtspunkt der Prozeßkenntnis der Richter trifft nur für die Umstände, die zum Vergleichsabschluß geführt haben (vgl. dazu BAG vom 14.7.1960 - 2 AZR 152/60 - AP Nr. 8 zu § 794 ZPO [zu I der Gründe]), nicht aber für den Prozeßstoff der übrigen Verfahren zu.

  • BAG, 30.05.1956 - 2 AZR 178/54
    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79
    Dies wird dogmatisch mit der Einheit der prozessualen und sachlichrechtlichen Elemente des Vergleichs begründet; seine von Anfang an bestehende oder rückwirkend herbeigeführte Unwirksamkeit habe zur Folge, daß das bisherige Verfahren weiterhin anhängig bleibe und der Geltendmachung der Klageansprüche in einem erneuten Verfahren die Einrede der Rechtshängigkeit entgegenstehe (BAG vom 30.5.1956 - 2 AZR 178/54 - und 16.3.1961 - 5 AZR 536/59 -, BAG 3, 43 = AP Kr. 2 und 10 [zu 1 der Gründe] zu § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO; BGII LM Kr. 15 zu § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO; Stein/Jonas/Münzberg, aaO, Anm. II 7 a Fußn. 111).
  • BAG, 09.05.1957 - 2 AZR 67/55

    Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs - Fortsetzung in demselben Verfahren

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79
    Grundsätzlich ist das Verfahren, in dem der Prozeßvergleich geschlossen wird, auch dann fortzusetzen, wenn geltend gemacht wird, daß er aus materiellrechtlichen Gründen von Anfang an nichtig gewesen (u.a. auch wegen Sittenwidrigkeit nach § 1 3 8 BGB) oder durch Anfechtung rückwirkend vernichtet worden sei (vgl. hierzu BAG vom 9.51957 - 2 AZR 67/55 - und 14.7.1960 - 2 AZR 152/60 BAG 4, 84 = AP Kr. 3 und 8 zu § 794 ZPO; BGH LM Er. 22/23 zu § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 19» Aufl., § 794 Anm. II 7 b m.w.K. in Fußn. 127/128).
  • RG, 21.02.1923 - V 333/22

    Anfechtung eines Prozessvergleichs wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79
    Die vom Reichsgericht (RGZ 78, 286) vertretene Ansicht, über die Wirksamkeit eines Gesamtvergleichs müsse immer dann ausschließlich in einem besonderen Verfahren entschieden werden, wenn es hierzu tatsächlicher Feststellungen bedürfe, beruht auf den vom Reichsgericht verschiedentlich vorgenommenen, von der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts aber abgelehnten Unterscheidung, ob die Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vergleichs nur aus Rechtsgründen hergeleitet oder auf "illiquide", noch weiterer tatsächlicher Feststellungen bedürfender Behauptungen gestützt werden (vgl. etwa RGZ 106, 312 sowie Zeuner, aaO).
  • RG, 05.01.1912 - VII 266/11

    Anfechtung eines Prozessvergleichs; Zuständiges Gericht

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79
    Die vom Reichsgericht (RGZ 78, 286) vertretene Ansicht, über die Wirksamkeit eines Gesamtvergleichs müsse immer dann ausschließlich in einem besonderen Verfahren entschieden werden, wenn es hierzu tatsächlicher Feststellungen bedürfe, beruht auf den vom Reichsgericht verschiedentlich vorgenommenen, von der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts aber abgelehnten Unterscheidung, ob die Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vergleichs nur aus Rechtsgründen hergeleitet oder auf "illiquide", noch weiterer tatsächlicher Feststellungen bedürfender Behauptungen gestützt werden (vgl. etwa RGZ 106, 312 sowie Zeuner, aaO).
  • BAG, 16.03.1961 - 5 AZR 536/59

    Gültigkeit eines Prozeßvergleiches - Fortsetzung des Verfahrens - Unzulässigkeit

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79
    Dies wird dogmatisch mit der Einheit der prozessualen und sachlichrechtlichen Elemente des Vergleichs begründet; seine von Anfang an bestehende oder rückwirkend herbeigeführte Unwirksamkeit habe zur Folge, daß das bisherige Verfahren weiterhin anhängig bleibe und der Geltendmachung der Klageansprüche in einem erneuten Verfahren die Einrede der Rechtshängigkeit entgegenstehe (BAG vom 30.5.1956 - 2 AZR 178/54 - und 16.3.1961 - 5 AZR 536/59 -, BAG 3, 43 = AP Kr. 2 und 10 [zu 1 der Gründe] zu § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO; BGII LM Kr. 15 zu § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO; Stein/Jonas/Münzberg, aaO, Anm. II 7 a Fußn. 111).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Diese sind ggf. bis zur Entscheidung des angegangenen Gerichts auszusetzen (Senat 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 36, 105; BGH 4. Mai 1983 - VIII ZR 94/82 - zu I der Gründe, BGHZ 87, 215).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2007 - 2 U 106/06

    Mangel der Mietsache: Aufheizung aufgrund Sonneneinstrahlung von nicht

    Einer der Fälle, in denen die Rechtsprechung bei Streit um die Wirksamkeit des Vergleichs ausnahmsweise ein neues Verfahren als zulässig zugestanden hat, nämlich Erledigung mehrerer Rechtsstreite durch einen Vergleich (BAG MDR 1982, 526) oder Miterledigung von nicht zum Gegenstand des Rechtstreits gewordenen weiteren Ansprüchen, die nunmehr gerichtlich geltend gemacht werden sollen (BGHZ 86, 189), liegt hier nicht vor.
  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Das Verfahren ist noch beim BAG anhängig unter dem Az: 2 AZR 219/79.

    In diesem Verfahren ist zur Zeit der Streit über die Wirksamkeit des Vergleichs konzentriert, nachdem das BAG das Armenrecht für die Fortsetzung des Verfahrens 5 AZR 65/77 versagt (Beschluß vom 18. August 1981) und in der Sache 2 AZR 219/79 das Verfahren bis zur Entscheidung in dem in Herne anhängigen Rechtsstreit ausgesetzt hat (Beschluß vom 25. Juni 1981).

    Regelmäßig kann die Unwirksamkeit des Vergleichs in jedem Verfahren geltend gemacht werden, das von diesem Vergleich betroffen ist (s Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 11. Aufl § 131 IV 1 S 698; Stein/Jonas/Münzberg ZPO § 794 Anm II 7a und 7b; Zeuner, Anm zu AP Nr. 8 zu § 794, ds SAe 61, 247; neuerdings BAG Beschluß vom 25. Juni 1981 in dem vom Kläger betriebenen Verfahren - 2 AZR 219/79 -).

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    So ist ein erstmaliger Zwischenfeststellungsantrag in der Revisionsinstanz jedenfalls dann unzulässig, wenn er schon in der Berufungsinstanz möglich gewesen wäre und dort der zugrunde liegende Sachverhalt ungeklärt geblieben ist (BAG 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - BAGE 36, 105).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Der Schluss der Berufungsverhandlung bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Parteien die Urteilsgrundlage für das Revisionsgericht (BAG 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259, zu II 5 der Gründe; 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP ZPO 1977 256 Nr. 1, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Der Schluß der Verhandlung über die Anhörung der Beteiligten vor dem Landesarbeitsgericht bildet grundsätzlich nicht nur hinsichtlich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge die Entscheidungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht (für das Urteils verfahren vgl. BAG vom 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BGHZ 28, 131, 137; BGH NJW 1961, 777, 779; BGH NJW 1961, 1467, 1468; BGH LM Nr. 4 zu § 146 KO; Baumbach/Lauterbach, ZPO 40. Aufl. § 256 Anm. 7 B; Stein/Jonas/ Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl. § 280 Anm. II 4; Thomas/Putzo, ZPO 11. Aufl. § 256 Anm. II 1; Zoller, ZPO 13. Aufl. § 256 Anm. B) II) 1); Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 280 Rz A II a; Zeuner, Anmerkung zu AP Nr. 8 zu § 794 ZPO; Rosenberg/Schwab, aaO § 99 III 3 b S. 569).
  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 199/80

    Prozeßvergleich

    §§ 119, 123 BGB begründen und nach dessen Geltendmachung der Vergleich rückwirkend nichtig wird (§ 142 BGB): Der Prozeßvergleich ist dann auch als Prozeßhandlung unwirksam, seine prozeßbeendende Wirkung ist nie eingetreten, die Rechtshängigkeit des Prozesses hat fortbestanden, das bisherige Verfahren ist fortzusetzen und ein Streit über die Wirksamkeit des Vergleichs in diesem Verfahren auszutragen (vgl. die Urteile BAG 4, 84 = AP Nr. 3 sowie vom 16. März 1961 - 5 AZR 536/59 - AP Nr. 10 zu § 794 ZPO; aus neuester Zeit den Senatsbeschluß vom 25- Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP Nr. 30 zu § 794 ZPO, zu II 1 a der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ferner die vorstehend unter II 1 zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, insbesondere die grundlegende Entscheidung BGHZ 28, 171 ; ebenso BSG und BVerwG, jeweils aaO).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 385/84

    Änderung des Streitgegenstandes in der Revisionsinstanz - Änderungskündigung -

    Was der Beklagte erstmals in der Revisionsinstanz anstrebt, ist kein "Weniger", auch kein "Mehr", sondern ein "Aliud" und damit gemäß § 561 Abs. 1 ZPO nicht mehr zulässig (BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP Nr. 1 zu § 256 ZPO 1977; BGH NJW 1961, 777, 779).

    Abgesehen davon wäre aber die Widerklage und damit die Revision auch dann unzulässig, wenn man davon ausgehen könnte, nach dem vereinbarten Vertrag sei die Nichtüberschreitung der 390, 00 DM-Grenze als gemeinsame Geschäftsgrundlage anzusehen, weil es insoweit, und auch bezüglich der dann wöchentlich zu leistenden Arbeitsstunden an einer eine abschließende rechtliche Beurteilung ermöglichenden hinreichenden Tatsachenfeststellung bzw. Sachverhaltsaufklärung fehlt (vgl. dazu BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP Nr. 1 zu § 256 ZPO 1977).

  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86

    Entschädigung nach unterlassener Auskunftserteilung - Ermittlung der Höhe der

    Soweit in der Erklärung der Klägerin eine Klageerweiterung liegen sollte, mit der sie zusätzlich zu der geforderten Entschädigungssumme oder hilfsweise diesen Betrag als Beitragsforderung geltend machen will, ist eine solche in der Revisionsinstanz grundsätzlich unzulässig (BAG Urteil vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP Nr. 1 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 16/03

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - Berücksichtigungsfähigkeit von

    Der Schluss der mündlichen Anhörung der Beteiligten vor dem Landesarbeitsgericht bildet damit grundsätzlich nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Beteiligten die Entscheidungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BAG 25. Juni 1981 -2 AZR 219/79 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 1, zu 1 der Gründe; BGH 18. September 1958 - IIZR 332/56 - BGHZ 28, 131, 137).
  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 614/96
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 94/87

    Revision: Zulässigkeit einer Klageänderung

  • BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 656/88

    Betriebsübergang: Begriff des Betriebsteils - Teileinheit - Funktionsfähigkeit

  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 797/87

    Bestimmtheitserfordernis bei einer Feststellungsklage - Klage auf Feststellung

  • BAG, 11.12.1991 - 5 AZR 84/91

    Streit über die Rechtsstellung eines Dozenten an der Musikhochschule -

  • BAG, 08.09.1983 - 6 AZR 48/82
  • BAG, 03.11.1983 - 2 AZR 204/82
  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 615/96
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84
  • BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 293/84
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Rechtsprechung
   BAG, 26.08.1981 - 5 AZR 398/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1064
BAG, 26.08.1981 - 5 AZR 398/79 (https://dejure.org/1981,1064)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1981 - 5 AZR 398/79 (https://dejure.org/1981,1064)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1981 - 5 AZR 398/79 (https://dejure.org/1981,1064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnforderungen - Konkurs - Persönlich haftender Gesellschafter - Masseschuld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 356
  • NJW 1982, 2399
  • ZIP 1982, 209
  • MDR 1982, 526
  • JR 1982, 440
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 26.08.1981 - 5 AZR 398/79
    Die Gesetzesänderung habe den Begriff der Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis inhaltlich gegenüber dem früheren Recht nicht geändert (Beschluß vom 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - BAG 31, 176 = AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972 [Abschnitt III zu D 1 der Gründe]).
  • BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 327/79

    Anfechtbarkeit der Befriedigung von Masseschulden neuen Rechts

    Auszug aus BAG, 26.08.1981 - 5 AZR 398/79
    Die Aufnahme der aus der Zeit vor Konkurseröffnung rückständigen Lohnforderungen in den Kreis der Masseschulden bedeutet, daß § 59 Abs. 1 Nr. 3 KO das System der Konkursordnung durchbricht und ein Fremdkörper im herkömmlichen System der Masseschulden ist (ebenso BGH, Urteil vom 10. Dezember 1980, ZIP 1981, 132 [133]).
  • BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60

    Kaufmannseigenschaft einer OHG

    Auszug aus BAG, 26.08.1981 - 5 AZR 398/79
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 34, 293) entschieden, daß es sich bei diesem Vorrecht um eine Eigenschaft der Forderung handelt, die auf ihrem Entstehungsgrund beruht und ihr selbst innewohnt.
  • BGH, 27.04.1981 - II ZR 177/80

    Möglichkeit der Einwendung der nachträglichen Verjährung eines nach § 128

    Auszug aus BAG, 26.08.1981 - 5 AZR 398/79
    Gerade dann besteht ein Bedürfnis, den Gesellschafter in Anspruch zu nehmen, dessen persönliche Haftung gleichwertig neben der Haftung des Gesellschaftsvermögens steht (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1981, ZIP 1981, 861 [862]).
  • BGH, 06.07.1981 - II ZR 38/81

    Öffentlicher Glaube des Handelsregisters

    Auszug aus BAG, 26.08.1981 - 5 AZR 398/79
    Für die nach dem Todes des Gesellschafters und der Auflösung der Gesellschaft entstandenen Ansprüche hafteten die Erben gemäß §§ 1967, 1975 BGB (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. Juli 1981, ZIP 1981, 1088 [1090] ; Ulmer in Großkomm, zum HGB, 3. Aufl., § 131 Anm. 94).
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91

    Vorruhestandsgeld im Baugewerbe - Masseschulden im Konkurs des persönlich

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in seinem Urteil vom 26. August 1981 (BAGE 36, 356 = AP Nr. 12 zu § 59 KO, mit zustimmender Anmerkung Beitzke) der Auffassung des Bundesgerichtshofs (aaO) angeschlossen.

    Dabei bliebe nämlich außer Betracht - wie der Fünfte Senat in seinem Urteil vom 26. August 1981 (BAGE 36, 356, 359 = AP Nr. 12 zu § 59 KO, zu II 2b der Gründe) zu Recht ausführt -, daß dem Vertragspartner einer Personengesellschaft nicht nur das Gesellschaftsvermögen, sondern auch jeder Komplementär unmittelbar haftet.

    Dem Fünften Senat (BAGE 36, 356, 360 = AP Nr. 12 zu § 59 KO, zu II 3a der Gründe) ist auch darin zu folgen, daß diese Erwägungen für rückständige Lohnforderungen, die nach § 59 Abs. 1 Nr. 3a KO n.F. Masseschulden sind, ebenso wie für nach § 61 Abs. 1 Nr. 1a KO n.F. bevorrechtigte Konkursforderungen gelten.

  • LAG München, 26.10.1989 - 9 Sa 1073/88

    Haftung des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft (KG) für die Lohnschulden

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  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01

    Durchgriffshaftung - Bevorrechtigte Forderung im Konkurs

    Dem sind sowohl Bundesarbeitsgericht als auch Bundessozialgericht gefolgt (BAG 26. August 1981 - 5 AZR 398/79 - BAGE 36, 356, betreffend Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 a KO; 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP KO § 59 Nr. 36 = EzA KO § 59 Nr. 26; BSG 24. November 1983 - 10 Rar 11/82 - BSGE 56, 55).
  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 288/89

    Lohnforderung im Konkurs

    Dieses Ergebnis stimmt überein mit dem vom Senat in der Entscheidung vom 26. August 1981 (- 5 AZR 398/79 -) gefundenen Ergebnis.

    In dieser Entscheidung ist der Senat bereits davon ausgegangen, daß im Falle des Nachlaßkonkurses über das Vermögen eines verstorbenen persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft der maßgebliche Zeitpunkt für die Begrenzung der bevorrechtigten Rückstände die Eröffnung des Nachlaßkonkurses ist (BAGE 36, 356 = AP Nr. 12 zu § 59 KO).

  • LAG Düsseldorf, 09.02.1984 - 14 Sa 1807/83

    Betriebliche Altersversorgung: Geltendmachung im Konkurs - Masseschuld

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  • BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84

    KG - Sozialplan - Verbindlichkeit der Gesellschaft - Persönliche Haftung des

    Gerade im Konkursfall besteht ein Bedürfnis, den Gesellschafter in Anspruch zu nehmen, dessen persönliche Haftung gleichwertig neben der Haftung des Gesellschaftsvermögens steht (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1981, BAGE 36, 356, 360 = AP Nr. 12 zu § 59 KO, zu II 2 b der Gründe; vgl. auch BGH Urteil vom 27. April 1981 - II ZR 177/80 - ZIP 1981, 861, 862).
  • LSG Hessen, 31.08.1989 - L 1 KR 440/89

    Konkurs; Sozialversicherungsträger; Beiträge; KG; Kommanditgesellschaft;

    Ihre primäre Einstandspflicht steht auf gleicher Stufe neben der Gesellschaft, für deren Verbindlichkeiten - auch aus dem öffentlichen Recht - sie akzessorisch haftet (Fischer in: Großkommentar zum HGB, 3. Aufl. 1973, § 128 Anm. 11, 14; BAGE 36, 356; BSG SozR 7910 § 59 KO Nr. 15; BFH UR 89, 216 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.1991 - 14 Sa 77/90

    Sachliche Zuständigkeit des Arbeitgerichts; Persönliche Inanpruchnahme eines

    Bei dieser Haftung handelt es sich um eine primäre Einstandspflicht des einzelnen Gesellschafters, die auf gleicher Stufe mit der Verbindlichkeit der Gesellschaft steht (vgl. BAG, Urt. v. 26. August 1981 - 5 AZR 398/79, BAGE 36, 356 = AP Nr. 12 zu § 59 KO; Urt. v. 6. Mai 1986 - 1 AZR 553/84, BAGE 52, 24 = AP Nr. 8 zu § 128 HGB).
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